Basisdaten 350px|Logo der evangelisch-reformierten Kirche in Deutschland Fläche: Gemeinden sind über fastganz Deutschland verstreut Leitung: Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden,Vizepräsident Helge Johr Mitgliedschaft: EKD, UEK, Konf. ev. Kirchen in Nds., WGRK und ÖRK Synodalverbände: 9 Kirchengemeinden: 141 Gemeindeglieder: 151.083 (31. Dezember 2024) Website: www.reformiert.de

mini|Die Große Kirche in Leer Die Evangelisch-reformierte Kirche ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Leer (Ostfriesland).

Die Kirche hatte im Jahr 2024 151.083 Gemeindeglieder in 137 Kirchengemeinden (31. Dezember 2024).Evangelisch-reformierte Kirche auf reformiert.de In den folgenden Jahren hat sich die Zahl der Kirchenmitglieder weiter verringert; Ende September 2025 lag sie bei 147.000.

Die Kirche ist eine von zwei reformierten Kirchen innerhalb der EKD. Sie gehört auch zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und trat 2003 der Union Evangelischer Kirchen bei. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Reformierten Bundes, der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen.

Gebiet der Landeskirche Die Evangelisch-reformierte Kirche ist die einzige Landeskirche der EKD, die kein geschlossenes Gebiet aufzuweisen hat. Dies ist in der Geschichte der reformierten Gemeinden in Deutschland begründet, die eine Minderheit unter den protestantischen Gemeinden in Deutschland ausmachen. Reformierte Gemeinden entstanden meist von der Basis her oder wurden nur in kleineren Herrschaften eingeführt. Die Einzelgemeinden waren oft über eine längere Zeit nahezu vollständig autonom. Sie schlossen sich – wenn überhaupt – erst sehr spät zu übergeordneten Verbünden oder Kirchen zusammen. Eine Ausnahme bilden hier die Gemeinden der reformierten Lippischen Landeskirche, die seit der Einführung des reformierten Bekenntnisses in Lippe eine gemeinsame Landeskirche bilden.

Die reformierten Gemeinden in den Grafschaften Bentheim und Ostfriesland pflegten lange enge Verbindungen zu den Niederlanden, die gewissermaßen als Schutzmacht der Reformierten beispielsweise gegenüber dem katholisch dominierten Hochstift Münster fungierten.

Im Jahre 1817 schlossen sich auf Anordnung des preußischen Königs die reformierten Gemeinden in Gebieten, die bis dahin an Preußen gefallen waren, der dortigen Union von lutherischen und reformierten Gemeinden (Preußische Kirchenunion) an. Deswegen gehören z. B. viele reformierte Gemeinden im heutigen Nordrhein-Westfalen zu den jeweiligen (unierten) Landeskirchen und nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche. Uniert sind die Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Landeskirche in Baden, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Bremische Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen. So liegen fast alle traditionell reformierten Teile Deutschlands im Gebiet einer unierten Landeskirche. Die einzigen Ausnahmen sind das frühere Land Lippe mit seiner (überwiegend) reformierten Landeskirche sowie der nordwestliche Teil von Deutschland. In Bayern gibt es nur zwei traditionell reformierte Gemeinden; die meisten der heutigen Gemeinden entstanden durch Zuwanderung seit dem 17. Jahrhundert (vornehmlich hugenottische Einwanderer).

Unter Einfluss des niederländischen Predigers Hendrik de Cock trennte sich ab 1834 im Westen des Königreichs Hannover auf dem Gebiet der ehemaligen Grafschaften Bentheim und Ostfriesland die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen ab. Vor allem im Bentheimer Land gewannen Anhänger der Theologie des Elberfelder Theologen Hermann Friedrich Kohlbrügge von der Mitte des 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts beherrschenden Einfluss.

