mini|Wiktor Worobjow (2020)

Wiktor Wiktorowitsch Worobjow (; * 19. Juni 1989 in Syktywkar) ist ein russischer Jurist, Menschenrechtsaktivist und Oppositionspolitiker. Von 2021 bis 2024 war er Abgeordneter des Staatsrats der Republik Komi. Obwohl er nicht der Kommunistischen Partei angehörte, leitete er deren Fraktion im Staatsrat. Im April 2022 wurde er als erster amtierender russischer Abgeordneter in ein staatliches Register „ausländischer Agenten“ aufgenommen. Sein Mandat endete im November 2024 infolge eines bundesgesetzlichen Verbots, wonach als „ausländische Agenten“ eingestufte Personen kein Wahlamt ausüben dürfen.

Leben Herkunft und studentisches Engagement Worobjow wurde in Syktywkar als Sohn zweier Hochschullehrer geboren. Nach der Schule zog er nach Sankt Petersburg und studierte unter anderem an der Staatlichen Universität Sankt Petersburg und der Wirtschaftshochschule. An Letzterer schloss er Masterstudiengänge in Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft ab.

Er beteiligte sich an der Gründung unabhängiger Studierendenvertretungen an der Universität Sankt Petersburg und stand von 2011 bis 2013 der Sankt Petersburger Sektion der Russischen Studentenunion vor. Nach seinen Angaben erreichte die Studierendenvertretung einen Rund-um-die-Uhr-Zugang zu Wohnheimen für deren Bewohner und Änderungen bei den Internetgebühren in den Wohnheimen.

Juristische und menschenrechtliche Tätigkeit Worobjow befasste sich unter anderem mit Wahlrecht, akademischen Rechten und der Versammlungsfreiheit. Er vertrat Hochschulangehörige in Verfahren gegen Entlassungen und den Ausschluss von Wahlen zu Leitungspositionen. In der Republik Komi vertrat er Aktivistinnen, gegen die wegen Mahnwachen gegen die russischen Verfassungsänderungen von 2020 Verfahren eingeleitet worden waren; die sechs Verfahren gegen die Aktivistinnen wurden eingestellt.

Er vertrat auch Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In der Rechtssache Rechenko und andere gegen Russland stellte der Gerichtshof 2023 unter anderem eine Verletzung der Versammlungsfreiheit in einer Beschwerde von Anastassija Kadetowa fest, die Worobjow vertreten hatte. Er war selbst Beschwerdeführer in der Rechtssache Vorobyev und andere gegen Russland über die Speicherung von Internetkommunikation und den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf die Daten. Der EGMR stellte 2024 eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.

Politische Laufbahn Worobjow trat 2012 Jabloko bei und verließ die Partei 2013 nach dem Ausschluss des Sankt Petersburger Politikers Maxim Resnik, für den er anschließend als parlamentarischer Mitarbeiter tätig war. Von 2013 bis 2015 arbeitete er für die Sankt Petersburger Organisation der Fortschrittspartei von Alexei Nawalny. Er war an einem Rechtsstreit über die verweigerte Registrierung der regionalen Parteiorganisation beteiligt. Ein Gericht erklärte die Ablehnung für rechtswidrig; zu einer Registrierung kam es dennoch nicht.

Später arbeitete er in den juristischen Teams oppositioneller Wahlkampagnen in Moskau und Sankt Petersburg. Von 2019 bis 2021 gehörte er der Wahlkommission von Sankt Petersburg und von 2020 bis 2021 auch der Wahlkommission der Republik Komi an. 2021 unterstützte er in der Sankt Petersburger Wahlkommission die Beschwerde gegen die zunächst verweigerte Registrierung des Jabloko-Politikers Boris Wischnewski für die Wahl zum Stadtparlament; die Kommission hob die Ablehnung auf.

Worobjow vertrat libertäre Positionen. Die Zeitung Sobesednik bezeichnete ihn 2023 als Mitglied der Libertären Partei Russlands.

Staatsrat der Republik Komi Bei der Wahl zum Staatsrat 2020 kandidierte Worobjow auf der Liste der Kommunistischen Partei. Nachdem Oleg Michailow 2021 in die Staatsduma gewählt worden war, erhielt Worobjow dessen frei gewordenes Mandat im Staatsrat. Im November 2021 übernahm er die Leitung der kommunistischen Fraktion, ohne der Partei beizutreten.

Im Staatsrat wandte er sich gegen einen Entwurf zu bundesweiten QR-Code-Nachweisen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen während der COVID-19-Pandemie. Ende 2022 forderte er Präsident Wladimir Putin auf, die Mobilmachung durch einen Erlass formell zu beenden; die Präsidialverwaltung antwortete schriftlich. 2024 brachte er Entwürfe ein, die Abgeordneten Redebeiträge in der Komi-Sprache mit Übersetzung ermöglichen sollten. Seine Vorschläge wurden abgelehnt; der Staatsrat verabschiedete stattdessen eine andere Regelung, die die Redezeit für übersetzungsbedürftige Beiträge verdoppelte.

Kriegsgegnerschaft und Status als „ausländischer Agent“ Am 28. Februar 2022 verurteilte Worobjow öffentlich den russischen Überfall auf die Ukraine. Bei einer Antikriegsdemonstration in Sankt Petersburg wurde er am 6. März festgenommen und zu 15 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Wegen seiner Antikriegserklärung wurde 2023 zudem eine Geldbuße gegen ihn verhängt. Der Staatsrat schränkte sein Rederecht zeitweilig ein und schloss ihn aus seinem Präsidium aus.

Am 1. April 2022 nahm das russische Justizministerium Worobjow in das damals geltende Register von Medien und Einzelpersonen auf, die als „ausländische Agenten“ eingestuft wurden. Das Ministerium verwies dabei unter anderem auf die Erstattung eines Bahntickets aus Großbritannien sowie auf Zahlungen für juristische Arbeit für Menschenrechtsorganisationen. Worobjow focht die Aufnahme an; das Stadtgericht von Syktywkar wies seine Klage im Juni 2022 ab. Im Juli 2022 verlor er nach einer gesonderten Entscheidung des Staatsrats seine hauptamtliche, vergütete Abgeordnetenstellung. Sein Mandat und die Leitung der Fraktion behielt er zunächst; Worobjow bezeichnete die Entscheidung als politisch motiviert.

Worobjow gehörte zu den Beschwerdeführern in der Rechtssache Kobalija und andere gegen Russland. In seinem Urteil vom 22. Oktober 2024 stellte der EGMR Verletzungen der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der Beschwerdeführer sowie, bei individuell eingestuften Personen, ihres Rechts auf Achtung des Privatlebens fest.

Im September 2024 durchsuchte der Föderale Sicherheitsdienst Worobjows Wohnung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen seinen Bruder. Worobjow wurde als Zeuge vernommen; gegen ihn wurde keine Anklage erhoben. Am 24. Oktober beschloss der Staatsrat, sein Mandat für den Fall zu beenden, dass er bis einschließlich 10. November weiterhin im Register geführt werde. Da er nicht gestrichen wurde, endete das Mandat am 11. November 2024. Die kommunistische Fraktion verließ bei der Abstimmung aus Protest den Saal.

Im Juli 2026 setzte das Justizministerium eine Organisation namens „Libertäre Partei Russlands“ auf die Liste der „ausländischen Agenten“ und nannte Worobjow unter ihren Beteiligten. Die Menschenrechtsorganisation Perwy Otdel erklärte, das Ministerium habe dabei Mitglieder zweier verschiedener Organisationen gleichen Namens vermischt.

Einzelnachweise

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