Verbundausbildung (auch Ausbildungspartnerschaft) ist die Zusammenarbeit einzelner Betriebe in der Ausbildung. Die Betriebe des Verbunds ergänzen sich bei der praktischen Berufsausbildung gegenseitig, wenn der Ausbildungsbetrieb bestimmte Ausbildungsinhalte aufgrund seiner Geschäftsprozesse nicht vermitteln kann.

Ausbildungspartnerschaften stellen damit eine besondere Form der Lernortkooperation dar. Dem Lernen in Ausbildungspartnerschaften werden Vorteile für die Lernenden und die beteiligten Unternehmen zugeordnet: Durch die Förderung fachlicher und sozialer Kompetenzen und das Kennenlernen eines breiten Spektrums beruflicher Aufgaben dienen sie der Ausbildung beruflicher Mobilität und Flexibilität.

Obwohl die Begriffe Lernortkooperation und Verbundausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz dem Kontext dualer Ausbildung entstammen, lassen sie sich auch in die internationale Diskussion um das Lernen in Netzwerken einordnen. Diese findet zum einen im Zusammenhang mit der zunehmenden Vernetzung von Arbeits- und Geschäftsprozessen innerhalb von und zwischen Unternehmen (z. B. Zulieferernetzwerke) statt. Zum anderen dient sie der besseren Abstimmung und Vernetzung öffentlich bereitgestellter Bildungsangebote (z. B. „Lernende Region“).

In dieses Umfeld eingeordnet, stellen Ausbildungspartnerschaften und Lernortkooperation international anschlussfähige Konzepte mit hohem Formalisierungsgrad dar.

Verbundausbildung/Ausbildungspartnerschaften in Deutschland

Während der Begriff der Verbundausbildung den rechtlichen Rahmen darstellt, wird der Begriff der Ausbildungspartnerschaft in Verbindung mit konkreten Grundformen und Konzepten im Bereich der Verbundausbildung genutzt.

Gesetzliche Bestimmungen

Im aktuellen Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 2005 wurde explizit die Gründung von Ausbildungspartnerschaften aufgenommen. Durch die gesetzliche Fixierung soll der besondere Stellenwert unterstrichen und die Betriebe dazu aufgefordert werden, sich mehr an der Ausbildung zu beteiligen.

§ 10 Abs. 5: Verbundausbildung „Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden können mehrere natürliche und juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammen wirken, soweit die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist (Verbundausbildung).“

Im folgenden Textauszug aus dem BBiG wird festgelegt, dass Inhalte, die der eigentliche Ausbildungsbetrieb nicht in seinen Geschäftsprozessen hat, auch extern vermittelt werden können. Eine Ausbildungspartnerschaft ist somit rechtens.

§ 27 Abs. 2: Eignung der Ausbildungsstätte

„Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden.“

Grundformen von Ausbildungspartnerschaften

In Deutschland lassen sich die Ausbildungspartnerschaften in vier Grundformen einteilen: das Ausbildungskonsortium, die Auftragsausbildung, den Ausbildungsverein und den Leitbetrieb mit Partnerbetrieben (ITB, 2006). Daneben existiert in der Praxis noch eine Reihe von weiteren Mischformen. Generell werden unbürokratische und an regionale Besonderheiten angepasste Organisationsformen bevorzugt.

Möglich ist auch eine Grenzüberschreitende Verbundausbildung (GVA).

Leitbetrieb mit Partnerbetrieben

Beim Modell Leitbetrieb mit Partnerbetrieben schließt der Leitbetrieb (Stammbetrieb) die Ausbildungsverträge ab. Einzelne Abschnitte, die der Leitbetrieb aufgrund seiner Geschäftsprozesse nicht ausbilden kann, werden in den Partnerbetrieben vermittelt. Der Leitbetrieb behält die Gesamtverantwortung und trägt auch die Kosten. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Das Bestreben des Leitbetriebes, selbst Auszubildende einzustellen und die Ausbildung so weit wie möglich selbst durchzuführen, ist ein Motiv für diesen Ausbildungsverbund. Die Partnerbetriebe haben Interesse, durch Erfahrungsaustausch und Nutzung von Räumlichkeiten des Leitbetriebes die eigene Ausbildungsfähigkeit zu verbessern. Ohne den Aufwand einer vollständigen Ausbildung können die Partnerbetriebe ihren Nachwuchs sichern, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass während der Ausbildung im Partnerbetrieb Kontakte hergestellt werden, die später zu einer Anstellung führen können. In den meisten Fällen bildet der Leitbetrieb über seinen eigenen Bedarf hinaus aus. Die Kooperationsform ist ein Vertrag zwischen Leitbetrieb und den einzelnen Partnern.

