Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude Hauptstraße 54, in der niedersächsischen Gemeinde Langlingen, im Landkreis Celle, stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Aktuell (2026) wird es zum Wohnen genutzt.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz (siehe auch Liste der Baudenkmale in Langlingen).

Geschichte und Beschreibung Das eingeschossige, giebelständige Gebäude als Drei- oder Vierständer-Hallenhaus mit Unterrähmzimmerung, auf Sockel in Eiche-Fachwerk mit Steinausfachungen, geschosshohen Streben und teils K-Streben, dem hohlpfannengedeckten Krüppelwalmdach mit Uhlenloch, Ladeluke und der außermittigen, später verglasten Grooten Door mit Vorschauer, wurde 1776 (Inschrift) erbaut. Das Giebelfeld kragt über gerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen vor, die Gefache dort mit Holzbohlen ausgefüllt. Zum Süden wurde ein Wohnanbau in der ersten Hälfte des 19. Jh. angefügt.Beschreibung/Bilder im Denkmalatlas Niedersachsen Als Haupthaus ist es Teil einer Hofanlage, die im 20. Jh. erweitert wurde. Südöstlich des Ortskerns gelegen, gehört es zum historischen Ortsbild.

Das niedersächsische Landesdenkmalamt befand u. a.: „… Hallenhaus besitzt typische Gestaltwerte regionaler neuzeitlicher Bauernhäuser. ….“

Einzelnachweise

Kategorie:Baudenkmal in Langlingen Kategorie:Wohngebäude in Niedersachsen Langlingen Langlingen Kategorie:Umgenutztes Bauwerk in Niedersachsen Kategorie:Erbaut 1776