Abdoulaye Seye (* 9. Mai 1967) ist ein senegalesischer Jurist und leitender Prozessanwalt im Büro des Anklägers am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Aufmerksamkeit erhielt er insbesondere durch seine leitende Rolle bei den Ermittlungen zur Situation in Palästina und durch die 2026 gegen ihn verhängten Sanktionen der Vereinigten Staaten.

Leben Seye besitzt die senegalesische Staatsangehörigkeit. Von 2001 bis 2013 arbeitete er als Rechtsmittelanwalt und später als leitender Rechtsmittelanwalt beim Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda; seit 2013 gehört er dem Anklagebüro des IStGH an. Zwischen August 2020 und März 2021 war er überdies beim Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe tätig. Seye bildete wiederholt Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte, insbesondere in afrikanischen Staaten, in der Untersuchung und Verfolgung internationaler Verbrechen fort. Im Jahr 2026 nominierte ihn Senegal für die Wahl zum Richter am IStGH für die Amtsperiode von 2027 bis 2036.

Wirken Beim Ruanda-Strafgerichtshof wirkte Seye an erst- und zweitinstanzlichen Verfahren wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit, darunter an den Verfahren gegen Théoneste Bagosora und Laurent Semanza. Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Organisator und Finanzier des Völkermordes in Ruanda Félicien Kabuga leitete er ein multidisziplinäres Team, welches die Ermittlungen neu plante und die Anklage um Tatvorwürfe sexueller Gewalt erweiterte. Beim IStGH leitet Seye Ermittlungen zur Situation im Staat Palästina und war zudem mit der Situation in Mali befasst. Er gehörte dem Anklageteam an, das einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu beantragte. Zu seinem Aufgabenbereich zählt auch die Untersuchung der israelischen Finanzierung völkerrechtswidriger Siedlungen und der Verteilung von Waffen an Siedler im Westjordanland.

Am 18. August 2026 belegten die Vereinigten Staaten Seye und die IStGH-Präsidentin Tomoko Akane mit Sanktionen. Die Maßnahmen froren mögliche Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten ein und schlossen die Betroffenen weitgehend vom US-amerikanischen Finanzsystem aus. Der IStGH verurteilte sie als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und warnte vor einer Gefährdung der internationalen Rechtsordnung.

Die senegalesische Regierung bekundete ihre uneingeschränkte Solidarität mit Seye. Die deutsche Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bezeichnete das Vorgehen der Vereinigten Staaten als „Frontalangriff auf das Völkerstrafrecht“. Human Rights Watch wertete die Sanktionen als Versuch, US-amerikanische und israelische Amtsträger einer möglichen Strafverfolgung zu entziehen, und klagte mit drei weiteren Organisationen vor einem US-Bundesgericht gegen die Sanktionspolitik.

Einzelnachweise

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