Auftragsausbildung

Bei der Auftragsausbildung erfolgen Abschnitte der Berufsausbildung gegen Kostenerstattung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebes. Solche Aufträge können an andere Betriebe oder Bildungszentren vergeben werden. Ausbildungsverträge der Auszubildenden werden mit dem Stammbetrieb geschlossen, der auch die Vergütung übernimmt. Ein Motiv für dieses Vorgehen ist die flexible Erweiterung, um betriebliche Schwankungen der Ausbildungskapazität auszugleichen. So kann der Stammbetrieb mehr Auszubildende bzw. Nachwuchskräfte ausbilden, und der externe Betrieb bzw. das Bildungszentrum vorhandene Ausbildungskapazitäten effektiv nutzen. Die Kooperationsform ist der Auftrag.

Ausbildungskonsortium

Bei einem Ausbildungskonsortium schließen sich mehrere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zusammen und stellen jeweils Auszubildende ein, die zu bestimmten Inhalten, die der eigene Betrieb nicht vermitteln kann, in den Nachbarbetrieb gehen (Rotationsprinzip). Diese Inhalte können aber auch von Bildungszentren bzw. Bildungswerken übernommen werden. Das Motiv bei dem Ausbildungskonsortium ist, dass die Unternehmen gleichberechtigt zusammenarbeiten und ihre eigenen Auszubildenden eigenständig ausbilden. Kooperationsform dieses Verbundmodells sind gegenseitige Kooperationsverträge.

Ausbildungsverein

Die einzelnen Betriebe gründen zum Zweck der Ausbildung eine Organisation (z. B. e. V.), die die organisatorischen Aufgaben übernimmt, während die Stammbetriebe die Ausbildung durchführen. Der Ausbildungsverein schließt in der Regel die Ausbildungsverträge ab. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der ehrenamtliche Vorstand, der die Leitungsfunktion übernimmt. Eine Satzung regelt Rechte und Pflichten der Mitglieder. Die anfallenden Kosten für Geschäftsführung, Ausbildungsvergütung, Prüfungsgebühren u. a. können durch Mitgliederbeiträge, Fördermittel (z. B. vom Land oder des Bundes) oder durch Spenden aufgebracht werden. Ein Motiv ist, die anfallenden Aufgaben des Vereins durch einen Geschäftsführer wahrzunehmen. Die Kooperationsform ist die Vereinsgründung.Bauer, W., & Howe, F. (2004). Lernortübergreifende Berufsbildungspläne für eine dual-kooperative Berufsausbildung. In D. Euler (Ed.), Handbuch der Lernortkooperation (Vol. 1, pp. 383–399). Bielefeld: Bertelsmann.Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung. (2003). Weiterentwicklung berufsbildender Schulen. Weiterentwicklung berufsbildender Schulen als Partner in regionalen Berufsbildungsnetzwerken. Bericht der BLK. Bonn.Deissinger, T. (2004). Lernortkooperation aus internationaler Perspektive – England. In D. Euler (Ed.), Handbuch der Lernortkooperation (Vol. 1, pp. 580–600). Bielefeld: Bertelsmann.Deitmer, L., Attwell, G., & Nyhan, B. (1999). Towards the Learning Region. Thessaloniki: Office for official publications of the European Communities.Frommberger, D., & Reinisch, H. (2004). Lernortkooperation aus internationaler Perspektive – Niederlande. In D. Euler (Ed.), Handbuch der Lernortkooperation (Vol. 1, pp. 622–638). Bielefeld: Bertelsmann.Grollmann, P., Gotlieb, S., & Kurz, S. (2004). Lernortkooperation aus internationaler Perspektive – Dänemark. In D. Euler (Ed.), Handbuch der Lernortkooperation (Vol. 1, pp. 639–654). Bielefeld: Bertelsmann.Rauner, F. (2002). Ausbildungspartnerschaften als Regelmodell für die Organisation der dualen Berufsausbildung. In J.-P. Pahl (Ed.), Ausbildung im Wandel: Nomos Verlagsgesellschaft.Schmidt, H. (2004). Kooperation in der Berufsbildung – ein deutsches Spezifikum? In D. Euler (Ed.), Handbuch Lernortkooperation (Vol. 1). Bielefeld: WBV.

