Theoretische Geltung bezeichnet in der Erkenntnistheorie und Wissenschaftsphilosophie den Geltungsanspruch theoretischer Aussagen, Urteile, Begriffe oder Theorien. Der Begriff betrifft die Frage, unter welchen Bedingungen eine theoretische Aussage nicht nur faktisch vertreten, psychologisch geglaubt oder sozial anerkannt, sondern als wahrheitsfähig, begründbar und kritisierbar gelten kann.
Die Frage theoretischer Geltung steht in der Nähe der transzendentalphilosophischen Erkenntnisfrage, wie sie seit Kant mit der Untersuchung der Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis verbunden ist.
Der Begriff beschreibt eine Grundfunktion theoretischer Erkenntnis. In der Erkenntnistheorie betrifft theoretische Geltung, Bedingungen, unter denen Aussagen, Urteile oder Begriffe überhaupt als Erkenntnisansprüche auftreten können. In der Wissenschaftstheorie bezeichnet sie den Anspruch wissenschaftlicher Aussagen und Theorien, die nicht nur geäußert, sondern begründet, geprüft oder widerlegt werden können. Entscheidend ist dabei nicht allein, dass etwas gilt, sondern wie in einem konkreten theoretischen Zusammenhang der methodische Zugang zur Geltungsfrage in einer differenzierten Form eröffnet wird. Dadurch unterscheidet sich theoretische Geltung von bloß subjektiver Setzung. Der methodische Zugang zur Geltungsfrage wird als Geltungsanspruch verstanden und im Rahmen der theoretischen Geltung systematisch untersucht. Der Fragezusammenhang von Geltungsansprüchen liegt damit auf einer Ebene, die der formalen Prüfung logischer Gültigkeit vorausgeht.
Von sozialer Geltung im Sinne von Ansehen oder Anerkennung, von Rechtsgeltung sowie von Gültigkeit und logischer Gültigkeit im engeren Sinn ist theoretische Geltung zu unterscheiden. Während logische Gültigkeit vor allem die formale Korrektheit von Schlussfolgerungen betrifft, bezieht sich theoretische Geltung allgemeiner auf den Anspruch theoretischer Erkenntnis, als begründet und wahrheitsbezogen auftreten zu können.
Der Begriff ist vom Ausdruck "Geltungsanspruch" in der Diskurstheorie und Theorie des kommunikativen Handelns bei Jürgen Habermas zu unterscheiden. Während Habermas Geltungsansprüche im Zusammenhang von Sprechakten, Verständigung und Diskurs analysiert, bezeichnet theoretische Geltung in diesem Zusammenhang den erkenntnis- und wissenschaftsphilosophischen Anspruch theoretischer Aussagen, Urteile, Begriffe oder Theorien.
Eine ausdrückliche Behandlung des Begriffs findet sich bei Theodor Litt in seiner "Einleitung in die Philosophie". Litt widmet dem Problem der theoretischen Geltung ein eigenes Kapitel und grenzt sie dort von anderen Formen der Geltung ab.Theodor Litt: Einleitung in die Philosophie. B. G. Teubner, Leipzig/Berlin 1933, Kap. VII: „Theoretische Geltung“, S. 122–135.
Begriffsgeschichtlich steht der Ausdruck im Zusammenhang der philosophischen Geltungstheorie. Eine wichtige Vorstufe bildet Hermann Lotzes Begriff der Geltung in seiner "Logik - Drei Bücher vom Denken, vom Untersuchen und vom Erkennen" von 1874. Michele Vagnetti bezeichnet Lotzes Begriff der "Geltung" als zentral für dieses Werk und hebt seine Bedeutung für die badische Schule des Neukantianismus, für Gottlob Frege, Edmund Husserl und den jungen Martin Heidegger hervor.
Abgrenzung zu Gültigkeit Theoretische Geltung ist eng mit dem Begriff der Gültigkeit verwandt, aber nicht mit ihm identisch. Während Gültigkeit häufig den Status bezeichnet, in dem eine Aussage, ein Urteil, ein Schluss, eine Norm oder eine Regel als gültig, richtig oder verbindlich anerkannt wird, betrifft theoretische Geltung den Anspruchszusammenhang, in dem eine theoretische Aussage überhaupt als gültigkeitsfähig auftreten kann.
In diesem Sinn kann Gültigkeit als mögliche Abschluss- oder Anerkennungsform eines Geltungsanspruchs verstanden werden. Die Frage nach theoretischer Geltung setzt jedoch früher an. Sie fragt nicht nur, ob eine Aussage gültig ist, sondern unter welchen Bedingungen sie als wahrheitsfähig, begründbar und kritisierbar gelten kann.
