Die Außenprüfungsordnung (ApO) ist eine Verwaltungsvorschrift der Bundesrepublik Deutschland und ersetzt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung (Betriebsprüfungsordnung, BpO 2000).

Zusätzlich zu den aufgrund der neuen Gesetzeslage erforderlichen Anpassungen enthält die ApO weitere Neuregelungen, die insbesondere auf eine Beschleunigung der Durchführung von Außenprüfungen sowie auf eine engere Abstimmung zwischen den Außenprüfungsstellen der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern gerichtet sind.

Einzelnachweise

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