Der Mordfall Amy Lopez bezeichnet die Ermordung der 24-jährigen US-Amerikanerin Amy Lopez am 26. September 1994 in Koblenz nahe der Festung Ehrenbreitstein. Lopez befand sich auf einer Europareise und wollte die Festung besichtigen. Der Fall blieb mehr als drei Jahrzehnte ungeklärt, bevor ein 81-jähriger Deutscher im Februar 2026 aufgrund einer neu ausgewerteten DNA-Spur als Tatverdächtiger festgenommen wurde. Im August 2026 wurde er vom Landgericht Koblenz wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.Lebenslange Haftstrafe für 81-Jährigen wegen Mordes an Studentin. In: SWR, 28. August 2026. Abgerufen am 24. September 2026.
Tat und Opfer Amy Lopez war am 26. September 1994 als Touristin in Koblenz. Sie wollte die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und über den Felsenweg zur Festung gelangen. Nach den späteren Ermittlungen wurde sie am Morgen des Tattages im Bereich des Felsenwegs unterhalb der Festung von dem später verurteilten Mann angesprochen.
Der Tatort war das sogenannte General-von-Aster-Zimmer, ein damals frei zugängliches und etwas abseits gelegenes Gemäuer unterhalb der oberen Festungsanlage. Die Staatsanwaltschaft ging später davon aus, dass der Täter Lopez aus einer sexuellen Motivation heraus dorthin lockte. Sie wurde gefesselt und sexuell missbraucht. Anschließend wurde sie mit einem Stein gegen den Kopf geschlagen, gewürgt und mit mehreren Messerstichen getötet.
Nach späteren Feststellungen des Gerichts wurde Lopez mit neun Messerstichen getötet. Kurz nach der Tat wurde ihre Leiche von spielenden Kindern im Bereich des General-von-Aster-Zimmers gefunden.Urteil nach mehr als 30 Jahren: Lebenslang für Mord an US-Touristin. In: Süddeutsche Zeitung, 28. August 2026. Abgerufen am 24. September 2026.
Ermittlungen Nach der Tat wurden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Eine bei der Kriminaldirektion Koblenz eingerichtete Sonderkommission überprüfte mehrere hundert Spuren und eine Vielzahl von Personen. Ein Täter konnte jedoch zunächst nicht identifiziert werden.
Im Jahr 2024 erinnerte das Polizeipräsidium Koblenz an den weiterhin ungeklärten Fall. Dabei wurde bekannt, dass die Ermittler bei der erneuten Untersuchung alter Asservate mit modernen kriminaltechnischen Methoden eine männliche DNA-Spur sichern konnten. Die Polizei suchte außerdem weiterhin nach Zeugen, die Lopez am Morgen des 26. September 1994 im Bereich der Festung Ehrenbreitstein gesehen hatten.
2025 veröffentlichte die Polizei weitere Fotos und Informationen zu persönlichen Gegenständen des Opfers. Zu diesem Zeitpunkt gingen die Ermittler unter anderem davon aus, dass der Täter keinen persönlichen Bezug zu Lopez hatte und einen regionalen Bezug zum Tatort besessen haben könnte.Cold Case Amy Lopez: Polizei Koblenz veröffentlicht neue Fotos. In: SWR, 25. September 2025. Abgerufen am 24. September 2026.
Aufklärung Der entscheidende Durchbruch gelang durch die erneute kriminaltechnische Untersuchung alter Spuren. Spezialisten des Hessischen Landeskriminalamts konnten DNA-Material, das an Gegenständen beziehungsweise an der Kleidung des Opfers gesichert worden war, mit modernen Untersuchungsmethoden auswerten. Dabei konnte eine Übereinstimmung mit einem 81-jährigen Deutschen festgestellt werden.
Die DNA des Mannes war bereits im Zusammenhang mit einem früheren Strafverfahren erhoben worden. 1999 war er wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung an einer 16-Jährigen zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die damals erhobene DNA-Probe war später aufgrund gesetzlicher Fristen nicht mehr in der polizeilichen Datenbank vorhanden. Erst eine neue freiwillige DNA-Probe ermöglichte den Abgleich mit der Tatortspur.Alexandra Leininger: Tatverdächtiger im Fall Amy Lopez: Das ist über ihn bekannt. In: SWR, 26. Februar 2026. Abgerufen am 24. September 2026.
Festnahme Am 23. Februar 2026 wurde der inzwischen 81-jährige Mann in seiner Wohnung beziehungsweise seinem damaligen Aufenthaltsort im Raum Koblenz festgenommen. Gegen ihn lag ein vom Amtsgericht Koblenz erlassener Haftbefehl vor. Gegen ihn bestand der dringende Tatverdacht eines heimtückischen, aus sexueller Motivation begangenen Mordes. Anschließend wurde Untersuchungshaft angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft teilte am 25. Februar 2026 mit, dass der Beschuldigte nach dem damaligen Ermittlungsstand die zufällig auf ihn getroffene Lopez aus sexueller Motivation heraus getötet haben soll. Sie sei dabei arg- und wehrlos gewesen.Staatsanwaltschaft Koblenz (Hrsg.): Festnahme im Mordfall „Amy Lopez“.. Abgerufen am 24. September 2026.