Dadurch unterscheidet sich theoretische Geltung insbesondere von logischer Gültigkeit im engeren Sinn. Während logische Gültigkeit, etwa im Anschluss an Gottlob Frege, vor allem die formale Korrektheit von Schlussfolgerungen betrifft, bezieht sich theoretische Geltung allgemeiner auf den Anspruch theoretischer Erkenntnis, als begründet, prüfbar und wahrheitsbezogen auftreten zu können.
Der Begriff der theoretischen Geltung erlaubt somit eine Unterscheidung zwischen dem Erheben eines Geltungsanspruchs, seiner Begründung, seiner Bestreitung und seiner möglichen Anerkennung als gültig.
Neukantianismus Die Begriffsgeschichte theoretischer Geltung steht in engem Zusammenhang mit dem Neukantianismus. Hermann Lotzes Begriff der Geltung wurde für die neukantianische Geltungstheorie bedeutsam. Michael Boch hebt hervor, dass Lotze den Begriff der Geltung in seiner "Logik" zum philosophischen Fachbegriff erhob und damit die kategoriale Trennung der Geltung von Sätzen und Wahrheiten vom Sein der Dinge vorbereitete.
Besonders die südwestdeutsche oder badische Schule des Neukantianismus entwickelte die Frage nach Geltung systematisch weiter. Boch bezeichnet die Geltungstheorie als Hauptlehre dieser Schule und nennt Wilhelm Windelband, Heinrich Rickert und Emil Lask als ihre Hauptvertreter. Die transzendentale Methode wurde dort zur Geltungslehre zugespitzt und auf verschiedene Bereiche der Philosophie, einschließlich der Logik, angewendet.
Lutz Herrschaft untersuchte die theoretische Geltung als "philosophisches Paradigma" und ordnete sie begriffsgeschichtlich im Zusammenhang neukantianischer Geltungstheorie ein. Der Begriff ist damit nicht nur als Einzelterminus bei Theodor Litt, sondern als Problemfeld der geltungstheoretischen Philosophie zu verstehen. Lotze und der Geltungsbegriff Eine wichtige begriffsgeschichtliche Voraussetzung der theoretischen Geltung liegt in Hermann Lotzes Begriff der Geltung. In seiner "Logik" von 1874 unterscheidet Lotze zwischen psychologischen Denkprozessen und dem logischen Gehalt von Gedanken. Geltung bezeichnet dabei nicht den faktischen Vorgang des Denkens, sondern die objektive Verbindlichkeit oder Gültigkeit von Gedankeninhalten.
Michele Vagnetti hebt hervor, dass Lotzes Begriff der Geltung eine Antwort auf antipsychologische und erkenntnistheoretische Problemstellungen darstellt. Logische Inhalte sollen nicht auf subjektive psychische Vorgänge reduziert werden, sondern besitzen eine eigene Form von Objektivität. Lotze unterscheidet damit zwischen der Entstehung von Vorstellungen und der Geltung ihrer Inhalte.
Diese Unterscheidung wurde für die spätere Geltungstheorie bedeutsam. Vagnetti verweist insbesondere auf die Wirkung Lotzes auf die badische Schule des Neukantianismus, Wilhelm Windelband, Heinrich Rickert und Bruno Bauch, sowie auf Frege, Husserl und den jungen Heidegger. Lotze verwendet noch nicht den später bei Litt ausdrücklich behandelten Titel "Theoretische Geltung", bereitet aber den geltungstheoretischen Problemhorizont vor, in dem dieser Begriff verständlich wird.
Theodor Litt Eine ausdrückliche Behandlung des Begriffs Theoretische Geltung findet sich bei Theodor Litt in der Einleitung in die Philosophie von 1933. Litt widmet der theoretischen Geltung dort ein eigenes Kapitel.Theodor Litt: Einleitung in die Philosophie. B. G. Teubner, Leipzig/Berlin 1933, S. 122–135. Seine Analyse setzt bei der Unterscheidung verschiedener Geltungsformen an. Geltung kann nach Litt in einem weiteren Sinn auch sittliche, rechtliche, künstlerische, religiöse oder sonstige Wertansprüche umfassen. Die theoretische Geltung besitzt demgegenüber eine besondere Struktur, weil ihre Bestreitung sie bereits voraussetzt.
Litts Argument richtet sich gegen eine Reduktion theoretischer Geltung auf psychologische Überzeugtheit, soziale Anerkennung, empirische Bewährung oder bloße Faktizität. Wer theoretische Geltung grundsätzlich bestreitet, erhebt mit dieser Bestreitung selbst einen Anspruch darauf, dass der Einwand als begründet gelten soll. Die Bestreitung theoretischer Geltung kann daher nicht geltungsfrei auftreten, ohne ihren eigenen Sinn als theoretische Bestreitung zu verlieren.
