Das Französische Koloniegericht Hameln war ein Gericht für die Französische Kolonie Hameln.
Geschichte Aufgrund des Edikts von Fontainebleau verließen viele Hugenotten Frankreich. Herzog Ernst August von Braunschweig-Calenberg erklärte sich bereit, einen Teil dieser Glaubensflüchtlinge aufzunehmen. Sie erhielten die Stadt Hameln als neuen Wohnort zugewiesen. Der Herzog sicherte den Hugenotten eine Reihe von Privilegien zu. Neben der freien Religionsausübung waren dies finanzielle und steuerliche Unterstützung und ein besonderer rechtlicher Status. Sie waren nicht der Stadt, sondern für alle Zeit einem besonderen herzoglichen Beamten unterstellt und durften ihren Richter selbst bestimmen.Refugiés in Hameln
Am 3. März 1690 kamen dreihundert Hugenotten in Hameln an und bildeten dort die Französische Kolonie Hameln. Entsprechend den Zusagen des Herzogs wurde ein Koloniekommissar bestimmt und die Franzosen wählten einen Richter (juge). Die Rechtsprechung war so geregelt, dass bei Konflikten zwischen Hugenotten das Koloniegericht zuständig war und bei Konflikten zwischen Deutschen der Magistrat. Konflikte zwischen Hugenotten und Deutschen sollte das gemischte Gericht entscheiden.
Das Koloniegericht bestand aus dem Koloniekommissar als Vorsitzendem und dem juge als Vertreter. In Fragen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wirkte der juge alleine. Die Kaufleute der Kolonie wählten aus ihren Reihen vier kaufmännische Beisitzer. Wenn es um Konflikte handelsrechtlicher Natur ging, traten diese gutachterlich auf, hatten jedoch keine Stimme im Gericht.
Die Zusammensetzung des gemischten Gerichts war umstritten und wurde mit dem Reglement De judicio mixto des Landesherrn 1706 final geregelt. Danach bestand dieses Gericht aus dem Koloniekommissar, dem Richter und zwei Mitgliedern des Magistrats. Der Magistrat sah das gemischte Gericht als Konkurrenz zu seiner eigenen Gerichtsbarkeit und versuchte erfolglos dessen Abschaffung zu erreichen. Allerdings gelang es dem Magistrat 1740 das Amt des Richters mit dem Bürgermeister Wolters zu besetzen. Die Regierung akzeptierte dies aus finanziellen Gründen. Der bisherige Bürgermeister Harding erhielt ein Ruhegehalt und die Stadt erklärte, sie könne das Gehalt für Bürgermeister Wolters nicht bezahlen. Er sei also auf das Richtergehalt von 150 Talern angewiesen. Auch die französische Kolonie unterstützte Wolters, der hervorragend Französisch sprach. Auch der folgende Bürgermeister Moller wurde mit der gleichen Argumentation zum Richter ernannt. Dieser sprach jedoch kein Französisch und es kam zu heftigen Protesten der Kolonie. Diese Proteste wurden abgewiesen und ab 1740 war immer der Bürgermeister auch Richter. Damit hatte der Magistrat die Kontrolle über das gemischte Gericht. Auch die Dinge, die vor das Koloniegericht gehörten, wurden ab 1743 vor das gemischte Gericht gezogen. Da Heinrich Mencke Rechtern altersbedingt nicht mehr in der Lage war, seinen Aufgaben nachzukommen, entschied de facto das Stadtgericht und ließ sich die Entscheidungen nachträglich durch Heinrich Mencke Rechtern abzeichnen.
Karl Alexander Rechtern, der Sohn von Heinrich Mencke Rechtern, war ab 1749 Gehilfe seines Vaters und ab 1752 selbst Koloniekommissar. Er erreichte, dass die Regierung 1752 die bisherige Gerichtspraxis wieder herstellte. Auch spätere Versuche des Magistrats, größeren Einfluss auf die Rechtsprechung der Kolonie zu erhalten, blieben erfolglos.
1806 wurde Hameln Teil des Königreichs Westphalen. Dort wurden 1807 die bisherigen Gerichte aufgelöst und gleichzeitig die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt. Die Verwaltung wurde dem Kanton Hameln, die zivile Rechtsprechung dem Friedensgericht Hameln übertragen. Übergeordnet war das Distriktgericht Rinteln, für die Kriminalfälle war der Kriminalgerichtshof Osnabrück zuständig.
Nach dem Ende der Franzosenzeit 1813 kam Hameln an das Königreich Hannover. Dort wurde die Gerichtsbarkeit der Stadt wiederhergestellt. Auch das Kolonialgericht entstand neu, wenn auch die Kolonie inzwischen deutlich geschrumpft war. 1820 wurde Bürgermeister Domeier auch zum Koloniekommissar ernannt. Dieser wickelte die Kolonie ab. 1827 wurden das Koloniegericht und das gemischte Gericht aufgehoben und alle Einwohner von Hameln dem Stadtgericht zugeordnet.
Personen Richter Jean Mila(s) (1690–1713) Ougier (1713–1721) Nicolas Gargan (1721–1736) Lorent (1736–1740) Bürgermeister Wolters (1740–1743) Bürgermeister Moller (1743–1772) Bürgermeister Schuhmacher (1773–1792) Bürgermeister Grimsehl (1792–1807; † 1810)
Koloniekommissare
Ponnier (1690–1691) Mayer (1691–1703) Heinrich Mencke Rechtern (1703–1752) Karl Alexander Rechtern (1752–1772) Klockenbrink (1772–1773) Avenarius (1773–1820) Bürgermeister Domeier (1820–1827)
Literatur Dr. Tollin: Das französische Kolonialgericht und der Koloniekommissar in Hameln; in: Geschichtsblätter des deutschen Hugenottenvereins, Heft 9, 1901, S. 3f, Digitalisat.
Einzelnachweise
Kategorie:Organisation (Hameln) Kategorie:Gericht (Königreich Hannover) Kategorie:Gegründet 1690 Kategorie:Aufgelöst 1827 Kategorie:Hugenotten in Deutschland