Patrick Oliver Heinemann (* 14. Februar 1986 in Steinfurt) ist ein deutsch-irischer Rechtsanwalt, Rechtshistoriker und Publizist.
Leben Seine Kindheit und Jugend verbrachte Heinemann in Staufen im Breisgau sowie in Berlin. Nach dem Abitur am Canisius-Kolleg Berlin leistete Heinemann Wehrdienst in der Streitkräftebasis sowie im Heer und absolvierte die Ausbildung zum Reserveoffizier. Es folgten später Verwendungen unter anderem beim Bundesministerium der Verteidigung sowie Teilnahmen an NATO-Übungen.
Heinemann begann im 2007 ein Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, das er ab 2009 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg fortsetzte und im Jahr 2012 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss.
Im Anschluss arbeitete Heinemann als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Bernd Kannowski zunächst in Freiburg, dann in Bayreuth. Im Jahr 2017 promovierte ihn die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth über eine Dissertation zur „Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933“, die den Helmuth James von Moltke Preis 2018 der Deutschen Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht e. V. sowie den Carl Gareis Preis 2016 der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth erhielt. Der Universitätsprofessor Sebastian Graf von Kielmansegg sprach von einem „unverzichtbaren Referenzwerk".
Nach dem Rechtsreferendariat mit Stationen im Auswärtigen Amt und im militärischen NATO-Hauptquartier SHAPE in Mons (Belgien) legte er im Jahr 2016 das Zweite Staatsexamen ab.
Seit 2017 ist Heinemann als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte in Freiburg tätig; seit 2022 ist er dort Partner.
Anwaltliche Tätigkeit und Wirken Heinemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit einem besonderen Schwerpunkten auf dem öffentlichen Baurecht sowie dem Recht des öffentlichen Diensts.
Heinemann erstellte ein Gutachten zu der Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland den Völkern der Herero und Nama wegen des gegen sie verübten Genozids haftet.
Im Jahr 2022 setzte Heinemann für den Berlin Story Verlag von Enno Lenze und Wieland Giebel vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch, dass Aktivisten am 24. Februar 2023, dem ersten Jahrestag der russischen Vollinvasion in der Ukraine, einen zerschossenen russischen Panzer aus der Ukraine als Zeichen des Protests vor die russische Botschaft Unter den Linden in Berlin stellen durften.
Im Jahr 2023 vertrat Heinemann die rechtlichen Interessen von Bahar Aslan, der aufgrund eines polizeikritischen Tweets der Lehrauftrag an der Polizeihochschule NRW entzogen wurde. Das Oberverwaltungsgericht NRW gab dem Eilantrag statt und stufte den Entzug des Lehrauftrags als rechtswidrig ein. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sprach von einem „Erfolg für die Meinungsfreiheit“.
Ebenfalls im Jahr 2023 erreichte Heinemann, dass das polizeiliche Verbot des Zeigens ukrainischer Flaggen in Berlin am 8. und 9. Mai – dem Tag des Sieges der ehemaligen Sowjetunion über das nationalsozialistische Deutschland – verwaltungsgerichtlich außer Vollzug gesetzt wurde.
Beachtung fand auch das von Heinemann erstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2025 im Falle eines Demonstranten, der von der Polizei Berlin unter Anwendung von Schmerzgriffen von einer friedlichen Sitzblockade entfernt wurde. Das Gericht gab der Klage statt und stufte derlei Schmerzgriffe als rechtswidrig ein. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sah darin ein „wichtiges Signal für die Versammlungsfreiheit“.
Heinemann ist Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. In dieser Funktion nahm er 2026 vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) Stellung.
Heinemann verfasst regelmäßig Meinungsbeiträge, Analysen und Fachartikel in juristischen Zeitschriften und Online-Medien.
Mitgliedschaften
Deutsche Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht e.V. Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht des Freiburger Anwaltvereins e.V. Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. Forum Justizgeschichte
Publikationen (Auswahl) „Ich lasse mich auf juristische Tüfteleien nicht ein.“ –Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933, BWV 2019, 37. Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 09.08.2018 –4C7.17–, NVwZ2018, 1808 (1811ff.). Konfliktlösung im Militär (Neuzeit bis Moderne). In: Peter Collin, Wim Decock, David von Mayenburg, Anna Seelentag (Hrsg.): Geschichte der Konfliktlösung in Europa. Springer, Berlin/Heidelberg 2021, ISBN 978-3-662-56076-1. Nachbarschutz für obligatorisch Berechtigte durch § 35 Abs. 3 Satz1 Nr.3 BauGB, UPR 2018, S.212–215. Nachbarschützende Maßfestsetzungen im übergeleiteten Planungsrecht, Besprechung von OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.06.2017 –10B10.15–, NVwZ 2018, S. 630–634. Vorbescheid, Vertrauensschutz und Denkmalschutz, LKV 2017, S.351–356. Das Recht der Totensorge für gefallene Wehrmachtsoldaten, NZWehrr 2017, S. 45–57. Die deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung. In: Der Staat, 55/4, 2016, S. 461–487. Ethik ist keine Religion – Anmerkung zu BVerwG,Urt. v. 16.04.2014–6C11.13–, SchuR 2014, S.132–134. Ne bis in idem: Zur Unvereinbarkeit von Disziplinararrest mit Kriminalstrafen unter Art.103 Abs.3 GG, NZWehrr 2014, S. 11–31. Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933 (= Krieg in der Geschichte, Band 105). Schöningh, Paderborn 2017, ISBN 9783657787852.
Weblinks Offizielle Website der Kanzlei Bender Harrer Krevet Autorenseite bei Legal Tribune Online Autorenseite Verfassungsblog
Einzelnachweise
Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland) Kategorie:Rechtshistoriker Kategorie:Publizist Kategorie:Deutscher Kategorie:Ire Kategorie:Geboren 1986 Kategorie:Mann