Peer-to-Peer-Verträge (P2P-Verträge) ermöglichen die vertragliche gemeinsame Nutzung von selbst erzeugter erneuerbarer elektrischer Energie zwischen mehreren Marktteilnehmern. Dabei können Erzeuger und Verbraucher vereinbaren, Strom zu verkaufen oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Bedingungen für die Abwicklung und Abrechnung werden vertraglich festgelegt.

In Österreich wird diese Form der gemeinsamen Energienutzung durch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Abwicklung erfolgt über das bestehende Stromnetz; für die Messung und Abrechnung werden die Daten der Stromzähler herangezogen. Die Vertragspartner können einen Organisator mit Aufgaben wie der Kommunikation mit dem Netzbetreiber und der Abrechnung beauftragen.

Peer-to-Peer-Verträge unterscheiden sich von Energiegemeinschaften dadurch, dass für den Vertragsabschluss grundsätzlich keine eigene juristische Person erforderlich ist. Die bestehenden Verträge der Teilnehmer mit Netzbetreibern und Stromlieferanten bleiben grundsätzlich bestehen.

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