Armin Herb (* 1957 in Göppingen) ist ein deutscher Jurist, Rechtsanwalt und Hochschullehrer mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht und Rundfunkrecht. Von 1988 bis 2022 war er Datenschutzbeauftragter des Süddeutschen Rundfunks (SDR) und später nach dessen Fusion des Südwestrundfunks (SWR). Seit 1989 ist er Mitautor des Kommentars Datenschutzrecht (Bergmann/Möhrle/Herb). Herb war an zentraler Stelle der Entwicklung des Datenschutzrechtes in Deutschland beteiligt. Er ist unter anderem Gründungsmitglied des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und ist Vorsitzender des Ausschusses Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

Leben und Ausbildung

Herb studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne und Genf. 1984 wurde er an der Universität Tübingen mit der Arbeit Mangelnde Normenklarheit im Datenschutz-Strafrecht. Eine empirische Untersuchung der Datenschutz-Kriminalität mit reformpolitischen Schlussfolgerungen und Vorschlägen promoviert. Seit 1986 ist er als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrte Herb Datenschutzrecht. 1997 war er als Dozent für Datenschutzrecht an der damaligen Fachhochschule Ulm tätig; spätestens 2003 gehörte er der Hochschule als Honorarprofessor an.

Datenschutzrecht

Herb beschäftigt sich seit den 1980er Jahren wissenschaftlich und beruflich mit dem Datenschutzrecht. Auf seine Dissertation folgte 1986 die Monografie Verweisungsfehler im Datenschutz-Strafrecht, die als Band 9 der Reihe DuD-Fachbeiträge erschien. Weitere Veröffentlichungen befassten sich unter anderem mit dem allgemeinen Datenschutzrecht, dem Datenschutz bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und später mit der Datenschutz-Grundverordnung.

Seit 1989 ist Herb Mitautor des von Lutz Bergmann und Roland Möhrle begründeten Loseblattkommentars Datenschutzrecht. Das Werk kommentiert die Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutzgesetze der Länder sowie bereichsspezifische Datenschutzregelungen. Ausgaben des Kommentars wurden bereits 1989 und 1991 in der Fachzeitschrift Die Verwaltung rezensiert. Eine Besprechung in den Datenschutz Nachrichten hob 2020 die häufige Zitierung des Werkes hervor; Werner Hülsmann ordnete es 2021 als langjähriges Standardwerk des Datenschutzrechts ein.

Rundfunkdatenschutz

Zum 1. April 1988 wurde Herb Datenschutzbeauftragter des Süddeutschen Rundfunks. Nach der Fusion von SDR und Südwestfunk zum Südwestrundfunk setzte er die Tätigkeit als Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz des SWR fort. Zu den Aufgaben des Amtes gehörte die unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle der Rundfunkanstalt.

Herbs Amtszeit endete am 30. Juni 2022 nach insgesamt 34 Jahren. Zum 1. Juli 2022 übernahm Stephan Schwarze das Amt. Der SWR-Rundfunkrat würdigte Herbs Tätigkeit anlässlich seines Ausscheidens. Seine ungewöhnlich lange Amtszeit wurde 2025 in der rundfunkrechtlichen Fachliteratur im Zusammenhang mit der Diskussion um Amtszeitbegrenzungen für Rundfunkdatenschutzbeauftragte aufgegriffen.

Verbands- und berufsrechtliches Engagement

Herb war an der Entstehung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands beteiligt. Nach Angaben des Verbands ging die Initiative zur Gründung des BvD 1989 aus dem Umfeld der Ulmer Datenschutz-Ausbildung hervor; daran waren neben Bernd Beier und Gerhard Kongehl auch Herb beteiligt. 1997 gehörte er als Justitiar dem Bundesvorstand des BvD an. Der Verband führt ihn seit 2019 als Ehrenmitglied.

Daneben ist Herb seit langem in der Bundesrechtsanwaltskammer mit Fragen des Datenschutzrechts befasst. Bereits 2002 gehörte er dem Ausschuss Datenschutzrecht der BRAK an. In der Berufungsperiode 2024 bis 2027 ist er Vorsitzender des Ausschusses. Dieser erarbeitet Stellungnahmen der BRAK zu datenschutzrechtlichen Fragen und befasst sich insbesondere mit deren Bedeutung für die anwaltliche Berufsausübung.

Schriften (Auswahl)

Mangelnde Normenklarheit im Datenschutz-Strafrecht. Eine empirische Untersuchung der Datenschutz-Kriminalität mit reformpolitischen Schlussfolgerungen und Vorschlägen. Dissertation, Universität Tübingen 1984. Verweisungsfehler im Datenschutz-Strafrecht. Eine empirische Untersuchung der Datenschutz-Kriminalität mit Reformvorschlägen. DuD-Fachbeiträge, Band 9. Vieweg, Braunschweig/Wiesbaden 1986, ISBN 978-3-528-03605-8, doi:10.1007/978-3-322-86390-4. Das Datenschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland. In: Neue Justiz. 1991, S. 97 ff. Aufgaben und Stellung der Datenschutzbeauftragten bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. In: Datenschutz und Datensicherheit. 1993, S. 38 ff. mit Lutz Bergmann und Roland Möhrle: Datenschutzrecht. Kommentar - Europäische Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzgesetze der Länder, Bereichsspezifischer Datenschutz. Loseblattwerk, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart, ISBN 978-3-415-00616-4. Datenschutzrechtliche Vorschriften im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). In: Datenschutz und Datensicherheit - DuD. Band 35, 2011, S. 270–274, doi:10.1007/s11623-011-0066-2. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU. In: BRAK-Mitteilungen. 2017, S. 209 ff. Die Digitale Dekade der EU. Wegweiser durch die europäischen Digitalgesetze für die Praxis. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2025, ISBN 978-3-415-07698-3.

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Einzelnachweise

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