Geschlechtsspezifische Gewalt (häufig auch geschlechtsbasierte Gewalt) bezeichnet jede Form von Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet oder Personen eines bestimmten Geschlechts überproportional betrifft. Geschlechtsspezifische Gewalt umfasst physische, sexualisierte, psychische, wirtschaftliche, politische, religiöse und digitale Gewaltformen. Nach dem am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (auch Istanbul-Konvention) fallen auch Transpersonen, nichtbinäre und intergeschlechtliche Menschen unter den Schutzbereich, sofern die Tat auf dem sozial konstruierten Geschlecht (Gender) oder dessen Wahrnehmung basiert. Die Entstehung geschlechtsspezifischer Gewalt wird in den Sozialwissenschaften eng mit strukturellen Machtungleichheiten sowie finanziellen Abhängigkeiten und gesellschaftlichen Rollenerwartungen (Doing Gender, Archetyp) verknüpft. Geschlechtsspezifische Gewalt ist in Europa weiterhin weit verbreitet und betrifft vor allem Frauen und Mädchen.
Im Völkerrecht (internationales Recht) ist geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung anerkannt.Geschlechtsspezifische Gewalt, In: Deutsche Institut für MenschrechtGeschlechtsspezifische Gewalt: Definition, Fakten und EU-Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung In: europarl.europa.eu, 28. September 2021, letzte Aktualisierung: 11. April 2025Definition - Geschlechtsspezifische Gewalt In: Landeshauptstadt München Gleichstellungsstelle für Frauen
Siehe auch Gewalt gegen Frauen
Einzelnachweise
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