Stonichenrode, auch Stonichenrade, ist die Wüstung eines ehemaligen Adelshofs etwa 2,5 km nordwestlich der Kernstadt von Melsungen im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis.
Der Ort war über Jahrhunderte ein Grenzpunkt der Melsunger Feldmark. Seine erste urkundliche Erwähnung findet sich im Jahre 1355. Ein dort im ausgerodeten Wald angelegter, aber bereits als wüst bezeichneter ehemaliger Hof wurde vom Eigentümer, dem Kloster Breitenau, an den in Melsungen lebenden Heinrich von Hundelshausen und dessen Gattin Kunigunde zu Waldnutzungsrecht verpachtet. Die jährlichen Abgaben betrugen nur 8 Schillinge, zwei Hühner und eine Gans. Die von Hundelshausen legten dort wieder einen Hof an.
Die Vettern Hartrad und Kaspar von Hundelshausen verpachteten ihn im frühen 17. Jahrhundert,Wahrscheinlich 1618. inzwischen rent- und schossfreies Erbgut, genannt Stülchenroda, mit dem nahen Gehölz auf 12 Jahre an die Stadt Melsungen. Der Jahreszins betrug 4½ Malter Hafer, was auf einen ziemlich großen Umfang des Guts schließen lässt. Der Pachtvertrag verpflichtete die Stadt zu sorgsamer Aufsicht über die Grenzen des Guts und räumte den Hundelshausen das Recht des Verkaufs und der Verpfändung ein.
Dazu kam es dann schon sehr bald während des Dreißigjährigen Kriegs, als die Flur von Stonichenrode ganz oder größtenteils an das benachbarte, 1575 erstmals schriftlich erwähnte Gut Kuhmannsheide ging. Erst seit dieser Zeit wird Kuhmannsheide als Gut mit Freiheiten und Vorrechten bezeichnet – offenbar auf Grund des Erwerbs von Stonicherode, das damit aus der Geschichtsschreibung verschwand.
Fußnoten
Weblinks Stonichenrade, Schwalm-Eder-Kreis, im: Historischen Ortslexikon Hessen (LAGIS)
Literatur Ludwig Armbrust: Geschichte der Stadt Melsungen bis zur Gegenwart, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Neue Folge (XIV. Supplement), Kassel, 1905, S. 121-122, 235
Kategorie:Wüstung im Schwalm-Eder-Kreis Kategorie:Geographie (Melsungen)