Christmann Braun (* um 1545 in Dambach-la-Ville; † nach dem 17. Mai 1591) war ein deutscher Jurist, Erzieher und Verwaltungsbeamter im Dienste der Grafen von Sulz.
Leben Herkunft und Ausbildung Seine Laufbahn begann er als Kleriker wandte sich dann aber einem akademischen Studium zu. Er immatrikulierte sich 1559 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und erwarb 1562 den Grad eines Magister artium. Es folgten vertiefende juristische Studien ab 1566 an der Universität Dillingen und an der Universität Ingolstadt. In Ingolstadt wurde er zum Doktor beider Rechte (Doctor iuris utriusque) promoviert.
Aufgrund seiner juristischen Qualifikation trat er in den Dienst der Grafen von Sulz, die zu diesem Zeitpunkt sowohl als Landgrafen in der Landgrafschaft Klettgau als auch als Herren der reichsunmittelbaren Grafschaft Vaduz herrschten. Braun genoss großes Vertrauen im Hause Sulz und war zunächst als Präzeptor der beiden jüngsten Söhne des früh verstorbenen Alwig von Sulz, Christoph (später Domherr in Straßburg) und Rudolf von Sulz tätig.
Obervogt in Mettingen Die enge Bindung Brauns an die schwäbischen Stammlande seiner Dienstherren manifestierte sich 1586 in seiner Ernennung zum sulzischen Obervogt der Herrschaft Mettingen mit Sitz auf Burg Untermettingen. Die Grafen von Sulz besaßen in dieser strategisch wichtigen, klettgauischen Grenzzone das Niedergericht, Gebot und Verbot in Ober- und Endermettingen und Obereggingen sowie seit 1470 auch das heimgefallene krenkingische Reichslehen in Untermettingen, einst verliehen durch Friedrich III. Als Obervogt war Braun hier zugleich oberster Richter und Verwalter des Bezirks und sicherte die Hoheitsrechte der Sulzer gegen konkurrierende Ansprüche benachbarter und verwandter Herrschaften.
Wirken als Landvogt in Vaduz Bereits vor seiner offiziellen Mettinger Amtszeit war Braun in regulatorischer Mission für die Grafen von Sulz im Rheintal täig. Am 28. Mai 1584 trat er in Vaduz vor die Landammäner und die Abgeordneten der dortigen Untertanen, um ein gräfliches Begehren zur Erhebung einer fünfjährigen Reichssteuer lokal bekannt als Schnitz zur Finanzierung der Türkenkriege vorzulegen.
Um diese Sondersteuern gerecht und systematisch einzuziehen, veranlasste Braun eine vollständige und flächendeckende Erfassung des lokalen Grundbesitzes und Vermögens. Diese administrativ anspruchsvolle Arbeit mündete in der Anlage der sogenannten Legerbücher für die Grafschaften Vaduz und Schellenberg. Diese Dokumente gelten in der liechtensteinischen Landesgeschichte als die ersten umfassenden Steuer- und Katasterbücher und stellen einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen Verwaltung dar.
Braun amtierte bis zu seiner Ablösung durch seinen Nachfolger Peter Christoph Schlabatius im Jahr 1592 als Landvogt zu Vaduz. Seine Spur verliert sich nach einer letzten Urkunde vom 17. Mai 1591.
Literatur Karl Heinz Burmeister: Braun, Christmann. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein (HLFL). online-Version (Stand: 31. Dezember 2011). Peter Kaiser: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein. Nebst Schilderungen aus Churrätien’s Vorzeit Chur 1847, (neu hrsg. von Arthur Brunhart, Bd. 1: Text, Vaduz 1989, S. 371f.)
Einzelnachweise Karl Heinz Burmeister: Eintrag zu Christmann Braun. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein (HLFL), abgerufen am 5. September 2026.
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