Anklage Am 8. Mai 2026 erhob die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage vor dem Landgericht Koblenz. Dem inzwischen 81-Jährigen wurde Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen, vorgeworfen.
Nach den Ermittlungen soll der Mann bereits in den Tagen vor der Tat Vergewaltigungsfantasien entwickelt haben. Am Tattag soll er mit einem Fahrrad in Koblenz unterwegs gewesen sein, um nach einem geeigneten Opfer Ausschau zu halten. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er Lopez zufällig begegnete und sie unter einem Vorwand in das General-von-Aster-Zimmer lockte.
Prozess Der Prozess vor dem Landgericht Koblenz begann am 18. August 2026. Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt 81 Jahre alt. Zu Beginn des Verfahrens ließ er über seinen Verteidiger erklären, dass er die Tat vollumfänglich einräume. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters bestätigte er dies.Angeklagter gesteht Mord an Amy Lopez In: ZDF, 18. August 2026. Abgerufen am 24. September 2026.
Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft soll der damals 49-jährige Täter Lopez mit Handschellen gefesselt, entkleidet und sexuell missbraucht haben. Anschließend habe er sie mit einem Messer angegriffen. Der Angeklagte bestätigte die wesentlichen Vorwürfe, konnte sich nach Darstellung seines Verteidigers beziehungsweise der Sachverständigen jedoch nicht an alle Einzelheiten der Tat erinnern.Geständnis im Mordprozess Amy Lopez: 81-jähriger Angeklagter räumt Vorwürfe ein. In: SWR, 18. August 2026. Abgerufen am 24. September 2026.
Nach den Angaben im Prozess entsorgte der Täter nach der Tat unter anderem das Messer und die Handschellen im Rhein. Auch Kleidungsstücke des Opfers sollen dort versenkt worden sein.Späte Beichte: Angeklagter gesteht Mord nach fast 32 Jahren. In: Die Zeit/dpa, 18. August 2026. Abgerufen am 24. September 2026.
Urteil Am 28. August 2026 verurteilte das Landgericht Koblenz den 81-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Amy Lopez gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen getötet hatte. Nach der Überzeugung der Kammer handelte es sich um einen heimtückischen Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.
Bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld berücksichtigte das Gericht unter anderem die Umstände der Tat und die Vorgeschichte des Angeklagten. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten sich ebenfalls für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ausgesprochen.Schwere der Schuld festgestellt: Mann 32 Jahre nach Mord an US-Touristin verurteilt. In. n-tv, 28. August 2026. Abgerufen am 24. September 2026.
Nach der Urteilsverkündung verzichteten die Beteiligten auf Rechtsmittel. Das Urteil wurde damit rechtskräftig.
Vorgeschichte des Verurteilten Der später wegen des Mordes an Lopez verurteilte Mann war bereits vor 1994 mehrfach wegen Sexualstraftaten strafrechtlich aufgefallen. Nach Angaben des SWR wurde er unter anderem 1974 und 1986 wegen Sexualstraftaten zu Freiheitsstrafen verurteilt. 1999 stand er wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung an einer 16-Jährigen vor dem Landgericht Koblenz und wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren von 1999 war eine DNA-Probe des Mannes erhoben worden. Diese spielte später bei der Aufklärung des Mordfalls eine Rolle, nachdem eine neue Probe mit den inzwischen erneut untersuchten Tatortspuren abgeglichen werden konnte.Festnahme über 30 Jahre nach Mord. In: Polizei Hessen. Abgerufen am 24. September 2026.
Rezeption und Medienberichterstattung
Der Fall erregte bereits unmittelbar nach der Tat großes öffentliches Interesse und wurde über Jahrzehnte als ungeklärter Mordfall behandelt. Die Polizei Koblenz griff den Fall mehrfach zu Jahrestagen wieder auf und veröffentlichte neue Zeugenaufrufe.
Nach der Festnahme im Februar 2026 berichteten zahlreiche regionale und überregionale Medien über die Aufklärung des Cold Cases.
Auch der Prozess im August 2026 stieß auf großes Medieninteresse. Zum Prozessauftakt waren zahlreiche Medienvertreter und Zuschauer im Landgericht Koblenz anwesend. Die Tatsache, dass der Angeklagte die Tat zu Beginn des Prozesses einräumte, wurde von mehreren Medien als wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung hervorgehoben.
Am Tag der Urteilsverkündung berichteten unter anderem der SWR, die Deutsche Presse-Agentur und überregionale Tageszeitungen über die lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Berichterstattung hob zudem hervor, dass der Fall nach mehr als 30 Jahren durch moderne DNA-Technik aufgeklärt werden konnte.
Einzelnachweise
Kategorie:Kriminalfall in Deutschland Kategorie:Mordfall Kategorie:Kriminalfall 1994 Kategorie:Geschichte (Koblenz)