mini|Blick ins Landschaftsschutzgebiet Bückeburger Riesen mini|Rinder im LSG

Das Landschaftsschutzgebiet Bückeburger Riesen mit etwa 22,5 ha Flächengröße liegt nordwestlich von Lothe im Stadtgebiet von Schieder-Schwalenberg. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald Detmold 1994, S. 93ff

Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Bückeburger Riesen ist im Nordosten nur durch einen Feldweg getrennt vom Naturschutzgebiet Nieseniederung mit Mündungsbereich. Im Südwesten grenzt direkt der Grillplatz Lothe an. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Tal- und Hangbereiche. Es befindet sich nur eine Ackerfläche im Gebiet. Im Rest des LSG liegt Grünland. Insbesondere an Böschungskanten stehen Einzelbäume, Baumreihen und Heckenstreifen. Am Südostrand ist ein verrohter Bachlauf, der an der Kläranlage am Nordostrand beginnt, im Gelände anhand von Feuchtflächen und vorhandenen Kopfweiden erkennbar. Im Quellbereich des verrohrten Baches sind Wasseraustritte zu sehen, sofern nicht Trockenheit herrscht.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald. Detmold 1994

Weblinks

Einzelnachweise

Buckeburger Riesen