Das Hofgericht Bentheim war das Obergericht der Grafschaft Bentheim.
Geschichte Die Entstehung des Hofgerichts ist unbekannt. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges wurde es vom Grafen Ernst Wilhelm mit Bewilligung der Landstände der Grafschaft Bentheim am 3. November 1652 wiederhergestellt. In diesem Zusammenhang wurden der Hofrichter Dr. Arnold Gisbert Pagenstecher, der Burgmann Eberhard Degenhard von Etzbach zu Langen als adlige und Rudolf Meyer als gelehrter Beisitzer ernannt.
Die Besetzung des Gerichtes war in der Folge zwischen Landesherrn und Ständen sowie innerhalb der Stände umstritten. Konfliktfeld war die konfessionelle Aufteilung der Richter. Die Grafschaft war überwiegend protestantisch, die Stände überwiegend katholisch. Daher forderte die Mehrheit der Stände, dass gleich viele Katholiken und Protestanten beim Gericht tätig sein sollten. Dazu wurden zwei adligen Assessorenstellen geschaffen. Das Gericht bestand nun aus dem Hofrichter, dem gelehrten Beisitzer und je einem katholischen und einem reformierten adligen Assessor. Hofrichter und gelehrter Beisitzer mussten unterschiedlicher Konfession sein. Die adligen Assessorenstellen waren reine Sinekuren. Der Hofrichter verdiente 100 Taler, der gelehrte Assessor 80 Taler, die adligen Assessoren aber je 200 Taler. Die Stände hatten das Präsentationsrecht für das richterliche Personal. Sie schlugen dem Landesherren jeweils drei Kandidaten vor, von denen der Landesherr einen auswählte.
Gegen Entscheidungen des Hofgerichts war Appellation an die Reichsgerichte möglich, da die Grafschaft nicht über das Privilegium de non appellando verfügte.
Das Hofgericht war Appellationsinstanz für die sieben Eingangsgerichte in Bentheim, Schüttorf, Nordhorn, Neuenhaus, Velthausen, Ülsen und Emblicheim. Nach der Entlassung des Hofrichters Schilgen und des gelehrten Assessors Branus im Jahr 1758 wurden die Geschäfte des Hofgerichts für kurze Zeit der Regierung übertragen. 1763 wurde das Hofgericht wieder eingerichtet und ein Hofrichter Buch ernannt. Seine Nachfolger waren von 1774 bis 1776 Karl Joseph Riccius, dann seit 1777 der Regierungsrat Funck bis 1802, zuletzt Bernardin Friedrich von Beesten. Die gelehrten Assessoren waren in derselben Zeit Riccius, von Beesten und seit 1802 Christian Philipp Steuber.
1806 wurde die Grafschaft Bentheim Teil des Großherzogtums Berg. Das Hofgericht Bentheim blieb in der ersten Zeit bestehen, wurde dann aber aufgehoben und als großherzoglich bergisches Hofgericht des Kreises Steinfurt nach Coesfeld verlegt. 1811 wurde die Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg nach französischem Vorbild umgebaut und das Hofgericht aufgehoben. Nachfolger des Hofgerichts Coesfeld wurde dort das Tribunal Neuenhaus gebildet. Am Ende der Franzosenzeit fiel die Grafschaft Bentheim an das Königreich Hannover. Mittelgericht war dort zunächst das Justizkanzlei Osnabrück und dann die Justizkanzlei Bentheim.
Literatur Max Bär: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, 1901, S. 158–159, 163–164, 167, Digitalisat.
Weblinks Behördengeschichte beim Landesarchiv
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