Johann von Hueber von der Wiltau (mit vollem Namen Johann Daniel Clemens von Hueber von der Wiltau, * 5. April 1737Tag der Taufe. in Mannheim; † 10. Februar 1818 in Wetzlar) war von 1782 bis zur Auflösung des Reichskammergerichts 1806 dort Assessor (Richter).Jahns, S. 248.
Herkunft, Familie, Ausbildung Die Eltern waren der Kommerzienrat Clemens Hueber († 1744) und seine Frau Anna Katharina, geborene Braxmeyer.Jahns, S. 248. Eine Schwester von Johann von Hueber, Maria Eleonora Carolina, heiratete den mehr als 40 Jahre älteren Heinrich Anton von Beckers zu Westerstetten (1695–1777 oder 1778), kurpfälzischer Staats- und Konferenzminister. Davon, dass dieser im Hintergrund die Karriere von Johann von Hueber förderte, ist auszugehen.Jahns, S. 250.
1782 heirateten Johann von Hueber und Maria Anna Theresia Walburga Freiin von Schmitz zu Grollenburg (1764–1823). Sie war die Tochter von Friedrich Schmitz zu Grollenburg, eines Kollegen ihres Mannes am Reichskammergericht und 27 Jahre jünger als ihr Mann. Die Ehe blieb kinderlos.Jahns, S. 249.
Johann von Hueber studierte ab 1752 in Heidelberg, zunächst Philosophie, dann Rechtswissenschaften. 1757 schloss er das Studium mit einem Lic. iur. ab.Jahns, S. 251.
Wirken Ab 1758 nahm Johann von Hueber verschiedene Stellen in der kurpfälzischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit ein, wurde Rat und 1768 Hofgerichtsrat. 1772 bis 1776 war er kurpfälzischer Subdelegierter der Reichskammergerichtsvisitation, anschließend im „Departement der auswärtigen Angelegenheiten“ der Kurpfalz in Mannheim tätig. 1777 erbte Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz das Kurfürstentum Bayern und verlegte seine Residenz nach München. Johann von Hueber wechselte daraufhin ebenfalls nach München und wurde dort Vizedirektor des kurbayerischen Hofrats.Jahns, S. 252.
1780 präsentierte Karl Theodor dem Reichskammergericht für die vom Kurfürsten von Bayern zu besetzende Assessorenstelle Johann von Hueber. Die Stelle hatte zuvor Johann Sebastian von Zillerberg eingenommen, der 1777 auf das Amt verzichtet und als Spitzenbeamter in das Fürstbistum Salzburg wechselte. Das Verfahren, mit dem Johann von Hueber letztendlich Richter am Reichskammergericht wurde, dauerte bis Mitte 1782.Jahns, S. 253. Vorangegangen war ein Präsentationsversuch noch durch den Vorgänger Carl Theodors, Kurfürst Maximilian III. Joseph, der jedoch nicht einmal bis zur Vorlage des Präsentationsschreibens beim Gericht führte. Die Gründe scheinen nicht bekannt zu sein. Carl Theodor hatte bisher als Kurfürst der Pfalz – obwohl römisch-katholisch – aufgrund des Westfälischen Friedens für die Pfalz immer evangelische Assessorenanwärter präsentiert, Kurbayern dagegen immer römisch-katholische. Es entstand nun ein heftiger Streit, welche Konfession bei einer pfälzisch-bayerischen Präsentation der Kandidat haben musste.Dieser Streit nahm in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit in Anspruch und prominente Juristen der Zeit nahmen dazu Stellung:* Johann Stephan Pütter: Ueber das Präsentationswesen am Cammergerichte insonderheit die jetzige Lage der Churpfälzischen Präsentation betreffend, ein Nachtrag zu seiner Vorrede zum neuesten Reichsschlusse vom Jahre 1775. Wittwe Vandenhoeck, Göttingen 1781.* Johann August von Reuss: Von der durch Erlöschung des Wilhelminischen Mannsstamms in Ansehung der Churpfälzischen Präsentation an das Kaiserliche und Reichs-Cammergericht vorgegangenen Veränderung und dem dadurch eröfneten Evangelischen Präsentationsrecht. 1781.* Clement von Hueber: Von dem Unterschied zwischen der jetzigen Churpfälzischen Präsentation von wegen der fünften Chur, und der ehemaligen Churpfälzischen Präsentation von wegen der jetzt erloschenen achten Chur zu den Assessoratstellen bey dem kaiserlichen Reichs Kammergerichte. Winkler, Wetzlar 1781. Es dauerte bis Ende 1781, erforderte eine Konfliktlösung auf höchster Ebene und eine Änderung des reichsgesetzlich festgeschriebenen Schemas, mit dem die Präsentation der Assessoren am Reichskammergericht geregelt war, um das Problem zu lösen und die „Religionsparität“ bei der Besetzung des Reichskammergerichts zu wahren. Damit war dann aber auch der Weg für Johann von Hueber zum Reichskammergericht geebnet.Jahns, S. 254–256. Am 1. Juni 1782 leistete er den Amtseid.Jahns, S. 253.
Bei Auflösung des Reichskammergerichts 1806 war Johann von Hueber bereits 69 Jahre alt und trat in kein neues Dienstverhältnis mehr ein. Er lebte als Pensionär weiter in Wetzlar.Jahns, S. 256.
Ehrungen 1770 wurde Johann von Hueber zusammen mit seinem Bruder und seinen drei Schwestern in den pfälzischen Adelsstand erhoben.Jahns, S. 248.
Literatur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hrsg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X
Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Richter (Reichskammergericht) Kategorie:Person (Mannheim) Kategorie:Person (München) Kategorie:Person (Wetzlar) Kategorie:Nobilitierter Kategorie:Geboren 1737 Kategorie:Gestorben 1818 Kategorie:Mann