Wilhelm von Hessen, ab 1509 Freiherr von der LandsburgAuch Freiherr zur Landsburg. (* Ende 1470 auf dem Rittergut Schachten; † 1550 in Melsungen) war ein unehelicher Sohn des Landgrafen Ludwig II. (1438–1471) von Hessen aus dessen langjähriger Beziehung mit seiner Mätresse Margarethe von Holzheim (* um 1443; † nach 1515).Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Achter Band, Kassel, 1860, S. 397 Ludwig II. hatte mit ihr mindestens fünf weitere Kinder, darunter Johann von Hessen, der als landgräflicher Amtmann in Frankenberg, später Grünberg und zuletzt Homberg berüchtigt wurde (* ca. 1460; † ermordet 11. März 1531).Carl Knetsch: Beiträge zur Genealogie des hessischen Fürstenhauses bis auf Philipp den Grossmütigen: 2. Nachrichten über einige unebenbürtige Kinder hessischer Fürsten, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Der ganzen Reihe 40. Band, Neue Folge 30. Band, Kassel, 1907, S. 283-309 (hier S.287-292)
Leben Unter Landgraf Wilhelm II. Wilhelm von Hessen wird in den ersten Dekaden seines Lebens im Jahre 1489 erstmals als „der junge Wilhelm“ erwähnt.https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20721#tfnd_4 Er war wahrscheinlich identisch mit dem als Wilhelm „halblandtgrave“ bezeichneten Wilhelm, der sich 1491 mit einer Urfehdeerklärung aus der Gefangenschaft des Mainzer Erzbischofs Berthold von Henneberg lösen musste.https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20721#tfnd_5
Danach war er in verschiedenen Funktionen als Ministeriale seines Halbbruders, des nahezu gleichaltrigen Landgrafen Wilhelm II. (1469–1509) tätig, zunächst 1496–1499 als Rentmeister oder Amtmann zu Rotenburg, danach mindestens ab 15. Dezember 1501 als Kellner zu Eppstein. Noch im Jahre 1501 erfasste er gemeinsam mit dem Gießener Rentmeister Balthasar Schrautenbach den Schuldenstand der oberhessischen Städte. Spätestens ab 1504 findet er sich in unmittelbarer Nähe des an Syphilis erkrankten Landgrafen, zunächst bezeichnet als dessen Rat, ab 1505 und bis 1508 mehrfach auch als dessen Türhüter oder auch Botenmeister. In dieser Funktion kümmerte er sich hilfreich um den zunehmend vereinsamten und von seinen Räten und der Dienerschaft schlecht behandelten Halbbruder. In dankbarer Anerkennung dieses Verhaltens gab ihm der Landgraf am 25. Juli 1506, ihn als seinen „natürlichen Bruder, Rat und lieben Getreuen“ bezeichnend, zwei wichtige, von Thymo von Wildungen kurz zuvor heimgefallene Lehen.Thymo von Wildungen starb 1506 ohne rechtliche Leibeserben. Eine der beiden Belehnungen betraf ein Burglehn und den Burgsitz am Rotenburger Tor in Melsungen, das Landgraf Philipp I. im November 1520 noch einmal erneuerte. Der zweite Lehenskomplex umfasste den Burgsitz in ObermöllrichAusgenommen war der dortige Besitz des Deutschen Ordens. nebst allem Zubehör, u. a. in MadenLandgraf Wilhelm II. belehnt Wilhelm von Hessen, Freiherr von Landsburg, mit 5 Achteln des Gerichts Maden und dem halben Dorf, folgenden Belehnungen bis 1520. (Maden (Großmaden), Schwalm-Eder-Kreis, im Historischen Ortslexikon Hessen (LAGIS)), Gudensberg und Niedenstein. Auch diese Belehnung wurde im November 1520 durch Landgraf Philipp I. erneuert. Knapp drei Wochen später, am 14. August 1506, erhielt Wilhelm auch die Belehnung, für eine Zahlung von 3000 Gulden, mit der Burg Schöneberg bei Hofgeismar.Carl Knetsch: Beiträge zur Genealogie des hessischen Fürstenhauses bis auf Philipp den Grossmütigen: 2. Nachrichten über einige unebenbürtige Kinder hessischer Fürsten, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Der ganzen Reihe 40. Band, Neue Folge 30. Band, Kassel, 1907, S. 283-309 (hier S. 298-299)
