Hartmann Pistoris der Jüngere, auch Hartmann II. Pistoris und Hartmann Pistoris von Seußlitz und Hirschstein (* um 1567, nach jüngeren Angaben 1572/1573; † 2. April 1622 in Seußlitz), war ein kursächsischer Rittergutsbesitzer aus der Leipziger Juristenfamilie Pistoris. Er erbte 1603 von seinem Vater Hartmann Pistoris (1543–1603) die Elbgüter Seußlitz und Hirschstein und veranlasste nach dem Tod seines Bruders Simon Ulrich Pistoris die Herausgabe der Observationes singulares, der zweiten großen Fallsammlung seines Vaters. Anders als Vater, Großvater und Bruder trat er selbst nicht als Rechtsgelehrter oder Amtsträger hervor; seine Bedeutung liegt in der Sicherung und Veröffentlichung des väterlichen Nachlasses sowie in der Fortführung der Seußlitzer Linie der Familie.

Herkunft und Familie Hartmann Pistoris d. J. war der jüngere der beiden Söhne des kursächsischen Geheimen Rates und Rechtsgelehrten Hartmann Pistoris d. Ä. und dessen Ehefrau Barbara, einer Tochter des Leipziger Ordinarius und kurfürstlichen Kammerrates Ulrich Mordeisen. Aus dieser Ehe gingen fünf Kinder hervor, von denen vier den Vater überlebten; sein um etwa zwei Jahre älterer Bruder war der brandenburgische Geheime Rat Simon Ulrich Pistoris (1570–1615)., hier S. 192 f. Die Familie führte seit der Erhebung Simon Pistoris’ d. J. in den Reichsritterstand und dem Erwerb des säkularisierten Klostergutes Seußlitz um die Mitte des 16. Jahrhunderts den Namen „Pistoris von Seußlitz“., hier S. 186–190.

Verheiratet war Pistoris mit Katharina von Haugwitz aus dem Hause Kleeberg (1578–1653).Anna Miksch: Pistoris auf Seußlitz, Johann Ernst von. In: Heinz Duchhardt, Gerd Dethlefs, Hermann Queckenstedt (Hrsg.): „… zu einem stets währenden Gedächtnis“. Die Friedenssäle in Münster und Osnabrück und ihre Gesandtenporträts (= Osnabrücker Kulturdenkmäler. Band 8). Rasch, Bramsche 1998, S. 252 f. Nach seiner Grabinschrift hatte er 32 Jahre im Ehestand gelebt und zwölf Kinder gezeugt; bei seinem Tod waren drei Söhne und zwei Töchter bereits verstorben, drei Söhne und vier Töchter lebten noch.Cornelius Gurlitt: Seußlitz. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). In Kommission bei C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1914, S. 342 f. Von den Söhnen sind Wilhelm (1601–1675), der ab 1618 gemeinsam mit seinem Bruder in Leipzig die Rechte studierte, Johann Ernst Pistoris (1605–1680), später kursächsischer Prinzipalgesandter bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden, sowie ein weiterer Hartmann bezeugt.

Gutsherr in Seußlitz und Hirschstein Nach dem Tod des Vaters im März 1603 übernahm Hartmann d. J. die Güter Seußlitz und Hirschstein, während sein Bruder Simon Ulrich in brandenburgischen Diensten in Berlin blieb und unverheiratet starb. Die für Pistoris gesetzte Grabtafel führt ihn allein als „auf Seußlitz und Hirschstein“ und nennt – anders als der Leichenstein des Vaters, der ihn als „Churf. Säx. vornemer Rhat“ bezeichnet – kein kurfürstliches Amt; ein Wirken im kursächsischen Staatsdienst ist für ihn nicht überliefert.Cornelius Gurlitt: Seußlitz. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). Dresden 1914, S. 340 f.

Der Grundbesitz war bei seinem Tod erheblich verschuldet, weshalb sich die Auseinandersetzung unter den Erben über Jahre hinzog. Der Sohn Johann Ernst war seit 1624 Herr auf Radeburg und wurde 1627 Alleinerbe des väterlichen Rittergutes Seußlitz, des Vorwerks Radewitz, des Gutes Zunschwitz und weiterer verbriefter Liegenschaften, die ihm 1629 gemeinsam mit seinem Bruder Hartmann „zur gesamten Hand“ verliehen wurden. Bei der zweiten Pistorisschen Erbteilung am 9. Juli 1629 fielen Seußlitz, Hirschstein und Radewitz an die Brüder; Hirschstein wurde in der Folge veräußert und dafür Radeburg erworben.Gerd Ulrich: Kapitel 3. In: Eberhardt Naumann, Karl Nimetschek, Gerd Ulrich: Festschrift zur 800-Jahr-Feier von Diesbar-Seußlitz 1205–2005. Diesbar-Seußlitz 2005. Als neuer Besitzer von Hirschstein ist 1628 der aus den Niederlanden stammende, in Sachsen geadelte Kaufmann und spätere kursächsische Kammerrat Christoph von Felgenhauer bezeugt.Schloss Hirschstein. In: burgenwelt.org, mit Nachweisen nach Georg Dehio: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Sachsen I. 1996, und Bruno J. Sobotka, Jürgen Strauss: Burgen, Schlösser, Gutshäuser in Sachsen. 1996. Seußlitz blieb bis zum Konkurs Hartmanns IV. von Pistoris und dem Erlöschen der Seußlitzer Linie um 1720/22 im Besitz der Familie.

