Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn (Sauerland/Paderborn-Gesetz) vom 5. November 1974GV. NRW. S. 1224 war das neunte und letzte Gesetz des Zweiten Neugliederungsprogramms der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen. Es regelte die kommunale Neugliederung des Gebietes der Stadt Hagen und der heutigen Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Höxter, Märkischer Kreis, Olpe, Paderborn und Siegen-Wittgenstein. Jedoch wurden die bereits 1969 mit dem Ersten Neugliederungsprogramm neu geordneten Kreise Ennepe-Ruhr und Olpe kaum berührt. Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft.
Kurzbeschreibung
I. Abschnitt. Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
§ 1 Stadt Hagen
Die amtsfreie Stadt Hohenlimburg sowie die Gemeinden Berchum (Amt Ergste) und Garenfeld (Amt Westhofen), allesamt aus dem Kreis Iserlohn, wurden in die kreisfreie Stadt Hagen eingegliedert. Diese wurde um Teile der Gemeinde Waldbauer, des Ortsteils Dahl der Stadt Breckerfeld und die zur Stadt Ennepetal gehörenden Teile der Haspertalsperre sowie kleinere Gebiete von Dortmund (Syburg) bzw. Nachrodt-Wiblingwerde (Lahmer Hase) erweitert.
Der Rest der Gemeinde Waldbauer wurde in die Stadt Breckerfeld eingegliedert.
Die Stadt Dortmund erhielt einige Grundstücke der Gemeinde Garenfeld und der Stadt Westhofen und gab dafür ihrerseits ein kleineres unbewohntes Gebiet an die neue Stadt Schwerte ab.
§ 2 Stadt Iserlohn
Die bisher kreisfreie Stadt Iserlohn sowie aus dem Kreis Iserlohn die amtsfreie Stadt Letmathe und die Gemeinden Hennen (Amt Ergste), Kesbern (Amt Hemer) und Sümmern (Amt Menden) wurden zur neuen Stadt Iserlohn zusammengeschlossen. Diese wurde um Teile der Stadt Hemer (Bilveringsen, Griesenbrauck und Westig) sowie einige Grundstücke der Gemeinde Ihmert ergänzt.
§ 3 Stadt Hemer
Fünf Gemeinden des Amtes Hemer, nämlich die Stadt Hemer und die Gemeinden Becke, Deilinghofen, Frönsberg und Ihmert, wurden zur neuen Stadt Hemer zusammengeschlossen. Diese wurde um Teile der Gemeinde Garbeck und einige Grundstücke der Gemeinde Kesbern ergänzt. Das Amt Hemer wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Hemer.
§ 4 Stadt Menden (Sauerland)
Die amtsfreie Stadt Menden (Sauerland), die zum Amt Menden (Sauerland) gehörenden Gemeinden Bösperde, Halingen, Lendringsen, Oesbern und Schwitten sowie Asbeck (Amt Balve, Kreis Arnsberg) wurden zu einer neuen Stadt Menden (Sauerland) zusammengeschlossen, in die der Ortsteil Ostsümmern der Gemeinde Sümmern und zwei Grundstücke der Gemeinde Holzen (Amt Hüsten, Kreis Arnsberg) eingegliedert wurden.
Die im Gesetzentwurf noch vorgesehene Auflösung des Amtes Menden und Anordnung der Rechtsnachfolge durch die Stadt Menden (Sauerland)Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Kreise und Gemeinden des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn, Landtags-Drucksache Nr. 7/3880, S. 10, 56 ist – offenbar versehentlich – zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfes aus der Beschlussempfehlung des Landtagsausschusses gestrichen worden.
§ 5 Stadt Arnsberg
Die amtsfreien Städte Arnsberg und Neheim-Hüsten, vier Gemeinden des Amtes Freienohl – Breitenbruch, Oeventrop (Sauerland), Rumbeck und Uentrop – sowie acht Gemeinden des Amtes Hüsten – Bachum, Bruchhausen (Ruhr), Herdringen, Holzen, Müschede, Niedereimer, Voßwinkel und Wennigloh – wurden zur neuen Stadt Arnsberg zusammengeschlossen. Zur Grenzabrundung wurden in diese noch Teile der Gemeinde Wickede (Ruhr) und der Gemeinde Freienohl (Sauerland) eingegliedert. Das Amt Hüsten wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Arnsberg.
