Crimen sollicitationis („Das Verbrechen der Sollizitation“) ist eine 1922 vom Heiligen Officium, dem heutigen Dikasterium für die Glaubenslehre, beschlossene Instruktion, die Verfahrensregeln für kirchliche Gerichtsverfahren bei bestimmten sexuellen Delikten regelte. Sie sah eine Verfolgung dieser Delikte ausschließlich durch das Officium sowie strenge Geheimhaltung der Verfahren vor. Die Instruktion wurde 1962 aktualisiert und im Jahr 2001 außer Kraft gesetzt.

Hintergrund, Entstehung und Inhalt Der 1918 in Kraft getretene Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 enthielt unter anderem Kanones zum sogenannten crimen sollicitationis (Sollizitation). Darunter wurden und werden im Kirchenrecht der katholischen Kirche sexuelle Übergriffe eines Priesters auf einen Pönitenten im Kontext der Beichte verstanden. Traditionell waren diese Fälle ein Reservatrecht des Heiligen Officiums als Nachfolgeinstitution der römischen Inquisition und konnten aufgrund der Entwürdigung des Sakraments mit schweren Kirchenstrafen belegt werden.

Die Instruktion erläutert, wie Ortsbischöfe (bzw. Ordinarien) in solchen Fällen zu verfahren hätten. Insbesondere waren sie verpflichtet, alle ihnen bekanntgewordenen Verdachtsfälle dem Officium zu melden. Dieses war für die Verfolgung und als Gericht in diesen Fällen zuständig. Die Opfer waren, wie im CIC 1717 vorgeschrieben, zur Anzeige verpflichtet; kamen sie dem nicht binnen Monatsfrist nach, zogen sie sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Die Verfahren, einschließlich des Schriftverkehrs, sollten laut Crimen sollicitationis strenger Geheimhaltung unterliegen. Verletzungen dieser Geheimhaltungspflicht zogen die Exkommunikation nach sich.

Außerdem behandelte Crimen sollicitationis unter dem Sammelbegriff des crimen pessimum noch weitere Delikte, hauptsächlich homosexuelle Handlungen, aber sekundär auch den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen sowie sexuelle Handlungen an Tieren.John P. Beal: The 1962 Instruction Crimen sollicitationis: Caught red-handed or handed a red herring? In: Studia canonica 41 (2007), S. 199–236, hier S. 222. Diese Delikte wurden durch Crimen sollicitationis den gleichen Verfahrensnormen unterworfen wie die Sollizitation, und zwar unabhängig davon, ob sie im Kontext der Beichte erfolgten oder nicht.Wilhelm Rees: „Wenn jemand weiß, was Gott von einer Person jetzt will“ – Zur Entwicklung kirchenstrafrechtlicher Bestimmungen zu sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche. In: Religion.Macht.Strukturen.Missbrauch. innsbruck university press, Innsbruck 2024, ISBN 978-3-99106-131-1, S. 213–299, hier 225–226 (). Die Instruktion leitete damit eine Vereinheitlichung der Behandlung einer Reihe sehr unterschiedlicher Delikte ein.

Die Instruktion wurde nicht in den Acta Apostolicae Sedis publiziert.

Überarbeitung 1962 Das Dokument wurde 1962 von Kardinal Alfredo Ottaviani unter Papst Johannes XXIII. im Hinblick auf das Zweite Vatikanische Konzil aktualisiert. Wie sein Vorgänger von 1922 wurde es nicht in den Acta Apostolicae Sedis publiziert und auch die 2.000 gedruckten Exemplare sollten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Auch den für Meldungen an die Kongregation für die Glaubenslehre zuständigen Bischöfen war seine Existenz oft unbekannt; die Zahl der nach Rom gemeldeten Fälle war entsprechend sehr gering.John P. Beal: The 1962 Instruction Crimen sollicitationis: Caught red-handed or handed a red herring? In: Studia canonica Band 41, 2007, S. 199–236, hier S. 223 und 235. Die 2001 außer Kraft gesetzte Instruktion ist seit dem 20. März 2010 auf der Internetseite des Vatikans abrufbar.Inoffizielle Übersetzung ins Englische durch den Heiligen Stuhl selbst.

Die Kirchenstrafen für einen Priester, der des crimen sollicitationis für schuldig befunden wird, reichen (neben der Exkommunikation bzw. nach ihrer Lösung für einen reuigen Täter) von der Suspendierung, dem Verlust von Würden (Degradierung) und Einkünften bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand. Dies wird von Sondervorschriften ergänzt: wenn Rückfälligkeit zu befürchten ist, muss für ständige Überwachung Sorge getragen werden. Eine Verwendung an der gleichen oder einer ähnlichen Stelle soll verhindert werden.

