mini|Fliegendes Personal von Jetstar Airways Als Luftfahrtpersonal () wird Personal bezeichnet, das beruflich in der bemannten Luftfahrt tätig ist. Der Begriff umfasst bei Fluggesellschaften und in der militärischen Luftfahrt alle Tätigkeiten in Luftfahrzeugen (Flugpersonal). Die Qualifikation bedarf regelmäßig einer Zertifizierung und Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde.Niels Klußmann/Arnim Malik, Lexikon der Luftfahrt, 2012, S. 168 In Deutschland ist die Qualifizierung durch die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) geregelt.

Arten Man unterscheidet generell zwischen folgenden Gruppen:

Bordpersonal Das Bordpersonal oder fliegende Personal () ist die Besatzung an Bord eines Flugzeuges, die der Steuerung des Fluges sowie der Betreuung der Passagiere und der Luftfracht dient.Niels Klußmann/Arnim Malik, Lexikon der Luftfahrt, 2012, S. 50

Es besteht aus verschiedenen Berufen bzw. Funktionsträgern:

Cockpit-Crew mini|Zwei Piloten im Cockpit einer Passagiermaschine. Links: Kapitän, rechts: Erster Offizier Piloten (amtliche Bezeichnung im Luftfahrerschein: „Verkehrsflugzeugführer“ bzw. „Berufsflugzeugführer“). Der aktuell steuernde Pilot wird genannt. Kapitän (alternativ „Kommandant“, , CPT): Als „verantwortlicher Luftfahrzeugführer“ (, PIC) hat er die Kommandogewalt an Bord. Erster Offizier („Kopilot“, , FO): Unterstützt den Kapitän im Flug. Kann als (SFO) auf Langstreckenflügen den Kapitän auch komplett ablösen (). Zweiter Offizier: Bei manchen Fluggesellschaften Pilot in der Ausbildung oder als Ersatzpilot bei Langstreckenflügen (). Flugingenieur (, FE): Unterstützte früher die Cockpit-Crew auf technische Weise. Heute, so wie auch Navigatoren und Funker, nicht mehr existent. In der Militärluftfahrt: Waffensystemoffizier

Kabinenpersonal mini|Sicherheitsdemonstration durch eine Flugbegleiterin Purser: Chef der Kabine, Schnittstelle zu den Piloten Flugbegleiter (umgangssprachlich „Steward(ess)“, ): Verantwortlich für Sicherheit und Bedienung der Passagiere

Bodenpersonal mini|Ein Marshaller weist ein Flugzeug in die Parkposition Zum Bodenpersonal () gehören alle, die sich um die Abfertigung des Flugzeuges und der Passagiere am Flughafen kümmern, darunter:

Fluggerätemechaniker Flugdienstberater Lademeister Ramp Agent Marshaller

sowie die Angestellten der Fluggesellschaften am Check-in-Schalter und beim Boarding, im weiteren Sinne auch das zum Flughafenbetreiber gehörende Personal der Gepäckabfertigung, der vom Bewachungsgewerbe entsandte Sicherheitsdienst und die Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung.

Luftschiff- und Raumfahrt Bei Luftschiffen ist die Bezeichnung Schiffsbesatzung für das fliegende Personal üblich, Positionen sind hier unter anderem Navigator, Purser, Flugbegleiter und verschiedenes militärisches Personal.

In der Raumfahrt bezeichnet der Begriff Schiffsbesatzung das Personal an Bord eines bemannten Raumschiffs. Beim Space Shuttle besteht die Schiffsbesatzung aus einem Kommandanten, einem Piloten sowie mehreren eigens für den Flug ausgebildeten Missionsspezialisten, während sie sich bei den russischen Sojus-Raumschiffen meistens aus Kommandant und Bordingenieur zusammensetzt. Auf einer Raumstation wird das Personal als Stammbesatzung bezeichnet. Seit der Mission Sojus TM-3 im Juli 1987 ist es üblich, dass die Stammbesatzung Besuch von Gästen oder Gastmannschaften erhält, die mit einem Raumschiff an der Station andocken. Außerdem gibt es seit dem Raumflug von Toyohiro Akiyama im Dezember 1990 den sogenannten Weltraumtourismus. Im Unterschied zu den Gästen gehören die Touristen aber nicht zum Personal und ihnen werden keine Aufgaben übertragen. Eine Besatzung wird wegen des hohen Trainingsaufwands im Allgemeinen Jahre vor dem Raumflug aus einer größeren Gruppe von Raumfahrer-Anwärtern ausgewählt. Je nach Bedeutung der Mission werden Ersatzleute ausgebildet, die einen gesundheitlich verhinderten Raumfahrer kurz vor dem Start ersetzen können.

International Die LuftPersV wurde an die im Jahre 2011 als EU-Verordnung für alle EU-Mitgliedstaaten geltende Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 () angepasst. Die Abgrenzung zwischen Fliegendem Personal und Kabinenbesatzung erfolgt international auch durch die Joint Aviation Authorities (JAR-FCL).

Siehe auch Liste von Rechtsvorschriften zum Luftverkehr Flugsicherheitsbegleiter Lufttransportbegleiter Leerflug

Weblinks

Luftfahrt-Bundesamt zu Flugbesatzungen Bilder von Uniformen des Fliegenden Personals (weltweit)

Einzelnachweise

Kategorie:Verkehrswirtschaft (Luftfahrt)