§ 6 Stadt Sundern (Sauerland)
Die Gemeinden des Amtes Sundern (Sauerland) – Allendorf (Sauerland), Amecke (Sorpesee), Endorf, Hagen (Amt Sundern), Stockum, Sundern (Sauerland), Westenfeld und Wildewiese – fünf Gemeinden des Amtes Freienohl – Altenhellefeld, Hellefeld, Herblinghausen, Linnepe und Meinkenbracht – und die sechs südlichen Gemeinden des Amtes Hüsten – Enkhausen, Estinghausen, Hachen, Hövel, Langscheid (Sorpesee) und Stemel – wurden zu einer neuen Stadt Sundern (Sauerland) zusammengeschlossen. In diese wurden je eine Flur der Gemeinden Wennigloh und Mellen sowie Grundstücke der Gemeinden Langenholthausen und Finnentrop eingegliedert. Das Amt Sundern (Sauerland) wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Sundern (Sauerland).
Die Gemeinde Finnentrop erhielt im Austausch zwei Grundstücke aus der Gemeinde Endorf.
§ 7 Städte Balve und Neuenrade
Der Norden des Amtes Balve, nämlich die Stadt Balve sowie die Gemeinden Beckum, Eisborn, Garbeck, Langenholthausen, Mellen und Volkringhausen wurden zu einer neuen Stadt Balve zusammengeschlossen. In diese wurden die Ortsteile Benkamp und Kesberg der Gemeinde Blintrop sowie einzelne Grundstücke der Gemeinden Asbeck, Holzen und Hövel eingegliedert. Das Amt Balve wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Balve.
Die Gemeinden Freiheit Affeln, Altenaffeln und Blintrop wurden in die Stadt Neuenrade eingegliedert.
§ 8 Stadt Meschede
Die Gemeinden des Amtes Meschede, nämlich die Stadt Meschede und die Gemeinden Calle, Meschede-Land und Remblinghausen, die Stadt Eversberg (Amt Bestwig) und drei Gemeinden des Amtes Freienohl, nämlich Freienohl (Sauerland), Grevenstein und Visbeck, wurden zu einer neuen Stadt Meschede zusammengeschlossen. In diese wurden Teilgebiete der Gemeinden Altenhellefeld, Herblinghausen (Ortsteil Frenkhausen), Oeventrop (Sauerland), Reiste (Sauerland) (Ortsteil Erflinghausen), Rumbeck und Velmede eingegliedert. Die Ämter Freienohl und Meschede wurden aufgelöst; ihre Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Meschede.
§ 9 Stadt Schmallenberg
Das Amt Fredeburg mit der Stadt Fredeburg und den Gemeinden Berghausen (Amt Fredeburg), Freiheit Bödefeld, Bödefeld-Land (ohne Altenfeld und Valme), Dorlar und Rarbach, das Amt Schmallenberg mit der Stadt Schmallenberg und den Gemeinden Fleckenberg, Grafschaft, Oberkirchen und Wormbach sowie die Gemeinde Lenne (Kreis Olpe, ohne Milchenbach) wurden zu einer neuen Stadt Schmallenberg zusammengeschlossen. In diese wurden zudem drei Grundstücke der Gemeinde Eslohe (Sauerland) eingegliedert. Die Ämter Fredeburg und Schmallenberg wurden aufgelöst; ihre Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Schmallenberg.
Der Ortsteil Milchenbach der Gemeinde Lenne wurde in die Stadt Lennestadt eingegliedert.
§ 10 Gemeinde Bestwig
Die Gemeinden Heringhausen, Nuttlar, Ostwig, Ramsbeck und Velmede des Amtes Bestwig sowie die Gemeinde Grimlinghausen (Amt Bigge, Kreis Brilon) wurden zu einer neuen Gemeinde Bestwig zusammengeschlossen. In diese wurden zudem Teile der Gemeinden Antfeld, Bödefeld-Land (Valme), Elpe, Eversberg und Gevelinghausen eingegliedert. Das Amt Bestwig wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Bestwig.
§ 11 Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Die Gemeinden des Amtes Eslohe Cobbenrode (Sauerland), Eslohe (Sauerland), Reiste (Sauerland) und Wenholthausen wurden zu einer neuen Gemeinde Eslohe (Sauerland) zusammengeschlossen, in die Teile der Gemeinde Finnentrop und der Stadt Lennestadt eingegliedert wurden. Das Amt Eslohe wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Eslohe (Sauerland).
§ 12 Stadt Brilon
Die amtsfreie Stadt Brilon, die zum Amt Thülen gehörenden Gemeinden Alme, Bontkirchen, Hoppecke, Madfeld, Messinghausen, Nehden, Radlinghausen, Rixen, Rösenbeck, Scharfenberg, Thülen und Wülfte sowie aus dem Amt Bigge die Gemeinden Altenbüren, Eßhoff wurden zur neuen Stadt Brilon zusammengeschlossen, in die einige Grundstücke der Gemeinde Antfeld (Amt Bigge) eingegliedert wurden. Das Amt Thülen wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Brilon.
