Das Vogteigericht Land Wursten war eine Verwaltungs- und Gerichtsbehörde für das Land Wursten.

Geschichte Im Land Wursten wurde die Gerichtsbarkeit seit der erzbischöflichen Zeit (1525) von Kirchspielsvögten im Namen des Landesherrn verwaltet. Vorher hatte es eine weitgehende Selbstverwaltung gegeben. Wie damals üblich war die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung nicht gegeben, das Vogteigericht war daher sowohl Verwaltungs- und Gerichtsbehörde. Die Vögte unterstanden dem erzbischöflichen Amtmann in Bremervörde. Auch in schwedischer und kurhannoverscher Zeit änderte sich an der Organisation nichts.

In der Franzosenzeit wurden die bisherigen Ämter und Gerichte aufgehoben und einheitlich Verwaltungs- und Gerichtsbehörden nach französischem Vorbild geschaffen. Das Vogteigericht wurde aufgehoben und für die Verwaltung der Kanton Dorum im Arrondissement Bremerlehe und für die Rechtsprechung das Friedensgericht Dorum (siehe auch Gerichtsorganisation der Hanseatischen Departements) geschaffen. Nach dem Abzug der Franzosen wurde 1814 das Vogteigericht Land Wursten wiederhergestellt.

Mit Verordnung vom 9. Juni 1819Hann. GS 1819 I. Abt., S. 49. wurde das kleine Amt Nordholz aufgehoben. Die Dorfschaft Franzenburg mit dem herrschaftlichen Vorwerk wurde dem Amt Otterndorf (Land Hadeln) und der Rest dem Vogteigericht Land Wursten zugeordnet. 1830 zählte das Vogteygericht altenlandes Wursten nebst dem ehemaligen Amt Nordholz 7310 Einwohner.Staats- und Adresskalender des Königreichs Hannover, 1830, S. 433, Digitalisat. 1852 erfolgte die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auch im Königreich Hannover. Das Vogteigericht wurde aufgehoben. Seine Verwaltungsaufgaben gingen an das Amt Dorum, die Rechtsprechung an das Amtsgericht Dorum.

Organisation Die Zahl der Kirchspielsvögte sank im Laufe der Zeit und wurde 1755 auf drei festgesetzt. Diese gliederte sich wie folgt: Obervogtei: Kirchspiele Dorum, Cappel, Misselwarden und Padingbüttel Zweite Vogtei: Kirchspiele Spieka und Midlum Dritte Vogtei: Kirchspiele Imsum, Wremen und Mulsum.

Gegen Urteile dieser drei gleichberechtigten Richter war eine Appellation an das Gesamte-Vogt-Gericht in Dorum möglich. Diese bestand aus den drei Vögten. Der Obervogt hatte darin den Vorsitz, die beiden anderen Vögte waren Beisitzer. Lediglich, wenn das angefochtene Urteil vom Obervogt stammte, übernahm ein anderer Vogt den Vorsitz. Gegen dieses Urteil waren Appellationen an die Justizkanzlei Stade, das Hofgericht Stade oder das Oberlandgericht möglich.

Weblinks Behördengeschichte des Amtsgerichts Droum beim Niedersächsisches Landesarchiv (Abteilung Stade)

Einzelnachweise

Kategorie:Amt (Bremen-Verden) Kategorie:Gericht (Königreich Hannover) Kategorie:Wurster Nordseeküste Kategorie:Aufgelöst 1852