Diese Selbstbezüglichkeit bedeutet bei Litt nicht, dass konkrete Aussagen gegen Irrtum oder Kritik immun wären. Litts Argument zielt vielmehr darauf, zu zeigen, dass Kritik, Zweifel und Widerlegung selbst einen Geltungsraum voraussetzen. Theoretische Geltung sichert demnach nicht die Wahrheit bestimmter Aussagen, sondern die Bedingung, unter der Aussagen überhaupt als wahrheitsfähig, begründbar und bestreitbar auftreten können.
Primat theoretischer Geltung Mit der theoretischen Geltung verbindet Litt einen Primat des Denkens, der jedoch begrenzt bleibt. Er betrifft nicht die Wirklichkeit selbst, sondern die Geltung von Aussagen über Wirklichkeit.Theodor Litt: Einleitung in die Philosophie. B. G. Teubner, Leipzig/Berlin 1933, S. 126 ff. Damit unterscheidet Litt zwischen einem Geltungsprimat und einem Seinsprimat. Das Denken wird nicht als Ursprung oder Herrscher der Wirklichkeit verstanden, sondern als Instanz der Reflexion auf die Bedingungen theoretischer Aussagen.
Diese Unterscheidung ist für Litt wesentlich, um den Vorwurf eines Rationalismus oder Intellektualismus abzuwehren. Theoretische Geltung bedeutet nicht, dass Wirklichkeit aus dem Denken hervorgeht oder dem Denken unterworfen wäre. Gemeint ist vielmehr, dass Aussagen über Wirklichkeit nur unter bestimmten Bedingungen als theoretisch gültig beansprucht werden können.
Vergegenständlichung An die Analyse theoretischer Geltung schließt Litt in der Einleitung in die Philosophie das Problem der Vergegenständlichung an.Theodor Litt: Einleitung in die Philosophie. B. G. Teubner, Leipzig/Berlin 1933, Kap. VIII: „Die Vergegenständlichung“, S. 135–142. Wissenschaftliche Erkenntnis versteht er nicht als bloßes Abbilden einer bereits fertig vorliegenden Wirklichkeit. Vielmehr bringt sie Wirkliches unter methodischen Bedingungen in die Form des Gegenstandes.
Der wissenschaftliche Gegenstand ist in dieser Perspektive nicht einfach mit der Wirklichkeit schlechthin identisch. Er entsteht durch methodische Objektivierung, etwa durch Abgrenzung, Begriffsbildung, Messung, Vergleich, Formalisierung oder mathematische Darstellung. Dadurch wird Wissenschaft nicht entwertet; vielmehr wird ihre produktive Erkenntnisleistung sichtbar. Wissenschaftliche Gegenstände sind methodisch gebildet, aber deshalb nicht beliebig konstruiert.
Diese Überlegung steht in engem Zusammenhang mit der Frage theoretischer Geltung. Wenn wissenschaftliche Aussagen Geltung beanspruchen, muss auch reflektiert werden, unter welchen Bedingungen ihre Gegenstände als Gegenstände wissenschaftlicher Erkenntnis hervortreten. Die Frage der Geltung betrifft daher nicht nur einzelne Aussagen, sondern auch die methodische Form, in der Gegenstände theoretisch bestimmbar werden.
Wahrheit, Kritik und Skepsis Theoretische Geltung ist auf Wahrheit bezogen, ohne mit dem Besitz endgültiger Wahrheit gleichgesetzt zu werden. Eine theoretische Aussage kann ihren Anspruch verfehlen, korrigiert oder widerlegt werden. Gerade diese Möglichkeit der Kritik setzt jedoch voraus, dass Aussagen nicht bloß faktisch auftreten, sondern an einem Anspruch auf Wahrheit und Begründbarkeit gemessen werden können.
Der Begriff ist daher auch gegenüber skeptischen Positionen bedeutsam. Ein radikaler Zweifel an theoretischer Geltung kann nur als theoretischer Zweifel auftreten, wenn er selbst als begründeter Einwand gelten soll. Gibt er jeden Geltungsanspruch auf, verliert er den Charakter einer theoretischen Bestreitung. Theoretische Geltung bezeichnet somit nicht die Unfehlbarkeit des Denkens, sondern die Voraussetzung sinnvoller Kritik.
Literatur
Hermann Lotze: Logik. Drei Bücher vom Denken, vom Untersuchen und vom Erkennen. Leipzig: S. Hirzel, 1874; 2. Auflage 1880.