Gustav Wagner (* 1880; † 1946 in Sachsenhausen) war ein deutscher Feuerwehrmann und Generalmajor der Polizei. Wagner fungierte fast die gesamte NS-Zeit als Kommandeur der Berliner Feuerwehr und wirkte maßgeblich an ihrer Umformung und Militarisierung im Sinne der nationalsozialistischen Machthaber mit.
Leben Gustav Wagner wurde nach langjähriger Angehörigkeit zur Feuerwehr Berlins 1933 zum Oberbranddirektor und damit zu ihrem Leiter ernannt, nachdem der Vorgänger Walter Gempp wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ von den Nationalsozialisten seines Amtes enthoben worden war. Ihm folgte mit Wagner nun ein überzeugter Nationalsozialist nach, der auch Mitglied der NSDAP war.
Neben einer neuen Brandbekämpfungsmethode, der „schadensarmen Löschtaktik“, sowie der zielgerichteten Ertüchtigung der seiner Behörde unterstellten Freiwilligen Feuerwehren trieb er vor allem die strategische Militarisierung der Feuerwehrtruppen im Berliner Raum voran. So wurden die Löschbeamten mit Stahlhelmen der Wehrmacht in leicht abgewandelter Form (Kamm auf dem Helm zum Wegleiten herabfallender Objekte; Nackenleder als Halsschutz) ausgerüstet, trugen militärisch geschnittene Uniformen und exerzierten. 1935 wurde die Feuerwehr reichsweit in Feuerlöschpolizei umbenannt und unterstand fortan der Ordnungspolizei.
Die Kriegsvorbereitungen entfalteten sich besonders auch in Berlin rasantem Tempo, entsprechende Luftschutz- und Havarieaufgaben entfielen auf den eigens dafür bestehenden Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD), dem auch die Brandbekämpfung, der Sanitätsdienst sowie die Bergung und Entgiftung im Kriegsfall obliegen sollte. Einige dieser Aufgaben wurden von der Feuerwehr wahrgenommen.
Ein weiteres Anliegen Wagners war die Modernisierung des behördlichen Fuhrparks, insbesondere nach einem Vorfall während der Olympischen Spiele 1936 in Berlin, bei dem das Kulissenhaus des Staatstheaters Opfer eines Großbrands wurde. Hier erwies sich die Fahrzeugtechnik der Brandeinheiten, die noch mit Dampfspritzen löschen, als rückschrittlich und unzureichend, woraufhin der Magistrat neue Fahrzeuge im Wert von zwei Mio. Reichsmark beschaffen ließ. Darüber hinaus stellte das Reichsinnenministerium über 850 Feuerwehrwagen und -anhänger für den SHD bereit, ein Teil davon floss auch der Feuerwehr Berlin zu. Allein für die Betreuung dieser Fahrzeuge musste Wagner 40 Beamte abstellen.
Während der Novemberpogrome 1938, in dessen Verlauf auch 20 Synagogen und zahlreiche jüdische Einrichtungen in Berlin in Brand gesteckt wurden, behielt Wagners Feuerwehr eine vorwiegend passive Rolle, da vielerorts die Löscheinheiten zwar ausrückten, sich aber zumeist darauf beschränkten, die Nachbargebäude vor einem Übergreifen der Flammen zu schützen. In einer internen Direktive ordnete Gustav Wagner ein Vierteljahr später an, dass „für die Feuerlöschpolizei Aktionen hinsichtlich der Judenfrage nicht in Betracht“ kämen und sie weiter „uneingeschränkt“ ihren Aufgaben nachzukommen habe.
Ein weiterer Schritt der „Polizisierung“ des Feuerwehrwesens wurde mit dem Reichsfeuerwehrgesetz von 1938 geschaffen, das den kommunalen Befehlshabern die Entscheidungsgewalt entzog und sie auf das Reich, im Konkreten auf das Hauptamt Ordnungspolizei unter dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, im Reichsministerium des Innern übertrug. Wagner erhielt durch diesen Beschluss nun den Dienstgrad eines „Generalmajors der (Feuerschutz-)Polizei“ und war damit, spätestens seit dem Kriegsausbruch im September 1939 und der Durchführungsverordnung vom 24. Oktober 1939, eine reine Vollzugskraft des Reichsinnenministeriums.
Mit dem Einsatz der Luftangriffe auf Berlin im August 1940 verschärfte sich die Lage für die Feuerschutzpolizei unter Wagner in der Hauptstadt fortlaufend, da durch Abfluss qualifizierter Feuerwehrleute zur Wehrmacht immer mehr Unqualifizierte und Schlechtausgebildete, wie z. B. Hitlerjungen, nachrückten. Im weiteren Verlauf des Krieges war es dem SHD zunehmend nicht mehr möglich, größere Folgebrände nach Bombentreffern adäquat zu bekämpfen und die Trinkwasserversorgung flächendeckend zu erhalten.
Den Einsatz der Feuerwehr als Infanterie, welche Ende August 1942 angeordnet wurde, gab Wagner für den Berliner Raum erst im März 1943 bekannt. Im Sommer 1943 erfolgte diesbezüglich die Vorschrift des Innenministeriums an alle Feuerwehrleute, auch dauerhaft Dienstwaffen zu tragen. Nachdem Wagner in mehreren Dienstgesprächen diese Entwicklung als nicht vertretbar bezeichnete, wurde er zunächst beurlaubt und zum Ende des Jahres 1943 frühzeitig pensioniert.
Nach der Einnahme Berlins durch die Rote Armee versteckte er sich in einer Laubenkolonie, wurde aber noch 1945 verraten, verhaftet und im sowjetischen Speziallager Sachsenhausen interniert. Er verstarb dort 1946 im Alter von 66 Jahren.
Weblinks
Biographische Skizze über Gustav Wagner auf der Website der Feuerwehr Berlin Gesetz über das Feuerlöschwesen von 1938 in Originalform auf der Website der Österreichischen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
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