Die Entwicklung der Sepulkralkultur im Zeichen der Zürcher Reformation ist, wie der Verlauf der Reformation in Zürich, als multifaktorielles Geschehen zu verstehen, das sich in verschiedene Phasen aufteilen lässt. Wie unter anderen Teilaspekten der Reformation lassen sich auch hinsichtlich der Sepulkralkultur Unterschiede zu den Entwicklungen in lutherisch geprägten Gebieten feststellen.

Theologisch-historische Hintergründe Der Zürcher Reformator Huldrych Zwingli, Leutpriester am Grossmünster von 1519 bis 1531, prägte die Reformation in Zürich von Anfang an durch umsichtiges Vorgehen mit. Sein Vertrauen auf die freie, die Menschen zu sich rufenden Güte Gottes, zusammen mit seinem humanistischen Bildungshintergrund, führten zu vertieftem Interesse auch an der Gegenwart und den praktischen Implikationen dieses Lebens. In der Lehre von den letzten Dingen (Eschatologie) blieb er kritisch gegenüber theologischen Spekulationen, die nicht mit der Bibel belegbar sind oder gar zu biblischen Texten im Widerspruch stehen. Die Lehre vom Fegefeuer war nach Zwinglis Ansicht insbesondere unvereinbar mit : «Wer glaubt und getauft wird, wird selig, nicht, wer im Sühnefeuer gebraten wird». Dies kommt bereits in Art. 57 seiner 67 Artikel oder Schlussreden zur ersten Zürcher Disputation von 1523 klar zum Ausdruck – wobei die Artikel 18 bis 23 sich ebenfalls in unmittelbarem Zusammenhang verstehen lassen –: Die Vorstellungen eines reinigenden Fegefeuers und der Möglichkeit strafmildernder Einflussnahme durch Fürbitten seien weder biblisch belegt noch im Einklang mit dem Glauben an die alleinerlösende Gnade Jesu Christi, wie sie in den Evangelien verkündet werde.

Schon 1522 hatte Andreas Bodenstein von Karlstadt mit seiner Schrift „Ein Sermon vom Stand der christgläubigen Seelen von Abrahams Schoß und Fegefeuer der abgeschiedenen Seelen“ das Fegefeuer in seiner traditionellen, materiellen Form abgelehnt, den Begriff jedoch für einen rein geistigen Prozess umgedeutet. Karlstadt, Doktorvater und einstiger Weggefährte Luthers, wurde von diesem später als zu radikal abgelehnt. Nach schwerem Streit mit Luther und unstetem Wanderleben fand Karlstadt 1530 – unterstützt durch Huldrych Zwingli – Zuflucht in Zürich, wo er als Pfarrer, sowie später in Basel als Professor wirkte.

Während Martin Luther zuerst vor allem die extremen Auswüchse des Ablasshandels kritisierte, blieb er gegenüber der Ablehnung traditioneller Rituale, insbesondere des Heiligenkultes, zurückhaltender; erst 1530 wandte er sich mit scharfen Worten gegen die Lehre vom Fegefeuer.

Historische Entwicklungen und Einordnung im Kontext der frühneuzeitlichen Eidgenossenschaft Aus der Anfangszeit der Reformation in Zürich stammt die auf den 29. September 1523 datierte Beschlussakte des Zürcher Rates mit dem Titel Ein christenlich ansehen und ordnung mit der ökumenisch und liberal anmutenden Weisung

«[…] dass man bi dem Grossen Münster von niemant nit fordren soll, es sie von taufen, verrichtung mit den sacramenten, seelgerät und gräberlon, on grabstein; wer aber grabstein hat und haben will, der soll darvon Ion geben.»

Für das einfache Volk waren Grabsteine und kunstvolle Inschriften in jener Zeit vermutlich ohnehin keine Option. Ob einfache Holzlatten oder -kreuze Gräber weniger betuchter Stadtbewohner markierten, ist weder überliefert noch archäologisch nachweisbar, da das Material rasch verwittert, Brenn- oder Bauholz begehrt war und die Grabplätze oft in kurzen Abständen umgegraben und neu belegt wurden. Berichte der Kantonsarchäologie Zürich dokumentieren regelmässig den Fund von Sargnägeln und organischen Resten, die auf schlichte Holzmarkierungen hindeuten. Sogar in Bezug auf Holzsärge aus dem 19. Jahrhundert lautet der Befund für das relativ feuchte Zürcher Stadtgebiet regelmässig: «Während sich deren Holz weitgehend zersetzte, blieben neben den Knochen auch Fingerringe, metallene Gurtschnallen oder Knöpfe erhalten.»

