Das Loi sur les piscines et bains publics oder kurz LBains ist ein Gesetz des Kantons Genf, das für die Gemeindeschwimmbäder und öffentlichen Bäder galt. Das Gesetz wurde am 19. März 2026 vom Genfer Grossen Rat beschlossen.

mini|Eine Frau im Burkini, der lange Ärmel hat Das Gesetz wurde kontrovers diskutiert, weil Artikel 5 Kleidervorschriften macht. So wurde nur noch Badekleidung erlaubt, die aus einem oder zwei Teilen besteht, die Arme frei lässt und höchstens bis zu den Knien geht. Dabei wird diese Regelung, die von der SVP Genf lanciert wurde, als ein De-facto-Verbot von Burkinis angesehen. Ursprünglich wollte man Burkinis tatsächlich verbieten, jedoch gab es grosse Schwierigkeiten bei der juristisch genauen Definition von Burkinis. Zudem wurde auch behauptet, dass lange Kleidung beim Baden nicht hygienisch sei. Die Gemeinde Vernier legte im Juni 2026 Beschwerde gegen das Gesetz ein, weil die Vorschrift nicht umsetzbar sei. Vor allem beträfe dieses Verbot auch UV-Schutzkleidung.

Im Juli 2026 wurde das Verbot, welches seit dem 30. März 2026 in Kraft war, infolge einer Beschwerde der «Koordination für inklusives Baden», mit aufschiebender Wirkung bis auf Weiteres von der Verfassungskammer des Genfer Gerichtshofs aufgehoben.

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