Heinrich Böhlhoff (* 6. April 1896 in Hattingen; † 5. August 1962Präzise Lebensdaten nach: Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 58) war ein deutscher Kriminalbeamter und SS-Führer, zuletzt im Rang eines SS-Sturmbannführers. Er war in der Zeit des Nationalsozialismus Leiter der „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ im Reichskriminalpolizeiamt und nach Ende des Zweiten Weltkrieges Chef der Dortmunder Kriminalpolizei.

Leben Böhlhoff trat 1914 als Verwaltungsanwärter bei der Stadt Dortmund in den Polizeidienst ein. Er war langjährig als Beamter in der Dortmunder Verwaltungspolizei tätig und stieg in die Position eines Kriminalkommissars auf. Ab Mai 1932 war er zeitweise in der Polizeiabteilung des Preußischen Ministeriums des Innern tätig. Im Februar 1933 wurde er zurück zur Polizeiverwaltung nach Dortmund versetzt. Er verblieb dort bis ins Jahr 1938, als er im „angeschlossenen“ Österreich zum Organisationsleiter der Kriminalpolizei Salzburg ernannt wurde. In gleicher Funktion versetzte man ihn 1939 nach Klagenfurt.

Ab dem Jahr 1941 war Böhlhoff, zu diesem Zeitpunkt Regierungs- und Kriminalrat sowie SS-Sturmbannführer, Leiter des Referates A 2 „Vorbeugung“ der Amtsgruppe V A im Reichskriminalpolizeiamt unter dem RSHA. Diese Dienststelle A 2 gliederte sich wiederum in die Gruppen a) “Vorbeugungsmaßnahmen gegen Berufsverbrecher, Gewohnheitsverbrecher und Gemeingefährliche“ und b) „Vorbeugungsmaßnahmen gegen Asoziale, Prostituierte und Zigeuner“. Dieser Gruppe b) unterstand auch die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“. Als Referatsleiter war Böhlhoff entscheidender Verantwortlicher bei der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma sowie anderer in den Augen der Nationalsozialisten „rassisch“ und „erbbiologisch minderwertiger“ Menschen. Zu diesen im NS-Jargon sogenannten „vorbeugenden Maßnahmen“ gehörten Zwangssterilisationen, Einweisungen in Straf- und Tötungsanstalten und Deportationen in Konzentrationslager.

Richard Böhlhoff war nachweislich an einer Konferenz am 15. Januar 1943 beteiligt, auf der höchste Stellen der Sicherheitspolizei und des SD bevorstehende Massendeportationen von Sinti und Roma in das Vernichtungslager Auschwitz beschlossen. Im Folgenden war es die Aufgabe der „Zigeunerzentrale“ unter dem „Vorbeugungsreferat“, die Rassegutachten der „Rassehygienischen Forschungsstelle“ an die Kriminalpolizeistellen weiterzuleiten, auf deren Grundlage die Deportationslisten erstellt wurden. Darüber hinaus besichtigte Böhlhoff im gleichen Jahr persönlich zweimal den „Lagerbereich B II e“ im „Zigeunerlager“ in Auschwitz-Birkenau, um die dortigen Haftbedingungen zu überprüfen. Er blieb bis ins Jahr 1945 in seiner leitenden Position im Referat A 2 im Reichssicherheitshauptamt und wurde bis zum Kriminaldirektor befördert.

Nach Kriegsende war Böhlhoff von April bis Ende 1945 Chef der Flensburger Kriminalpolizei und kam in gleicher Funktion ab dem 1. Juni 1948 zur Kripo Dortmund. Bis zum Kriminaloberrat befördert, verblieb er in dieser Position bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1956. Auch im neugegründeten Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen wie auch bei der Dortmunder Polizei war Böhlhoff wieder für die polizeiliche „Zigeunerbekämpfung“ zuständig.

Die Staatsanwaltschaft Bochum nahm in Bezug auf seine Person 1959 Ermittlungen auf, da er verdächtigt wurde, an der Auswahl von Häftlingen für medizinische Menschenversuche im KZ Buchenwald beteiligt gewesen zu sein. Böhlhoff gab 1960, angesprochen auf seine Leitungsfunktion in der „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“, die Aussage ab, diese sei „nichts anderes als ein Archiv“ gewesen. Darüber, was er inzwischen über den Umgang mit den Häftlingen in den Konzentrationslagern wüsste, sei ihm damals „nichts bekannt“ gewesen. Heinrich Böhlhoff verstarb im Jahr 1962 und wurde nicht mehr für seine Taten zur Rechenschaft gezogen.

Einzelnachweise

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