mini|Gesetz über die königlichen Städte mini|Erinnerungsmedaille Das Gesetz über die königlichen Städte (polnisch Prawo o miastach bzw. Miasta nasze królewskie wolne w państwach Rzeczypospolitej) wurde am 18. April 1791 vom Sejm, der parlamentarischen Versammlung von Polen-Litauen (siehe auch Rzeczpospolita), im Warschauer Königsschloss verabschiedet. Das Gesetz stärkte die Stellung des Bürgertums in den Königlichen Städten gegenüber dem Adel.

Geschichte Als der Große Sejm 1788 zu tagen begann, um eine Verfassung für die Adelsrepublik Polen-Litauen zu erarbeiten, fühlten sich die Bürger der Königlichen Städte nicht berücksichtigt. Um den Interessen des Bürgertums Ausdruck zu verleihen, organisierten 141 Königliche Städte im November 1789 eine Tagung in Warschauer Altstädter Rathaus, die die Position des Bürgertums erarbeiten sollte. Die Forderungen wurden in einem Memorial zusammengefasst, das während der Schwarzen Prozession vom Rathaus zum Königsschloss vom Warschauer Stadtpräsidenten Jan Dekert dem König Stanislaus August Poniatowski übergeben wurde. Am 18. Dezember 1789 beschloss der Sejm, eine Kommission einzurichten, die einen Gesetzesentwurf für die Regelung der Rechte der Königlichen Städte erarbeiten sollte. Der Gesetzentwurf wurde jedoch am 1. März 1791 von den konservativen Kräften im Sejm zu Fall gebracht. Auch ein abgemilderter Gesetzentwurf wurde am 14. April 1791 vom Sejm abgelehnt. Daraufhin brachte der Abgeordnete Jan Suchorzewski einen Kompromissvorschlag ein, der die Unterstützung des Königs fand und am 18. April 1791 vom Sejm verabschiedet wurde. Das Gesetz wurde sodann am 3. Mai 1791 als Artikel III in die Verfassung des polnisch-litauischen Doppelstaates aufgenommen, die noch vor der französischen Verfassung vom 3. September 1791 als das zweite neuzeitliche Verfassungsdokument ihrer Art gilt.

Inhalt Die Vertreter der Königlichen Städte durften 24 Abgeordnete zum Sejm entsenden, die jedoch hauptsächlich nur beratende Funktionen hatten. Das Bürgertum wurde in einigen Aspekten dem Adel gleichgestellt, wie bei persönlichen Freiheiten, dem Recht Landbesitz zu erwerben oder dem Zugang zu öffentlichen Ämtern. Auch die Erhebung von Bürgern in den Adelsstand wurde erleichtert. Die Jurydyka wurden aufgehoben.

Folgen Das Gesetz galt ebenso wie die Verfassung nur wenige Jahre, da mit der Zweiten und Dritten Polnischen Teilung die Adelsrepublik Polen-Litauen bis 1795 aufgelöst wurde. Gleichwohl stärkte das Gesetz das Selbstwertgefühl des Bürgertums, das in der kommenden Napoleonischen Ära ein immer wichtigere Rolle auf dem Gebiet des ehemaligen Polen-Litauens spielte.

Siehe auch Polnische Aufklärung

Literatur Encyklopedia Warszawy. Warszawa: Wydawnictwo Naukowe PWN, 1994. ISBN 83-01-08836-2.

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Einzelnachweise

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