Förderung der Verbundausbildung in Nordrhein-Westfalen Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der Förderperiode 2014–2020 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für kleine und mittlere Betriebe die Möglichkeit geschaffen, eine finanzielle Förderung für die Verbundausbildung zu erhalten. Die Verbundausbildung wird als ein Baustein in der Herausforderung der Sicherung des Fachkräftebedarfs gesehen. Pro Ausbildungsplatz im Verbund können so 4.500 Euro an den Betrieb gezahlt werden, mit dem der bzw. die Auszubildende den Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen seinen Sitz hat, über weniger als 250 Beschäftigte verfügt und die Ausbildungsinhalte, die nicht im eigentlichen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden können, mindestens sechs Monate umfassen. Der Verbundpartner kann nicht nur ein anderer Betrieb, sondern auch ein Bildungsdienstleister sein.

Partnerschaften als Aufgabe von Berufspädagogen – Etablierung, Identifikation und Moderation

Eine Ausbildungspartnerschaft bildet also ein regionales Netzwerk von Betrieben, möglichst mit der Berufsschule, um eine vollständige und attraktive Berufsausbildung in einem Beruf oder einer Berufsgruppe zu ermöglichen.

Bei der Etablierung und Aufrechterhaltung von Ausbildungspartnerschaften können Berufsschulen eine wichtige Rolle einnehmen. Die Berufsschule bzw. das regionale Kompetenzzentrum kann die Spinne im Netz im Rahmen einer kooperativen Berufsbildung in Ausbildungspartnerschaften darstellen. Mit dieser Aufgabe kommen neue Herausforderungen auf Berufspädagogen zu.

Zum einen gilt es, den Bedarf und die richtigen Partner für eine Ausbildungspartnerschaft zu identifizieren, eine Partnerschaft zu etablieren und die Prozesse und die Arbeit in der Partnerschaft zu moderieren.

Insbesondere die Fachlehrer kennen nicht nur die Ausbildungsbetriebe, sondern auch solche Betriebe, die für eine Ausbildung gewonnen werden können.

Die Gründung einer Ausbildungspartnerschaft lässt sich idealtypisch in den folgenden Stufen beschreiben:

Gründungsinitiative ergreifen Partner für eine Ausbildungspartnerschaft suchen Kontakt zu den möglichen Partnern aufnehmen Gründungsveranstaltung vorbereiten und durchführen Vorstellung des Konzepts Abgleich der betrieblichen Interessen Einschätzung der betrieblichen Ausbildungspotenziale Festlegung von Verantwortlichkeiten Arbeitsgruppe gründenMeyer, K., Howe, F., Mächtle, Th., Mizdalski, R., Rauner, F.: Ausbilden in Ausbildungspartnerschaften Ausbildsungsqualität erhöhen – Ausbildungskosten senken – Ausbildungsplätze schaffen, Konstanz Christiani Verlag 2006

Zunächst gilt es Unternehmen zu finden, die sich an einer solchen Kooperation beteiligen können. Die vorbereitenden Gespräche vor einer offiziellen Einladung zu einem Gründungstreffen können eine wichtige Katalysatorfunktion in Bezug auf Wünsche, Bedenken und Hindernisse übernehmen, die von den zu beteiligenden Partnern in eine solche Partnerschaft eingebracht werden. So ergibt sich nach und nach für den Initiator ein Bild über die Probleme und Perspektiven einer Ausbildungspartnerschaft in Bezug auf einen Beruf und die vorhandenen Betriebe in einer Region.

Die folgende Abbildung aus dem genannten Werkzeugkasten listet einige Gründe auf, die bei der Akquisition von Partnern durch den Initiator geltend gemacht werden können: