Eine Jugendberufsagentur (JBA) ist ein lokales rechtskreisübergreifendes Kooperationsbündnis aus Sozialleistungsträgern und gegebenenfalls weiteren Akteuren in der Bundesrepublik Deutschland, das junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt. Zentrale Kooperationspartner einer Jugendberufsagentur sind die Agentur für Arbeit, das Jobcenter sowie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (in der Regel Jugendämter). Darüber hinaus können aber noch weitere Akteure an Jugendberufsagenturen beteiligt sein, etwa allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Schulbehörden, Kammern und Bildungsträger.

Die Einrichtung von Jugendberufsagenturen dient unter anderem dazu,

den Zugang zu Unterstützungsangeboten für junge Menschen zu erleichtern, junge Menschen abgestimmt zu beraten und zu begleiten und dabei Aspekte der sozialen und beruflichen Integration gleichermaßen zu berücksichtigen sowie Strukturen, Prozesse und Angebote am Übergang Schule – Beruf auf kommunaler Ebene insgesamt zu verbessern.

Auch wenn sich der Begriff „Jugendberufsagentur“ mittlerweile als Oberbegriff für diese rechtskreisübergreifenden Kooperationsbündnisse etabliert hat, können lokale Jugendberufsagenturen auch andere Namen, wie etwa „Jugendberufsservice“ oder „Jugendberufshaus“, haben.

In der Datenbank der bundesweiten Servicestelle Jugendberufsagenturen waren im Juli 2026 insgesamt 373 Jugendberufsagenturen in 365 Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeführt. Die weitaus meisten Jugendberufsagenturen sind jeweils für einen Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt zuständig. Es gibt aber auch Jugendberufsagenturen, die für mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte zuständig sind sowie solche, die nur für einen Teil eines Landkreises zuständig sind. Eine Erhebung der Servicestelle aus dem Jahr 2021 ergab unter anderem, dass rund zwei Drittel der zum Zeitpunkt der Befragung bestehenden Jugendberufsagenturen in den Jahren 2015 bis 2018 gegründet wurden.

Grundlagen Am Übergang Schule – Beruf gibt es für junge Menschen, die Unterstützung brauchen, gesetzlich festgelegte Leistungen. Zu diesen sogenannten Regelleistungen gehören zum Beispiel Berufsorientierung, Berufsberatung, sozialpädagogische Unterstützung, Ausbildungsvermittlung und Fördermaßnahmen. Diese sind in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern (SGB II, III, VIII, IX) verankert und werden von unterschiedlichen Leistungsträgern erbracht. Am Übergang Schule – Beruf sind das in erster Linie die Agentur für Arbeit, das Jobcenter sowie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (meist Jugendämter). Deshalb sind diese immer zentrale Kooperationspartner in einer Jugendberufsagentur.

Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung der einzelnen Sozialleistungsträger zur Zusammenarbeit untereinander ergibt sich aus §§ 18, 18a SGB II, aus §§ 9, 9a SGB III sowie aus § 81 SGB VIII. Allerdings war durch den Gesetzgeber bis Juli 2026 nicht näher definiert wie diese Zusammenarbeit ausgestaltet werden soll. Die Zusammenarbeit im Rahmen einer Jugendberufsagentur stellt hier eine mögliche Form dar. Im Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, das am 1. Juli 2026 in Kraft trat, definierte der Gesetzgeber erstmals den Begriff der Jugendberufsagentur sowie die an Jugendberufsagenturen beteiligten Akteure. Im §10 SGB III wird seitdem von den Agenturen für Arbeit explizit ein Hinwirken auf die Einrichtung oder Fortführung von Jugendberufsagenturen gefordert.

Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in einer Jugendberufsagentur wird in aller Regel durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Partnern geregelt. Die Umsetzung folgt den individuellen Gegebenheiten vor Ort und kann in den einzelnen Regionen unterschiedliche Schwerpunkte umfassen, zum Beispiel hinsichtlich der Zielgruppen oder der Zugänge zur Jugendberufsagentur. Durch den Zusammenschluss der Kooperationspartner zu einer Jugendberufsagentur entsteht dabei keine neue Behörde. Die beteiligten Partner erbringen ihre Leistungen weiterhin eigenständig.

Entwicklung In den Jahren 2007 und 2008 wurden in Bielefeld, Mainz und Düsseldorf die ersten rechtskreisübergreifenden Arbeitsbündnisse zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe gegründet. Im Modellprojekt der Bundesagentur für Arbeit "Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf" wurden zwischen 2010 und 2012 an zwanzig Standorten lokale Arbeitsbündnisse zwischen den Rechtskreisen begleitet. In den Folgejahren orientierten sich zahlreiche weitere Kooperationsbündnisse an den Erfahrungen aus diesem Projekt. 2013 wurde im damaligen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD erstmals die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen zum Ziel erklärt. Die Stärkung und/oder der Ausbau von Jugendberufsagenturen ist in allen seitdem auf Bundesebene geschlossenen Koalitionsverträgen vorgesehen.

2020 richtete das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die bundesweite Servicestelle Jugendberufsagenturen ein, die am Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelt ist. Ihre Aufgabe ist es, eine bundesweite Begleit- und Unterstützungsstruktur für Jugendberufsagenturen aufzubauen und so Jugendberufsagenturen bei ihrer fachlichen Weiterentwicklung zu beraten, untereinander zu vernetzen sowie Informationen und Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung bereitzustellen.

Literatur

Enggruber, Ruth; Neises, Frank: Jugendberufsagenturen als Gestalter inklusiver Übergänge zwischen Schule und Beruf. In berufsbildung 03/2023, Zeitschrift für Theorie-Praxis-Dialog. Paderborn 2023. Friedrich-Ebert-Stiftung: Kurs setzen auf Erfolg: Gelingensbedingungen für Jugendberufsagenturen. (Expertenrunde im Auftrag des DGB) FES-Impuls. Bonn 2025. Neises, Frank: Inklusive Gestaltung des Übergangs Schule – Beruf durch Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen. In: Blanck / Edelstein: Inklusion in der Beruflichen Bildung. Die Deutsche Schule. Ausgabe 4/2025. Enggruber, Ruth; Neises, Frank (2025): Jugendberufsagenturen als Lotsen für junge Menschen im Übergang Schule – Beruf. In: Nationales Forum Beratung. Beierling, Birgit; Enggruber, Ruth; Neises, Frank; Palleit, Leander; Oehme, Andreas; Schröer, Wolfgang; Thielen, Marc; Tillmann, Frank: Jugendberufsagenturen als Beitrag zu inklusiver Übergangsgestaltung zwischen Schule und Beruf. BIBB-Fachbeiträge zur beruflichen Bildung. Bonn 2024.

Weblinks

Servicestelle Jugendberufsagenturen

Einzelnachweise

Kategorie:Arbeitsmarktpolitik Kategorie:Arbeitswelt (Deutschland)