thumb|Gerichtsgebäude Das Amtsgericht Neuenbürg war ein württembergisches Amtsgericht mit Sitz in Neuenbürg im heutigen Enzkreis in Baden-Württemberg.
Geschichte Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Neuenbürg Sitz des Oberamtes Neuenbürg für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Neuenbürg für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Neuenbürg wurde aufgehoben und das Amtsgericht Neuenbürg neu gebildet. Es war dem Landgericht Tübingen zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 25.076 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1880, S. 468, Digitalisat.
1974 wurde das Amtsgericht Neuenbürg aufgehoben und sein Sprengel wie folgt verteilt: die Gemeinden Bad Herrenalb, Bernbach, Calmbach, Dobel, Enzklösterle, Höfen an der Enz, Langenbrand und Wildbad im Schwarzwald dem Amtsgericht Calw, die Gemeinde Loffenau dem Amtsgericht Gernsbach, die übrigen Gemeinden dem Amtsgericht Pforzheim.Gesetz zur Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke vom 10. Januar 1974; Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 18. Januar 1974 , S. 25 f., Digitalisat.
Gerichtsgebäude Das Gebäude des Oberamtsgerichts und späteren Amtsgerichts (Gerichtsgasse 2) wurde 1787 erbaut und steht unter Denkmalschutz.
Siehe auch Liste der Kulturdenkmale in Neuenbürg
Einzelnachweise
Neuenburg Kategorie:Kulturdenkmal in Neuenbürg Neuenburg Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Neuenbürg