Georg Ludwig von Vulpius (* 21. Mai 1742 in Hanau; † 8. April 1791 in Wien ?) war von 1781 bis 1788 Assessor (Richter) am ReichskammergerichtJahns, S. 406. und von 1788 bis zu seinem Tod Mitglied des Reichshofrats. Jahns, S. 409.

Herkunft und Familie Die Familie war lutherischer Konfession. Kasper-Marienberg, S. 69. Der Vater von Georg Ludwig Vulpius, Georg Gottfried Vulpius (um 1706–1791), war Registrator, später Kammerrat in der Grafschaft Hanau-Münzenberg.Die Grafschaft Hanau-Münzenberg ging nach dem Tod des letzten Grafen von Hanau Münzenberg 1736 an die Landgrafschaft Hessen-Kassel über, blieb aber aufgrund religionspolitischer Probleme im regierenden Haus der Landgrafschaft bis 1786 weitgehend selbständig. Die Angabe bei Oswald von Gschließer: Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806. Adolf Holzhausens NFG. Universitätsbuchdruckerei 1942, S. 498, „Sohn eines hessen-nassauischen Kammerrates“ ist Unsinn. Hessen und Nassau waren im 18. Jahrhundert getrennte politische Einheiten. Die Mutter war Elisabeth Dorothea, geborene Klingelhöfer, und stammte aus einer Pfarrers- und Beamtenfamilie.Jahns, S. 406, 408. Über eine Ehe oder Kinder von Georg Ludwig Vulpius ist nichts bekannt.Jahns, S. 407.

Georg Ludwig Vulpius war Mitglied im Illuminatenorden.Monika Neugebauer-Wölk: Reichsjustiz und Aufklärung. Das Reichskammergericht im Netzwerk der Illuminaten (=Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung (Hg.): Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung 14), Wetzlar 1993, S. 13.

Ausbildung Georg Ludwig Vulpius studierte Rechtswissenschaft, zunächst ab 1760 in Jena, dann von 1760 bis 1764 in Halle. Das Studium beendete er zunächst ohne formalen Abschluss, was im 18. Jahrhundert durchaus üblich war.Jahns, S. 408.

Wirken Den beruflichen Einstieg unternahm Georg Ludwig Vulpius in seiner Heimat, wo er Advokat am Hofgericht und Syndikus des Konsistoriums der Grafschaft Hanau-Münzenberg in Hanau wurde.Jahns, S. 408. 1770/71 wechselte er kurzfristig als Hofrat in die Dienste der Wild- und Rheingrafen, dann ab 1772 in die Dienste der Kurpfalz. Hier wurde er ab 1772 zunächst Eherichtsrat und 1777 Oberappellationsgerichtsrat. Vulpius unterhielt ein enges Beziehungsnetz, dass ihm bei weiteren Karriereschritten sehr dienlich war.Jahns, S. 409.

1771 trat Johann Wilhelm Riedesel zu Eisenbach als Richter am Reichskammergericht zurück. Er war Inhaber der von der Kurpfalz zu besetzenden evangelischen Assessoren-Stelle gewesen. Damit musste die Kurpfalz diese Stelle neu besetzen. Der römisch-katholische Kurfürst der Pfalz, Karl Theodor, versuchte nun, die Besetzung der Stelle mit einem römisch-katholischen Kandidaten durchzusetzen. Die Bemühungen erstreckten sich über Jahre, scheiterten aber, weil niemand die prekäre konfessionelle Balance der Reichsverfassung antasten wollte. 1777 rang sich der Kurfürst zur Präsentation eines evangelischen Kandidaten durch, um die Stelle nicht länger unbesetzt zu lassen, und schlug dem Reichskammergericht Georg Ludwig Vulpius vor. Das Verfahren zog sich bis Anfang 1779 hin. Es dauerte weitere zwei Jahre bis Georg Ludwig Vulpius die Stelle antreten konnte.Jahns, S. 410f. Wegen der chronischen Unterfinanzierung des Gerichts musste immer erst ein Kollege ausscheiden, damit ein neu eintretender Richter auch bezahlt werden konnte. Georg Ludwig Vulpius wurde am 9. März 1781 in Heidelberg noch zum Doktor oder Lizenziat der Rechte promoviertJahns, S. 409., bevor er am 22. März 1781 seinen Amtseid leistete.Jahns, S. 411.

Im September 1787 bewarb sich Georg Ludwig Vulpius um eine vakante evangelische Stelle im Reichshofrat.Oswald von Gschließer: Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806. Adolf Holzhausens NFG. Universitätsbuchdruckerei 1942, S. 498. Seine Bewerbung zu fördern halfen zwei ehemalige Assessorenkollegen aus dem Reichskammergericht: Friedrich Alexander von Wenckenstern, der 1786 Gesandter des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg beim Kaiser in Wien geworden war, und Franz Joseph von Albini, seit 1787 Reichsreferendar beim Kaiser. Beide setzten sich vehement für Georg Ludwig Vulpius ein. Er wurde 1787 berufen und trat 1788 in den Reichshofrat ein, in dem er zur Ritter- und Gelehrtenbank zählte.Jahns, S. 409f; Kasper-Marienberg, S. 69.

Ehrungen Kaiser Joseph II. erhob Georg Ludwig Vulpius am 8. März 1782 in den Reichsadelsstand. Er führte nun ein „von“ im Namen.Jahns, S. 406.

Literatur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X, S. 361–362. Verena Kasper-Marienberg: „vor Euer Kayserlichen Mayestät Justiz-Thron“. Die Frankfurter jüdische Gemeinde am Reichshofrat in josephinischer Zeit (1765–1790). (= Klaus Hödl (Hg.): Schriften des Centrums für Jüdische Studien 19). Studien Verlag, Innsbruck 2012. ISBN 978-3-7065-4974-5

Anmerkungen

Einzelnachweise

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