Herausgabe der väterlichen Schriften Hartmann Pistoris d. Ä. hatte seine Observationes, eine Sammlung von 230 bemerkenswerten Rechtsfällen und Streitfragen, zu Lebzeiten nur handschriftlich in Seußlitz verwahrt. Simon Ulrich Pistoris begann sie zu ordnen und mit Zusätzen zu versehen, starb jedoch 1615 vor Abschluss der Arbeiten. Daraufhin übertrug Hartmann d. J. als einziger überlebender Bruder dem Leipziger Advokaten Jakob Schultes die Herausgabe. Dessen Widmungsvorrede an Kurfürst Johann Georg I. ist auf den 1. September 1620 datiert und berichtet ausdrücklich von diesem Auftrag; der Druck erschien 1621 bei Henning Große in Leipzig. Im selben Jahr kam bei Große auch die vierbändige Gesamtausgabe der Quaestionum iuris tam Romani quam Saxonici libri quatuor heraus.Quaestionum iuris tam Romani quam Saxonici libri quatuor. 4 Bände. Leipzig: Henning Große 1621 (VD 17 3:015740W).

Bereits 1615 hatte Pistoris seinem Bruder in der Seußlitzer Kirche ein aufwendiges Denkmal setzen lassen; die lateinische Inschrift schließt mit dem Hinweis, dass „Hartmannus“ dieses Monument dem „frommen und um ihn hochverdienten Bruder“ errichtet habe.Cornelius Gurlitt: Seußlitz. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). Dresden 1914, S. 341 f.

Tod und Grabdenkmal Pistoris starb nach der Inschrift seines Grabdenkmals am 2. April 1622 um sechs Uhr nachmittags; am 17. desselben Monats wurde er in der Familiengruft der Seußlitzer Kirche beigesetzt. Das Denkmal, eine 111 × 192 Zentimeter messende rechteckige Sandsteinplatte mit profiliertem vertieftem Rand, war 1914 an der Nordwand der Kirche unter dem Fenster im Altarplatz angebracht. Der Rand war rot mit vergoldetem Ornament gefasst, der Steingrund schwarz mit vergoldeter Schrift; im unteren Drittel steht ein farbiges Wappen der Pistoris, darunter ein Zitat nach Jesaja 57,1 f. („Der Gerechte kommet umb, und ist niemand der es zu Hertzen nehme“).

Die Inschrift lautet nach der Lesung Gurlitts von 1914:

Anno 1622 den 2. Aprilis vmb VI Vhr / Nachmittage, ist in Gott selig entsch/laffen der woledle gestrenge vnd ehren-veste Hermanvs Pistoris / der ander avf Sevslitz vnd Hirsch-stein / nachdem er in dieser Welt 55 Jhar; in Ehe/stand aber 32 Jahr gelebet, vnd dvrch / Gottes Segen 12 Kinder darinne gezev/get, davon III Söhne vnd II Töchter ver/storben, III Söhne vnd IV Töchter aber / noch am Leben sind, dessen Seele rvhet / albereit in der Handt des Herren; der Le/ib ist den XVII desselben alhier in sein Sch/lafkammerlein versenket worden, da/rinnen er der frölichen Avfferstehv/ng mit allen Glevbigen erwartet.

Die von Gurlitt wiedergegebene Namensform „Hermanvs Pistoris der ander“ – er selbst überschreibt das Stück mit „Denkmal des Hermann Pistoris d. Ä.“ – steht neben der in der übrigen Überlieferung durchgängigen Form Hartmann; die Zuweisung an Hartmann d. J. ergibt sich aus dem Zusatz „der ander avf Sevslitz vnd Hirschstein“, dem Sterbedatum und dem familiengeschichtlichen Zusammenhang.

Datierung der Geburt Die Angaben zum Geburtsjahr sind nicht widerspruchsfrei. Die Grabinschrift führt für den 2. April 1622 ein Lebensalter von 55 Jahren an, was auf eine Geburt um 1566/1567 führt und mit der zugleich genannten Ehedauer von 32 Jahren – also einer Heirat um 1590 – zusammenpasst. Die neuere Literatur setzt demgegenüber 1573 an, familiengeschichtliche Darstellungen nennen 1572. Auch die Ehedauer lässt sich mit der für Katharina von Haugwitz überlieferten Lebenszeit (1578–1653) nicht ohne weiteres vereinbaren, sodass entweder eine erste Ehe vorauszusetzen oder eine der Angaben fehlerhaft ist.

Literatur

Cornelius Gurlitt: Seußlitz. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). In Kommission bei C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1914, S. 329–344, hier S. 341–343.

Anna Miksch: Pistoris auf Seußlitz, Johann Ernst von. In: Heinz Duchhardt, Gerd Dethlefs, Hermann Queckenstedt (Hrsg.): „… zu einem stets währenden Gedächtnis“. Die Friedenssäle in Münster und Osnabrück und ihre Gesandtenporträts (= Osnabrücker Kulturdenkmäler. Band 8). Rasch, Bramsche 1998, S. 252 f. Konrad Alfred Rüger: Leben und Schicksal des sächsischen Rechtsgelehrten und Kanzlers Simon von Pistoris auf Seuselitz (1489–1562). Hrsg. von Conrad Georg Frank Rüger, Stuttgart 1977. Eberhardt Naumann, Karl Nimetschek, Gerd Ulrich: Festschrift zur 800-Jahr-Feier von Diesbar-Seußlitz 1205–2005. Diesbar-Seußlitz 2005.

Einzelnachweise

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