In den letzten Lebensjahren des Landgrafen wurde Wilhelm von Hessen häufig erwähnt, 1507 und 1508 noch meist am Hofe, bis er dann 1508 von den Regentschaftsräten aus der Umgebung des Landgrafen entfernt wurde. Landgraf Wilhelm, dem es zeitweise etwas besser ging, belehnte ihn noch am 13. Februar 1509, gegen den Willen und sehr zum Verdruss der Räte, mit der Burg und dem gleichzeitig zur Herrschaft erhobenen Gerichtsbezirk Landsburg HStAM, Urk. 14, 6711Zubehörungen der Burg und Teile des Gerichtsbezirks waren die Dörfer Allendorf, Diemerode, Michelsberg, Holzmannshausen und das halbe Knechtsbach. und erreichte bei Kaiser Maximilian I., mit dem er seit seiner Jugend befreundet war, die Standeserhebung Wilhelms zum Freiherrn von der Landsburg. Auch diese Belehnung wurde im November 1520 von Landgraf Philipp erneuert. Dort lebte Wilhelm von 1518 bis September 1544.Carl Knetsch: Beiträge zur Genealogie des hessischen Fürstenhauses bis auf Philipp den Grossmütigen: 2. Nachrichten über einige unebenbürtige Kinder hessischer Fürsten, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Der ganzen Reihe 40. Band, Neue Folge 30. Band, Kassel, 1907, S. 283-309 (hier S. 293, 296). Noch im Juli 1509 ist er als Rat des Landgrafen Wilhelm II. beurkundet.Landgrafen-Regesten online Nr. 7420
Unter Landgräfin Anna und dem Vormundschaftsrat Nach dem Tod Wilhelms II. am 11. Juli 1509 stand Wilhelm nicht auf der Seite der Adelsopposition, sondern wurde Rat der landgräflichen Witwe Anna (1485 – 1525). Er handelte in deren Auftrag in Dienstgeschäften u. a. im Oberfürstentum und am Rhein, auch in Worms und im November 1509 auf dem Schiedstag in Mühlhausen, wo der von den der Landgrafenwitwe feindlich gesonnenen hessischen Ständen im Oktober eingesetzte Vormundschaftsrat bestätigt wurde. Auf Wunsch der Landgräfin blieb er noch bis Ende September 1510 in ihrem Dienst, zog sich dann aber vom Kasseler Hof zurück und zog auf seine Burg Schöneberg, die er seit August 1506 als Lehen innehatte und wo er seitdem auch als Amtmann fungierte. Noch im gleichen Jahr trat er als „Diener von Haus aus“ in Kurmainzer Dienst.
Bereits 1511 kam es bei der Eintreibung rückständiger Gefälle in Calden durch ein Missverständnis seiner Knechte zu einer schweren Verletzung des Grebensteiner Amtmanns Dietrich von Schachten.Der Jüngere, 1499–1514 hessischer Amtmann in Grebenstein. Die ihm nicht gewogene vormundschaftliche Regierung in Kassel befand ihn verantwortlich, entzog ihm seine Güter und verbannte ihn aus der Landgrafschaft. Ob er daraufhin 1512 in den Dienst des in Spangenberg lebenden Landgrafen Wilhelm I. trat, der die Regentschaft aufgrund seiner eigenen Syphilis-Erkrankung bereits 1493 seinem Bruder Wilhelm II. überlassen hatte, ist unsicher. Erst nachdem Landgräfin Anna 1514 den Landhofmeister Ludwig I. von Boyneburg und den Regentschaftsrat entmachtet hatte, durfte er schließlich 1515 in die Landgrafschaft zurückkehren und am 17. April 1515 auch seine Allodien und Lehen wieder in Besitz nehmen, ebenso seine frühere Stellung als Amtmann. Schöneberg war ihm jedoch verleidet worden, und im August 1517 gestatteten ihm die Landgräfin und Räte, die Burg Schöneberg mit allem Zubehör gegen Zahlung der Summe, für die sie ihm 1506 von Landgraf Wilhelm überstellt worden war, an Dietrich von Schachten zu übergeben. Im Februar 1518 löste der neue Landgraf Philipp I. Schöneberg von Wilhelm ein und verschrieb ihm für die Ablösungssumme von 3000 Gulden ab 1520 eine jährliche Rente von 100 Gulden aus dem Amt Homberg, dazu 60 Viertel Korn und 60 Viertel Hafer, ablöslich mit 3000 Gulden. Die Übergabe der Herrschaft Schöneberg an Dietrich von Schachten erfolgte Ende Juni 1518.Carl Knetsch: Beiträge zur Genealogie des hessischen Fürstenhauses bis auf Philipp den Grossmütigen: 2. Nachrichten über einige unebenbürtige Kinder hessischer Fürsten, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Der ganzen Reihe 40. Band, Neue Folge 30. Band, Kassel, 1907, S. 283-309 (hier S. 294-296)
Unter Landgraf Philipp Von 1518 bis 1544 wohnte Wilhelm auf der Landsburg. Dann gab er dem Landgrafen Philipp I. dieses Lehen zurück und erhielt im Gegenzug eine lebenslängliche jährliche Rente von etwas mehr als 75 Gulden aus Ziegenhainer Amtsgefällen und erkleckliche Mengen von Getreide, Geflügel und anderen Naturalien. Nur vom Herbst 1527 bis gegen Ostern 1528 unterbrach er diesen Aufenthalt, als Landgraf Philipp nach der Einführung der Reformation in der Landgrafschaft Hessen ihn als hessischen Prokurator der Deutschordensballei Hessen aufgezwungen hatte und er deshalb in Marburg weilte.
