mini|Landschaftsschutzgebiet Bärental mini|Blick ins Gebiet
Das Landschaftsschutzgebiet Bärental mit etwa 26,5 ha Flächengröße liegt westlich von Brakelsiek im Stadtgebiet von Schieder-Schwalenberg. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald Detmold 1994 S. 93ff
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Bärental grenzt im Westen fast direkt an das Naturschutzgebiet Nieseniederung mit Mündungsbereich. Beim Gebiet handelt es sich um tief eingeschnittenes Seitental der Niese. Das LSG ist meist von Ackerflächen umgeben und teils reichen Ackerflächen im LSG bis an den Bach. Der Bachlauf ist im Osten verrohrt. Zudem ist der Bachlauf begradigt und südlichen Abschnitt tief in den Untergrund eingeschnitten. Das bachbegleitende Grünland wird als Fettweide genutzt, hier sind teilweise Obstbäume eingestreut. Auf den steilen Hängen des Siektals stocken in Südwesten kleine Eichenwäldchen und Fichten.
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald. Detmold 1994
Weblinks
Einzelnachweise
Barental