Lorenz Hanewinkel (* 27. März 1931 in Heiligenstadt, Thüringen) ist ein deutscher Physiker, Computerkonstrukteur und Patentanwalt. Er war bei der Zuse KG führender Entwickler der Zuse Z22, des ersten in Serie gebauten Röhrenrechners aus Westdeutschland, und von 1964 bis 1981 leitender Ingenieur bei Heinz Nixdorfs Labor für Impulstechnik bzw. der Nixdorf Computer AG in Paderborn. Für seine Verdienste um die Informatik wurde ihm 2010 die Konrad-Zuse-Medaille des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe verliehen.

Ausbildung Hanewinkel legte 1949 das Abitur ab und absolvierte anschließend von 1949 bis 1951 eine Lehre als Radiofunkmechaniker. Nach einer Tätigkeit als Freileitungsmonteur begann er 1952 ein Physikstudium an der Technischen Hochschule Aachen, welches er 1955 mit dem Diplom abschloss.Lorenz Hanewinkel In: HNF-Blog

Tätigkeit bei Zuse, Valvo und Nixdorf Von 1955 bis 1960 arbeitete Hanewinkel als Entwicklungsingenieur bei der Zuse KG in Neukirchen. Dort leitete er die Entwicklung der Zuse Z22, die nach nur zwei Jahren Entwicklungszeit 1957 auf der Hannover-Messe vorgestellt wurde und 1958 in Serie ging. In den zwei Folgejahren stellt Hanewinkel die Maschinen auf Transistortechnik um Z23 und erarbeite dann noch das Konzept für die Nachfolgemaschine Z25.

Nach seiner Zeit bei Zuse arbeitete Hanewinkel von 1961 bis 1964 als Vertriebsingenieur bei Valvo in Hamburg. Im Zuge seiner Besuche lernte er Heinz Nixdorf kennen. 1964 wechselte Hanewinkel nach Paderborn zu Nixdorfs Unternehmen, wo er bis 1981 als leitender Entwickler tätig war.

Hanewinkel war an der Fertigstellung der Wanderer Conti (Pressevorstellung Dezember 1964) und der Fakturiermaschine Wanderer Logatronic beteiligt. Gemeinsam mit dem Ingenieur Otto Müller entwickelte er 1968 den Magnetkonto-Rechner Nixdorf 820, der zum ersten großen kommerziellen Erfolg der Nixdorf Computer AG wurde.

1969 wurde Hanewinkel leitender Entwickler der Nixdorf Computer AG. Er entwickelte neben Bürocomputern auch Integrierte Schaltkreise und später ISDN-Telefone. 1974 konzipierte er den 8-Bit-Mikroprozessor NCF1, welcher in den USA gefertigt wurde, mangels Marketing aber kaum kommerziellen Erfolg hatte. Aus seiner Tätigkeit bei Nixdorf gingen zahlreiche Patentanmeldungen hervor. Unter anderem das Schweizer Patent Nr. 503.331 vom 24. Oktober 1969 für ein Informations-Sichtgerät auf Rasterbasis.

Patentanwalt 1979 wurde Hanewinkel als Patentanwalt zugelassen, ebenso später als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt in München. 1981 verließ er die Nixdorf Computer AG und arbeitet seither als freiberuflicher deutscher und europäischer Patentanwalt mit Kanzleisitz in Paderborn.

Zu seinen Mandanten zählten unter anderem die Nixdorf Computer AG, Triumph-Adler, die Orga Kartensysteme GmbH und der Chipfertiger Hyperstone. Er vertrat darüber hinaus Landmaschinenhersteller, einen Hersteller von Verkehrssignaltechnik sowie die westfälische Möbelbranche, für die er ein wegweisendes Urteil vor dem Bundesgerichtshof erwirkte. Für Professoren der Universität Paderborn meldete er zahlreiche Patente an; daneben hielt er selbst Vorlesungen zum Patentrecht.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise NCF1 In: HNF-Blog. Nixdorf 820 In: HNF-Blog

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