Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft (GBBau) war eine zentrale Behörde im NS-Staat zur Lenkung der Bauwirtschaft.
Aufgaben und Ziele Hermann Göring ernannte Fritz Todt am 9. Dezember 1938 zum Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Ziel war die Anpassung des Bauvolumens an die Kapazität der Bauindustrie.Christiane Botzet: Ministeramt, Sondergewalten und Privatwirtschaft. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. In: Rüdiger Hachtmann, Winfried Süß (Hrsg.): Hitlers Kommissare. Sondergewalten in der nationalsozialistischen Diktatur. Göttingen 2006, S. 118. Hintergrund war das Chaos auf dem Baumarkt, wo einer Kapazität von 11 bis 12 Milliarden Reichsmark für das Jahr 1939, im Bau befindliche Projekte im Wert von 30 Milliarden Reichsmark entgegenstanden. Die begonnenen Arbeiten beanspruchten 8 bis 9 Millionen Tonnen Eisen, wobei nur 5 Millionen Tonnen zur Verfügung standen. Der Bedarf von 10 Millionen Festmetern Holz konnte nur zur Hälfte gedeckt werden.Karl-Heinz Ludwig: Technik und Ingenieure im Dritten Reich. Düsseldorf 1974, S. 187 f. Der GBBau sollte das Gesamtbauvolumen drosseln und auf kriegswichtige Projekte konzentrieren und andererseits eine Leistungssteigerung herbeiführen.Botzet: Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. S. 118. Die Führung der Geschäfte übernahm Günther Schulze-Fielitz und war damit die entscheidende Figur.Botzet: Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. S. 119. Die Berliner Dienststelle führte im Oktober 1941 22 Referate mit 71 Mitarbeitern auf.Botzet: Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. S. 118.
Einbindung der Privatwirtschaft Die in der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie der Reichsgruppe Industrie zusammengeschlossenen Bauunternehmen hatten bereits Ende 1937 in einer Denkschrift die Einsetzung eines „Reichskommissars für das öffentliche Bauwesen“ gefordert und begrüßten die Schaffung des neuen Amtes.Botzet: Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. S. 129. Obwohl die Vertragsfreiheit grundsätzlich bestehen blieb, wurde über die Lenkung von Arbeitskräften und Baumaterialien ein wirtschaftlicher Druck auf die Unternehmer ausgeübt.Botzet: Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. S. 128. Die Wirtschaftsgruppe Bauindustrie arbeitete eng mit dem GBBau zusammen und stellte statistisches Material über die Baufirmen, ihre Belegschaften und ihre Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung.Botzet: Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. S. 130 f und 136. Im Beirat des GBBau dem „Bauwirtschaftsauschuß Dr. Todt“ saßen im Wesentlichen Vertreter der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie sowie des Reichsinnungsverbandes für das Baugewerbe.Ludwig: Technik und Ingenieure im Dritten Reich. S. 186. Im Zweiten Weltkrieg scheiterten die Bemühungen Hitlers und Albert Speers um Einschränkungen zugunsten der Rüstung am ungebrochenen Bauwillen der Industrie. Der Industriebau blieb bis 1943 auf der 1941 erreichten Höhe von 3 Milliarden Reichsmark.Rolf-Dieter Müller: Albert Speer und die Rüstungspolitik im Totalen Krieg. In: MGFA (Hrsg.): Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Stuttgart 1999, Band 5/2, S. 449. Schulze-Fielitz stellte rückblickend fest, dass die Privatwirtschaft am gelenkt wurde, und er führte seine Nachkriegskarriere in der privaten Bauwirtschaft darauf zurück, dass sein zurückhaltendes Agieren als GBBau-Verantwortlicher von den Baufirmen entsprechend gewürdigt wurde.Botzet: Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. S. 137.
Im Sommer 1943 wurde die GBBau-Dienststelle in den „Hauptausschuss Bau“ im System der Selbstverwaltung der Industrie umgewandelt.Botzet: Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. S. 133. Der dabei verabschiedete Abteilungsleiter GBBau Joachim Steffens, der 50.000 Reichsmark Abfindung erhielt, führte dieses Revirement auf die Ablösung der durch die und mehr noch auf den zurück.Ludwig: Technik und Ingenieure im Dritten Reich. S. 206. Die Bauwirtschaft endete als Notbetrieb zur Reparatur kriegszerstörter Industrieanlagen und Städte mit Hilfe eines Heeres von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen. Die Industrie konnte dabei einen Substanzzuwachs erreichen, der ausreichte, die Kriegsverluste wettzumachen.Müller: Albert Speer und die Rüstungspolitik im Totalen Krieg. In: MGFA (Hrsg.): Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Band 5/2, S. 455.
Siehe auch Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz
Einzelnachweise
Kategorie:Behörde (Deutsches Reich, 1933–1945) Kategorie:Wehr- und Rüstungswirtschaft im Nationalsozialismus Kategorie:Behördengründung 1938 Kategorie:Aufgelöst 1943 Kategorie:Deutsche Organisation (Bauwesen) Kategorie:Wirtschaftsbehörde (Deutschland) Kategorie:Reichsbehörde in Berlin