§ 13 Stadt Marsberg
Die amtsfreie Stadt Obermarsberg, das Amt Niedermarsberg mit der Stadt Niedermarsberg und den Gemeinden Beringhausen, Borntosten, Bredelar, Canstein, Erlinghausen, Giershagen, Heddinghausen, Helminghausen, Leitmar, Padberg und Udorf sowie aus dem Amt Wünnenberg (Kreis Büren) die Gemeinden Essentho, Meerhof, Oesdorf und Westheim wurden zu einer neuen Stadt Marsberg zusammengeschlossen. In diese wurden weiterhin Teile der Gemeinden Dalheim (Amt Atteln) und Fürstenberg eingegliedert. Das Amt Niedermarsberg wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Marsberg.
§ 14 Stadt Olsberg
Die Stadt Bigge-Olsberg und die Gemeinden Antfeld, Assinghausen, Bruchhausen (Amt Bigge), Brunskappel, Elleringhausen, Elpe, Helmeringhausen, Wiemeringhausen und Wulmeringhausen (allesamt Amt Bigge) sowie die Gemeinde Gevelinghausen (Amt Bestwig, Kreis Meschede) wurden zu einer neuen Stadt Olsberg zusammengeschlossen. In diese wurden einige Grundstücke der Gemeinden Altenbüren, Grimlinghausen, Heringhausen, Nuttlar, Ostwig und Ramsbeck eingegliedert. Das Amt Bigge wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Olsberg.
§ 15 Stadt Winterberg
Die amtsfreie Stadt Winterberg, die Gemeinden des Amtes Niedersfeld – Altastenberg, Elkeringhausen, Grönebach, Hildfeld, Niedersfeld und Silbach –, die Gemeinden Siedlinghausen (Amt Bigge) und Züschen (Amt Hallenberg) sowie aus dem Amt Berleburg (Kreis Wittgenstein) die Gemeinden Langewiese, Mollseifen und Neuastenberg wurden zur neuen Stadt Winterberg zusammengeschlossen, in die Teile der Gemeinden Bödefeld-Land (Altenfeld) und Girkhausen (Hoheleye) sowie zwei Grundstücke der Gemeinde Oberkirchen eingegliedert wurden. Das Amt Niedersfeld wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Winterberg.
§ 16 Stadt Hallenberg
Die Stadt Hallenberg und die Gemeinden Braunshausen, Hesborn und Liesen (alle Amt Hallenberg) wurden zur neuen Stadt Hallenberg zusammengeschlossen. Das Amt Hallenberg wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Hallenberg.
§ 17 Stadt Siegen
Die durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 26. April 1966 gebildeten amtsfreien Städte Eiserfeld, Hüttental und Siegen wurden zu einer neuen Stadt Siegen zusammengeschlossen. Der Planungsverband Herrenwiese wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Siegen.
§ 18 Stadt Bad Berleburg
Die amtsfreie Stadt Bad Berleburg und der größte Teil des Amtes Berleburg mit den Gemeinden Alertshausen, Arfeld, Aue, Beddelhausen, Berghausen, Diedenshausen, Dotzlar, Elsoff, Girkhausen (ohne Hoheleye), Hemschlar, Raumland, Richstein, Rinthe, Sassenhausen, Schüllar, Schwarzenau, Stünzel, Weidenhausen, Wemlighausen, Wingeshausen und Wunderthausen wurden zu einer neuen Stadt Bad Berleburg zusammengeschlossen, in die vier Grundstücke der Gemeinde Langewiese eingegliedert wurden. Das Amt Berleburg wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Bad Berleburg.
§ 19 Stadt Laasphe
Die amtsfreie Stadt Laasphe sowie alle Gemeinden des Amtes Laasphe, nämlich Amtshausen, Banfe, Bermershausen, Bernshausen, Feudingen, Fischelbach, Großenbach, Heiligenborn, Herbertshausen, Hesselbach, Holzhausen, Kunst-Wittgenstein, Niederlaasphe, Oberndorf, Puderbach, Rückershausen, Rüppershausen, Saßmannshausen, Steinbach, Volkholz und Weide, wurden zu einer neuen Stadt Laasphe (inzwischen Bad Laasphe) zusammengeschlossen. Das Amt Laasphe wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Laasphe.
§ 20 Gemeinde Erndtebrück
Die Gemeinden des Amtes Erndtebrück Benfe, Erndtebrück, Schameder und Zinse, sowie vier Gemeinden des Amtes Berleburg, nämlich Balde, Birkefehl, Birkelbach und Womelsdorf wurden zu einer neuen Gemeinde Erndtebrück zusammengeschossen, in die einige Grundstücke der Gemeinden Amtshausen und Stünzel eingegliedert wurden. Das Amt Erndtebrück wurde aufgelöst; seine Rechtsnachfolgerin ist die neue Gemeinde Erndtebrück.
§ 21 Stadt Paderborn