Aulus Verginius war ein im 5. Jahrhundert v. Chr. lebender, dem Adelsgeschlecht der Verginier entstammender Politiker der frühen Römischen Republik. Von 461 bis 457 v. Chr. amtierte er als Volkstribun. Wie bei anderen plebejischen Vertretern seiner gens ist in der historischen Forschung umstritten, ob er eine reale historische Persönlichkeit war.
Leben Aulus Verginius ist das älteste bekannte plebejische Mitglied seines Geschlechts, das im 5. und in der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. zu den führenden Familien Roms gehörte. Die größtenteils verlorenen Darstellungen der römischen Annalistik, die Aulus Verginius ausführlich behandelten, liegen vor allem in den noch erhaltenen Berichten des Titus Livius und Dionysios von Halikarnassos vor. Nach dieser antiken Überlieferung trat Verginius im ersten Jahr seines Volkstribunats 461 v. Chr. als alleiniger Ankläger des Kaeso Quinctius, einem Sohn des römischen Diktators Lucius Quinctius Cincinnatus, auf, da dieser die Versammlung der Volkstribunen auf dem Forum behindert hatte. Der Konflikt war ein Ereignis der damals tobenden Ständekämpfe.Anklage und der folgende Prozess wird beschrieben von Livius, Ab urbe condita 3, 11, 9 – 14, 6; Dionysios von Halikarnassos, Antiquitates Romanae 10, 6, 1 – 8, 5; Valerius Maximus, Facta et dicta memorabilia 4, 4, 7; u. a.
Verginius nutzte geschickt die Überheblichkeit des Kaeso Quinctius, der über die Vorladung zum Prozess spottete und sein bisheriges Treiben fortsetzte.Livius, Ab urbe condita 3, 11, 9 ff. Marcus Volscius Fictor trat als Belastungszeuge auf und sagte aus, dass sein älterer Bruder zwei Jahre zuvor von Kaeso Quinctius bei einer nächtlichen Rangelei niedergeschlagen worden und infolge der dabei erlittenen Verletzungen gestorben sei. In der Folge ließ Verginius den Angeklagten in die Untersuchungshaft abführen.Livius, Ab urbe condita 3, 13, 1–4; Dionysios von Halikarnassos, Antiquitates Romanae 10, 7, 2–6. Nach seiner Freilassung auf Kaution ging Quinctius in die Verbannung nach Etrurien.Livius, Ab urbe condita 3, 13, 8; Dionysios von Halikarnassos, Antiquitates Romanae 10, 8, 4. Als er daher am Gerichtstag nicht erschien, wollte Verginius den Prozess dennoch entscheiden lassen, konnte sich aber mit dieser Ansicht nicht durchsetzen.Livius, Ab urbe condita 3, 13, 9.
Ferner verfocht Verginius energisch den Antrag seines Vorgängers im Volkstribunat, Gaius Terentilius Harsa, die sog. Lex Terentilia, nach der eine Kommission zur schriftlichen Niederlegung der Gesetze bestellt werden sollte (um 451/450 v. Chr. wurde dann das Zwölftafelgesetz erlassen).Dionysios von Halikarnassos, Antiquitates Romanae 10, 2, 1 ff Die Details dieser Überlieferung wurden wohl von der Spätannalistik ausgemalt. In jedem der nächsten vier Jahre bis 457 v. Chr. wurde Verginius gemeinsam mit seinem Amtskollegen Marcus Volscius Fictor erneut zum Volkstribun gewählt.Livius, Ab urbe condita 3, 19, 6 u. ö. 457 v. Chr. setzte er durch, dass künftig zehn Volkstribunen gewählt werden sollten; allerdings durften nicht dieselben Personen das Amt in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bekleiden.Livius, Ab urbe condita 3, 30, 5 ff.
Literatur
Anmerkungen
Kategorie:Volkstribun Kategorie:Geboren im 5. Jahrhundert v. Chr. Kategorie:Gestorben im 5. Jahrhundert v. Chr. Kategorie:Mann Kategorie:Politiker (Römische Republik) Kategorie:Verginier