Entwicklung von 1983 bis 2010 Die Bestimmungen des CIC von 1917 zum crimen sollicitudinis wurden nur teilweise in den CIC von 1983 übernommen. Zwar sanktioniert can. 1385 spezifisch die Verführung von Pönitenten zu sexuellen Handlungen (bzw. „Sünden gegen das sechste Gebot“), aber die Anzeigepflicht für Opfer sexuellen Missbrauchs im Kontext der Beichte fiel weg. Die Ausführungsbestimmungen waren zwar bis dahin weitgehend vergessen, aber immer noch geltendes Kirchenrecht.

Im Jahr 2001 wurde Crimen sollicitationis durch den Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela aufgehoben und neue Verfahrensregeln festgesetzt.

Rezeption Die Instruktion war auch innerhalb der katholischen Kirchen relativ unbekannt. Das änderte sich, als seit den 1990er Jahren zunehmend Fälle sexueller Gewalt in der Kirche thematisiert wurden.

In Zivilprozessen wegen sexueller Übergriffe durch katholische Priester in den Vereinigten Staaten von Amerika wurde von Anwälten der Kläger argumentiert, Crimen sollicitationis sei ein Beweis für Justizbehinderung durch die katholische Kirche. Verteidiger der Kirchenlinie argumentieren dagegen, dass es den Bischöfen nicht verboten habe, staatliche Behörden zu informieren; die Geheimhaltung gelte nur für den Prozess innerhalb der Kirche.

Der Dominikaner Thomas Doyle, Berater und Sachverständiger für kirchliche Missbrauchsfälle in den USA, Kanada, Irland, Israel und dem Vereinigten Königreich, vertrat 2006 in einem Interview mit der britischen BBC die Meinung, das Dokument sei „eine explizite schriftliche Richtlinie zur Vertuschung sexuellen Missbrauchs an Kindern durch Geistliche, um diejenigen zu strafen, die Aufmerksamkeit auf diese Verbrechen der Kirchenmänner lenken wollten“.Sex crimes and the Vatican: Transcript. BBC News. Zitat: „an explicit written policy to cover up cases of child sexual abuse by the clergy, to punish those who would call attention to these crimes by churchmen“. Diese Meinung hat er später modifiziert bzw. korrigiert.Tom Doyle: The 1962 Vatican Instruction “Crimen sollicitationis”, promulgated on March 16, 1962. (PDF) richardsipe.com, 1. November 2006.Tom Doyle: The 1922 Instruction and the 1962 Instruction “Crimen sollicitationis”, promulgated by the Vatican. (PDF) richardsipe.com, 3. Oktober 2008.

Am 13. März 2010 sagte der Kirchenanwalt der Kongregation für die Glaubenslehre, Monsignore Charles J. Scicluna, in einem vom Heiligen Stuhl weltweit verbreiteten Interview: „Eine schlechte Übersetzung dieses Textes ins Englische hat den Eindruck erweckt, als ob der Heilige Stuhl die Geheimhaltung durchsetzen wollte, um die Tatsachen zu vertuschen. Aber so war es nicht. Das Ermittlungsgeheimnis diente dazu, den guten Ruf aller beteiligten Personen zu schützen, vor allem den guten Ruf der Opfer selbst, und dann auch den der angeklagten Kleriker, die – wie ein jeder – das Recht auf die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils haben. Die Kirche liebt keine Spektakel-Justiz. Das Regelwerk über sexuellen Missbrauch ist nie als Verbot verstanden worden, eine Anzeige bei den zivilen Behörden zu erstatten.“Vatikan: 300 Pädophilie-Anzeigen in neun Jahren. Radio Vatikan, 13. März 2010.

Literatur John P. Beal: The 1962 Instruction Crimen sollicitationis: Caught red-handed or handed a red herring? In: Studia canonica Band 41, 2007, S. 199–236; vatican.va (PDF; 1,6 MB) Wilhelm Rees: Sollizitation. In: Walter Kasper et al. (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. Band 9. 3. Auflage. Herder, Freiburg / Basel 1999, S. 713, ISBN 3-451-22008-3.

Weblinks Crimen sollicitationis (1962). (PDF; 1,9 MB) Volltext auf Latein; die letzte Seite von „Formular T“ fehlt. Crimen sollicitationis (1962). vatican.va, inoffizielle englische Übersetzung. Crimen sollicitationis (1962). (PDF; 1,8 MB) cbsnews.com; weitere englische Übersetzung. Aktuelle Normen zu schwerwiegenderen Straftaten vom 21. Mai 2010 in deutscher Übersetzung vatican.va

Einzelnachweise

Kategorie:Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche Kategorie:Kanonisches Recht Kategorie:Sexualität und Recht Kategorie:Beichte