Die meisten reformierten Gemeinden, die heute zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören, befinden sich im westlichen Niedersachsen (Landkreise Grafschaft Bentheim, Leer und im westlichen Teil des Landkreises Aurich); weitere verteilen sich auf das restliche Niedersachsen und auf Bayern. Ferner gehören einzelne Gemeinden in den Ländern Baden-Württemberg (Stuttgart), Bremen (Rekum, Bremerhaven), Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (Bützow), Sachsen (Chemnitz-Zwickau, Leipzig) und Schleswig-Holstein (Lübeck) zur reformierten Landeskirche.Liste der Gemeinden In der Regel gibt es am selben Ort auch Gemeinden, die zur regionalen lutherischen oder unierten Landeskirche gehören. Daneben gibt es in Deutschland auch reformierte Einzelgemeinden, die nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören. Sie sind in der Regel jedoch – wie die Evangelisch-reformierte Kirche selbst auch – Mitglieder des Reformierten Bundes, des Dachverbandes nahezu aller reformierten Gemeinden in Deutschland.

Geschichte Die reformierten Gemeinden der heutigen Evangelisch-reformierten Kirche haben eine sehr unterschiedliche Geschichte und Tradition. Sie alle zu beschreiben, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, weil auf jede der rund 140 Kirchengemeinden näher einzugehen wäre.

Die meisten Gemeinden gehörten im 19. Jahrhundert zum Königreich Hannover, das 1866 eine preußische Provinz wurde. Im Einzelnen gehörten die reformierten Gemeinden der Provinz Hannover zu folgenden früheren Herrschaftsgebieten: Fürstentum Ostfriesland Grafschaft Bentheim Niedergrafschaft Lingen und Stadt Papenburg Herzogtum Bremen Grafschaft Plesse mini|hochkant=.65|Consistorium Aurich – Siegelmarke Für all diese Gemeinden der Provinz Hannover wurde 1882 eine gemeinsame Synodalordnung erlassen und durch Verfügung des Königs von Preußen in Aurich eine Kirchenbehörde mit kollegialer Verfassung, das Konsistorium, gebildet. Damit war die Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover entstanden. Das Konsistorium in Aurich war zugleich auch Provinzialkonsistorium für die Kirchengemeinden der lutherischen Landeskirche im Nordwesten der Provinz Hannover. In den alten preußischen Provinzen hatte man 1817 eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt. Dies ließ sich in der Provinz Hannover jedoch nicht realisieren.

In die „Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover“ wurden zunächst die reformierten Gemeinden in Hannover, Altona, Hann. Münden, Göttingen, Celle, Bückeburg-Stadthagen und Braunschweig nicht aufgenommen. Diese bildeten seit dem 18. Jahrhundert die Niedersächsische Konföderation, eine besondere Vereinigung reformierter Gemeinden, die vor allem aus der hugenottischen Tradition stammen. Die meisten dieser Gemeinden traten aber später doch noch der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Andere bildeten hingegen ab 1928 gemeinsam mit der Evangelisch-reformierten Gemeinde Göttingen und der reformierten Kirche Bayerns den Bund Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands. Doch trat die reformierte Kirche Bayerns 1989 aus dem Bund wieder aus und schloss sich der Evangelisch-reformierten Kirche an (siehe unten).

Bereits seit 1866 gab es innerhalb der Provinz Hannover ein (lutherisches) Landeskonsistorium in Hannover. Die fünf zuvor schon bestehenden Provinzkonsistorien (darunter Aurich) wurden jedoch zunächst noch weiter geführt. Bis 1904 wurden alle, außer jenem in Aurich, aufgehoben. Dies lag an der Besonderheit der seit 1766 allmählich entwickelten Parität (reformiert und lutherisch) dieser Verwaltungsbehörde in Aurich.

Oberhaupt der Hannoverschen Provinzialkirchen, also sowohl der lutherischen als auch der reformieren Kirche, war der König von Preußen als summus episcopus. Die geistliche Leitung der reformierten Kirche oblag dem Superintendenten in Aurich.

