Der Prozess gegen fünf vermeintliche Mitglieder von der angeblichen Gruppierung Palestine Action Germany ist ein 2025 aufgenommenes Strafverfahren vor dem Landgericht Stuttgart. Verhandelt wird das Verfahren in einem Gerichtsgebäude des Oberlandgerichts Stuttgart in Stuttgart-Stammheim. Den fünf Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2025 Straftaten gegen die Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Ulm durchgeführt zu haben, weshalb sie medial und in der Solidaritätsbewegung auch als Ulm 5 bezeichnet werden. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Aktivisten außerdem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB vor. Sie selbst sehen ihre Taten als pro-palästinensischen Aktivismus an.

Vorgeschichte und Tatvorwurf Am 8. September 2025 sollen die fünf Angeklagten zwischen 25 und 40 Jahren aus Deutschland, Großbritannien, Irland und Spanien – die zuvor überwiegend in Berlin lebten – in ein Gebäude am Hauptsitz von Elbit Systems Deutschland in Ulm eingedrungen sein. Das Unternehmen fertigt dort militärische Kommunikationstechnik für internationale Streitkräfte, darunter auch die Bundeswehr. Elbit Systems Deutschland ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems. Der Mutterkonzern gilt als größtes Rüstungsunternehmen Israels und liefert bis zu 85 Prozent der von den Israelischen Verteidigungsstreitkräften genutzten landgestützten Ausrüstung sowie etwa 85 Prozent der von der Israelischen Luftwaffe eingesetzten Drohnen-Systeme.

Während eine Ablenkungsgruppe im Außenbereich Pyrotechnik gezündet, Parolen an die Fassade gesprüht und rote Farbe geworfen haben soll, sollen sich die fünf Angeklagten über ein Seitenfenster Zutritt zu den Labor- und Büroräumen im dritten Obergeschoss verschafft haben. Dort sollen sie gezielt Computer, Telefone sowie sensible Laboreinrichtungen und Messinstrumente zerstört haben. Die Aktion soll von den Aktivisten gefilmt worden sein, um sie über soziale Medien zu verbreiten. Anschließend wurden sie von der Polizei festgenommen.

Der durch die Tat entstandene Sachschaden wurde von der Generalstaatsanwaltschaft auf über eine Million Euro beziffert.

Ermittlungen und Untersuchungshaft Die Beschuldigten wurden direkt nach der Tat in Untersuchungshaft genommen und in verschiedenen baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart übernahm aufgrund der Vorwürfe die Ermittlungen.

Die Haftbedingungen wurden von Verteidigerbündnissen und Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Angeklagten über Monate in weitgehender Isolationshaft (bis zu 23 Stunden täglich) gehalten worden seien. Zudem soll es erhebliche Einschränkungen bei Besuchszeiten und der Kommunikation mit Anwälten und Angehörigen gegeben haben.

Hauptverhandlung vor dem LG Stuttgart Die Hauptverhandlung begann am 27. April 2026 vor dem Landgericht Stuttgart. Die Verhandlung findet aber wegen der massiven Sicherheitsvorkehrungen im OLG Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim statt. Das Verfahren ist bis Anfang 2027 angesetzt.

Anklagepunkte Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor: Sachbeschädigung Hausfriedensbruch Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) bezüglich Palestine Action Germany Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (aufgrund des Verwendens der Parole From the River to the Sea)

Die Anklagebehörde fordert mehrjährige Haftstrafen und plädiert dafür, eine „antisemitische Motivation“ strafverschärfend zu berücksichtigen.

Linie der Verteidigung Die Verteidigung der fünf Aktivisten bestreitet die Sachbeschädigungen nicht, fordert jedoch einen Freispruch. Die Anwälte argumentieren mit einem rechtfertigenden Notstand bzw. rechtfertigender Nothilfe. Da Elbit Systems als größter privater Rüstungskonzern Israels einen Großteil der im Gaza-Konflikt eingesetzten Waffen und Drohnen liefere, habe die Aktion das Ziel verfolgt, die Produktion von Rüstungsgütern zu unterbrechen und somit unmittelbar Menschenleben im Kriegsgebiet zu retten.

Reaktionen und Solidarität Unter dem Slogan „Free the Ulm 5“ bildete sich eine internationale Solidaritätskampagne. Neben Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude in Stammheim kam es auch zu internationaler Aufmerksamkeit, da die Mutterorganisation Palestine Action in Großbritannien im Fokus ähnlicher juristischer Auseinandersetzungen steht.

Für mediale Aufmerksamkeit sorgte im Mai 2026 das Erscheinen der schwedischen Aktivistin Greta Thunberg im Stuttgarter Gerichtssaal. Thunberg besuchte den vierten Verhandlungstag als Zuschauerin, um ihre Solidarität mit den Angeklagten öffentlich zu demonstrieren.

Einzelnachweise

Kategorie:Kriminalfall 2025 Kategorie:Kriminalfall in Deutschland Kategorie:Politik (Baden-Württemberg) Kategorie:Ulmer Geschichte