Bereits vor der Reformation war die Sepulkralkultur in Zürich eng mit der Institution und den Sozialpraktiken der Zünfte verbunden; jedenfalls für jene Bevölkerungsanteile, auf welche sich deren Zuständigkeit erstreckte, organisierten und stellten sie Geleit, Träger und Abdankungsredner, unter Umständen in der Person des Zunftmeisters selbst. Anschliessend, bevor die Hinterbliebenen zum Leidmahl zusammenkamen, traf man sich in der Kirche zu Gebet und Liturgie mit dem zuständigen Pfarrer. Wenn während der Woche Gemeindeglieder verstorben sind, wurde ihrer gemäss Zwinglis auf nach Ostern 1525 datierten Ordnung der christlichen Kirche zu Zürich zudem jeweils am Sonntag nach der Predigt gedacht. Eine auf Mai 1526 datierte Notiz Zwinglis warnte davor, das Totengedächtnis könne missverstanden werden: «Zum ersten: anzeigen, das dise meldung der abgestorbnen nit beschicht der meinung, das man inen damit uss dem erdachten fägfür ze helffen verhoffe, […]».

Anfang 1523 war die Mehrheit vor allem des kleinen Rates noch gegen weitergehende Reformen. Doch die Zürcher Disputationen von 1523 und weitere Ereignisse gaben den Reformationsbestrebungen Auftrieb. Nachdem im Juni 1524 zwei Bürgermeister kurz hintereinander verstarben, welche sich gegen radikalere Aktionen verwehrt hatten, wurde vom Rat die geordnete Entfernung von (Heiligen-)Bildern aus den Kirchen beschlossen; am 12. April 1525 wurde die Messe in Zürich definitiv abgeschafft, im Oktober fiel der Beschluss, Bücher und Geräte, die zur Ausübung der katholischen Praxis dienten, zu entfernen seien.

Diese frühneuzeitlichen Entwicklungen, die weit über die Stadt hinaus Implikationen hatten, gingen einher mit zunehmenden Spannungen nicht nur mit dem Bistum Konstanz, sondern auch mit den damals noch in der Überzahl katholisch gesinnten Eidgenossen, wobei Zwinglis – durchaus auch theologisch motivierte – politische Agitation gegen Pensionswesen und Söldnerdienste, welche in der Innerschweiz als wichtige Erwerbsquelle galten, eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben dürfte. Wie in den Tagsatzungberichten sowie in Peter Kambers kurzen, kommentierten Zusammenfassung nachzulesen, wurde Zürich besonders durch die Vertretungen der katholischen Kantone der Innerschweiz zunehmend als Ketzerstadt diskreditiert und konkrete Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Zwinglis Ansichten in der Eidgenossenschaft gefordert. Nicht nur der Ton verschärfte sich; am März 1524 wurde Klaus Hottinger als erster Reformierter in Luzern hingerichtet, nachdem er 1523 wegen Zerstörung eines Wegkreuzes beim Stadelhofen für zwei Jahre aus Zürich verbannt worden war.

Bei der Aufhebung der Klöster in den Jahren 1524 und 1525 wurden Güter eingezogen, welche zunächst jedenfalls für Schulen und Almosenamt in der Stadt verwendet wurden; die Liegenschaften wurden umgenutzt.

Das am 18. November 1525 verabschiedete Ratsmandat zur Entfernung der Grabsteine («dass die, so grabstein uf den kilchhöfen hie und anderschwo in der stadt allenthalben habint, dieselben in monatsfrist dem nächsten hinweg füeren oder tragen lassint»), unter Androhung von Konfiskation, dürfte daher nicht zuletzt der Legitimierung zur Aufhebung der zahlreichen Klosterfriedhöfe gedient haben. Anders als oft angenommen handelte es sich jedoch nicht um ein generelles Grabsteinverbot in dem Sinn, dass künftig; und zumal „reformiert“ und bescheiden gestaltete Grabmäler aufzustellen verboten worden wäre.