Nach Gründung der Evangelisch-reformierten Kirche der Provinz Hannover 1882 wurden weitere Gemeinden aufgenommen, und zwar 1886 die unierte Kirchengemeinde Freren/Emsland und 1901 die evangelisch-reformierte Gemeinde Hannovers. Ferner entstanden in jenen Jahren auch neue reformierte Gemeinden, u. a. in Hameln und Hildesheim.

Nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments/Summepiskopats) wurden beide Landeskirchen der Provinz Hannover selbständig, indem sie 1922 eigene Verfassungen erhielten. Das paritätisch besetzte Konsistorium in Aurich wurde in ein reformiertes Konsistorium umgewandelt und das Landeskonsistorium in Hannover wurde nunmehr für alle lutherischen Gemeinden innerhalb der Provinz Hannover zuständig. Die von Aurich aus verwaltete Kirche nannte sich nunmehr Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover. Das Konsistorium in Aurich wurde zum „Landeskirchenrat“. Die Verfassung der Kirche trat jedoch erst 1925 endgültig in Kraft.

In der Folgezeit wurden weitere Gemeinden in die Kirche aufgenommen: Bereits 1923 traten die reformierten Gemeinden Altona, Celle und Hannoversch-Münden der Kirche bei, 1927 folgte die reformierte Gemeinde Lübeck und 1937 die reformierten Gemeinden in Rinteln und Möllenbeck, die zuvor zur Evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck gehört hatten. Das Gebiet der Landeskirche reichte nunmehr erstmals über die Grenzen der Provinz Hannover hinaus.

Obwohl Hannover zu den sogenannten „intakten Landeskirchen“ während der NS-Zeit zählte, gab es ein heftiges Ringen innerhalb der Kirche um den rechten Kurs gegenüber dem NS-Staat, der von der Masse der Kirchenglieder 1933 begrüßt wurde. Auch traten 1933 viele reformierte Pastoren den nationalsozialistischen Deutschen Christen (DC) bei. Die meisten verließen diese indes nach der Berliner Sportpalast-Kundgebung der DC im November 1933, auf der das Alte Testament als jüdische Schrift verworfen wurde. In der Folgezeit kam es zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Kirche zwischen den Anhängern der DC, dem staatsnahen und beschwichtigenden Kurs der Auricher Kirchenleitung und den Bekenntnispastoren, unter denen Friedrich Middendorff aus Schüttorf, Reinhard Smidt aus Hameln und Hermann Steen aus Holthusen hervorzuheben sind. Erst seit wenigen Jahren werden verstärkt Forschungen zur Haltung der reformierten Kirche zum Nationalsozialismus unternommen, mit teilweise bemerkenswerten neuen Ergebnissen (z. B. Weßels 2002; Herrenbrück 2006; Lekebusch 2006; Lensing 2008/2009).

Ab 1949, infolge des Aufgehens der Provinz Hannover in Niedersachsen und der damaligen Verbreitung der Mitgliedsgemeinden, nannte sich die Landeskirche, den neuen Verhältnissen entsprechend, Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland. Sie wurde Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Im Jahr 1951 schloss sich die Stuttgarter reformierte Gemeinde an, die vorher zeitweise zur Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehört hatte. In den 1950er Jahren zog die Kirchenleitung wegen der besseren Verkehrsanbindung (Bahnanschluss) von Aurich nach Leer (Ostfriesland) um. 1959 gab sich die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland eine neue Verfassung, die inhaltlich aber im Wesentlichen die alte Verfassung von 1922 bestätigte.

1969 wurde innerhalb der evangelisch-reformierten Kirche mit der Verabschiedung eines Pastorinnengesetzes die Beschäftigung von Frauen in einem vollen Pfarramt möglich. Erste Pastorin einer Gemeinde innerhalb der evangelisch-reformierten Kirche war Ingrid Meyer-Runkel.

1971 schloss sich die Evangelisch-reformierte Kirche der neu gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.