Danach war er landespolitisch nicht mehr aktiv, und ab September 1544, nach der Rückgabe der Landsburg, lebte er in Melsungen. Kurz vor seinem Tod im Jahre 1550 verkaufte Wilhelm seinen gesamten Besitz in Melsungen an den landgräflich-hessischen Rat Johann Nordeck, der daraufhin von Landgraf Philipp I. damit belehnt wurde. Dort starb Wilhelm, kinderlos, am 13. Februar 1550. Sein Grabstein befindet sich im Chor der Stadtkirche Melsungen.Laut dem Grabstein soll er am Gedenktag der Agatha von Catania, dem 5. Februar, gestorben sein; laut Aktenlage war es jedoch der 13. Februar.
Rechtshändel Wilhelm war in vielerlei Rechtshändel verwickelt, wobei es sich anfangs um Erbstreitigkeiten, dann aber häufig um die offenbar mangelhafte Zahlungsmoral des stetig um monetäre Einkünfte bemühten Wilhelm handelte.
Ab 1509 musste er sich lange wegen des Nachlasses Thymos von Wildungen in einem Gerichtsprozess beim Hofgericht in Marburg wehren. Thymos Schwiegersohn Hans Werner, Bürger in Melsungen, der Thymos einzige Tochter Elisabeth geheiratet hatte, klagte, dass Wilhelm widerrechtlich Wildungische Güter zu Dackenborn, Tabelshausen, Elfershausen, Schwarzenberg und Gudensberg in Besitz genommen habe, aber Wilhelm obsiegte. 1514 fand er sich in einem ähnlichen Prozess mit Thymos Neffen Johann von Wildungen um weitere Lehen, aber wieder erhielt er recht.
Im Jahre 1513 lieferte Johann Starckenbergk aus Köln Wilhelm Tuche für 714 Gulden 1 Schilling in Gold und war 1525 noch immer nicht völlig befriedigt, obwohl ihm 1513 alle Erbgüter, Renten und Gefälle von Wilhelms Hof und Gütern in und bei Melsungen und dem Rittergut in Schnellbach bei Schmalkalden verpfändet worden waren. 1515 und 1516 lag Wilhelm im Prozess mit den landgräflichen Ministerialen Jost von Ratzenberg und Engelhard von der Malsburg, die Forderungen an ihn hatten. 1516 klagte das Kloster Haydau eine Schuld gegen ihn ein. 1527 stritt er mit seinem Bruder Johann von Hessen über den Hof in Schnellbach, verlor den Prozess in erster Instanz, brachte den Fall jedoch weiter bis ans Reichskammergericht. Im selben Jahr sah sich Landgraf Philipp gezwungen, als Vermittler zwischen Wilhelm und dessen Untertanen in der Herrschaft Landsburg einzugreifen, da Wilhelm mit denen in heftigem Streit über Dienstleistungen, Zahlung von Rottzins, Viehtriftrecht, Beholzung und der Belehrung von Schöffen („Scheffenweisung“); noch 1535 beklagten sich die Kastenmeister (Finanzverwalter) zu Allendorf an der Landsburg über ihn wegen der zu zahlenden Rottzinsen. 1528 hatte das landgräfliche Hofgericht zwischen ihm und Georg von Urff in Geldstreitigkeiten zu entscheiden.
Fußnoten
Literatur Carl Knetsch: Beiträge zur Genealogie des hessischen Fürstenhauses bis auf Philipp den Grossmütigen: 2. Nachrichten über einige unebenbürtige Kinder hessischer Fürsten. In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Der ganzen Reihe 40. Band, Neue Folge 30. Band, Kassel, 1907, S. 283-309 (hier S.292-299) Karl E. Demandt: Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts. Teil 1, (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, Band 42), Elwert, Marburg 1981, S. 353, Nr. 1230. Franz Gundlach: Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604. Bd. III Dienerbuch. (Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen und Waldeck 16/3). Elwert, Marburg 1930, S. 101
Weblinks Hessen, Wilhelm von, in: Hessische Biografie (LAGIS) Burg Landsburg, in: Burgen, Schlösser, Herrenhäuser (LAGIS)