Ein weiteres, undatiertes, von Emil Egli in seiner Aktensammlung jedoch anschliessend an die oben erwähnte Akte Nr. 865 eingeordnetes und spekulativ auf November 1525 datiertes Dokument zeugt unter anderem von zwei unterschiedlichen Vorschlägen einer vorberatenden Ratskommission, welcher auch Zwingli zugehörte, betreffend Friedhofverlegungen. Die eine Fraktion hielt dafür, die Friedhöfe insgesamt vor die beiden Stadtteile zu verlegen; die andere hatte Verschiebungen innerhalb der Stadt im Visier. Jedenfalls wurden beide Varianten nicht realisiert. Da im erwähnten Ratsdokument die Amtsfunktion von Erasmus Schmid eine Rolle spielt, dieser wegen Beteiligung und führender Rolle beim Ittingersturm seines Amtes enthoben und flüchtig war, diese Suspendierung erst 1528 wieder aufgehoben wurde, wurde dieser Datierungsvorschlag in Frage gestellt. Die Akte könnte aus einem Bericht und Antrag einer früheren oder auch aus einer späteren Kommissionsarbeit stammen, da Erasmus Schmid 1528 wieder in seine Pfründen eingesetzt wurde und nach seiner Rückkehr in Zürich sowie in der Filialstelle Zollikon Aufgaben versah.

Spätere Entwicklungen Auch Zwinglis Nachfolger Heinrich Bullinger sprach sich gegen luxuriöse Grabmonumente aus und wurde nach seinem Tod wie andere Berühmtheiten seiner Zeit im Kreuzgang des Grossmünsters ohne Grabstein bestattet.

Die Toten blieben also auch nach der Reformation in der Stadt – sofern sie nicht beispielsweise zum Kloster Fahr transportiert wurden, um nach katholischem Brauch bestattet zu werden. Besser gestellte und angesehene Personen wurden weiterhin in den Kirchen bzw. in den Kreuzgängen der grossen Kirchen bestatten – vorerst zwar meist ohne Grabmonumente; ab der zweiten Hälfte des 16. Jh. jedoch immer häufiger wieder mit Grabsteinen und zunehmend „gesprächigen“ Inschriften.

Ab 1541 wurden gelegentlich auch an der Peripherie zusätzliche Grabstätte verwendet; erst 1786 wurde beschlossen, die Begräbnisse in den Kirchen gänzlich aufzuheben und die Kirchhöfe an «bequemere Orte zunächst der Stadt» zu verlegen und den Stillständen aller vier Kirchgemeinden aufgetragen, dazu taugliche Plätze ausfindig zu machen.

Die letzte Bestattung im Inneren der Kirche St. Peter erfolgte 1769, doch bis 1843 – und dann aus Platzgründen nochmals verlängert auf 1845 – wurden auf dem Friedhofsareal St. Anna, heute Teil der Bahnhofstrasse bis zum Rennweg, Bestattungen zugelassen.

Mit der Schleifung der inzwischen erweiterten, barocken Schanzenanlage in den späteren 1830er Jahren, landschaftlichen Umgestaltungen und Ausbau der Verbindungswege gewann die Stadt mehr Platz für zusätzliche, peripher gelegene, aber einfach zugängliche Friedhofareale.

Ab 1798 gab es in Zürich zudem wieder offiziell erlaubte katholische Predigten; 1838 erhielten die Katholiken einen eigenen Friedhof in der Stadt Zürich, und 1844 wurde die ehemalige Augustinerkirche als erste katholische Kirche Zürichs nach der Reformation wieder geweiht. Der erste Privatfriedhof auf Zürcher Stadtgebiet wurde 1848 auf der Hohen Promenade eröffnet. Der Historiker Martin Illi hat zum ganzen Thema reichhaltiges Material veröffentlicht, darunter jedoch auch Fehler und teils wenig nuancierte Interpretationen.

Siehe auch

Liste der Friedhöfe in Zürich Geschichte der Stadt Zürich

Weblinks Reformationsstadt Zürich

Einzelnachweise

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