thumb|Ludmillenhof, Amtsgebäude ab 1831 Das Amt Hümmling (ursprünglich: Amt Sögel) war ein standesherrliches Amt, also ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im Königreich Hannover mit Sitz in Sögel.
Geschichte Das Herzogtum Arenberg-Meppen war nach der Franzosenzeit zwischen Preußen und Hannover aufgeteilt worden. Herzog Prosper Ludwig von Arenberg erhielt aber in beiden Staaten als Standesherr umfangreiche Vorrechte, zu denen in Hannover auch die Gerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz gehörte. Mit der Verordnung über die standesherrlichen Verhältnisse des Herzoglich-Arenbergischen Hauses in dem Kreise Meppen vom 9. Mai 1826Hannoversche Gesetzessammlung 1926, S. 155 f. wurden diese Rechte festgeschrieben.
Für die Verwaltung und Rechtsprechung der ersten Instanz entstanden vier Ämter, darunter das Amt Hümmling. Es umfasste die Kirchspiele Sögel, Börger, Lorup und Werlte. Als Gericht zweiter Instanz richtete der Herzog mit Organisationserlass vom 5. Oktober 1827 die Standesherrliche Herzoglich-Arenbergische Justizkanzlei Haselünne ein. Dritte Instanz bildete das Oberappellationsgericht Celle. In Verwaltungssachen war die Landdrostei Osnabrück übergeordnet. Vor der Regelung der Standesherrschaft bestand die Justizkommission Sögel für die Rechtsprechung und die Amtsvogtei Hümmling für die Verwaltung.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht Hümmling wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Hümmling.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 76 online Die Verwaltung blieb im Amt Hümmling.
1866 wurde das im Deutschen Krieg besiegte Königreich Hannover von Preußen annektiert, somit auch das Gebiet des früheren Herzogtums. Die Arenberg nach hannoverschem Recht zugewiesenen Sonderrechte wurden 1875 vom preußischen Staat endgültig aufgehoben. 1885 ging das Amt Hümmling im Landkreis Meppen auf.
Amtsgebäude Als Amtsgebäude wurde bis 1831 der Ludmillenhof erbaut. Es wurde nach Auflösung des Amtes als Landratsamt und heute als Rathaus genutzt.
Literatur Max Bär: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, 1901, S. 195–211, Digitalisat.
Weblinks Behördengeschichte beim Landesarchiv
Einzelnachweise
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