mini|Schweizer Rationierungsmarken für die Monate April, Juni, Juli 1948 Die Rationierung in der Schweiz im Zweiten Weltkrieg sollte die Verteilung von Gütern steuern und den entbehrlichen Verbrauch limitieren. In Verbindung mit dem Plan Wahlen wurde die Versorgung der Bevölkerung mit dem notwendigen Grundbedarf an Lebensmitteln gewährleistet. Aufgrund des zusammenbrechenden Handels mit anderen Staaten konnte die Schweiz nicht mehr garantieren, alle Importwaren in gewohnten Mengen zur Verfügung zu haben, weshalb die Implementierung zu Kriegsbeginn 1939 begann, und erst 1948 nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Rationierung suspendiert.
Verlauf Die Rationierung in der Schweiz wurde nicht spontan zu Beginn des Zweiten Weltkrieges organisiert. Die Schweizer Regierung traf schon in den Vorkriegsjahren Massnahmen, um im Kriegsfall besser gewappnet zu sein und Fehler vom Ersten Weltkrieg und damit verbunden einen Landesstreik zu vermeiden. Zunächst lehnte das Volk 1926 die Beibehaltung des Getreidemonopols ab. 1929 nahm es jedoch das Bundesgesetz zur teilweisen Wiedereinführung an, um die Getreideversorgung sicherzustellen. In den 1930er Jahren rückte die wirtschaftliche Landesversorgung in der Politik immer mehr in den Fokus. Eine Basis für eine bundesweite Zentralstelle für Kriegswirtschaft wurde 1936 gelegt. Am 1. April 1937 wurde der erste Delegierte für Kriegswirtschaft vom Bundesrat ernannt. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) begann vor dem Krieg schon, die Kriegswirtschaft aufzubauen. Durch eine Verordnung vom 8. März 1938 des Bundesrates wurde der Aufbau einer kriegswirtschaftlichen Organisation unter der Leitung der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft (EZK) festgelegt. Das Sicherstellungsgesetz vom 1. April 1938, das im Sommer in Kraft trat, erlaubte dem Bundesrat auch in Friedenszeiten, besonders bei einem androhenden Krieg, stärker in die Landesversorgung einzugreifen. So konnte er Kontrollen und Vorschriften zur Lagerhaltung (Pflichtlager), Beschlagnahmungen, Enteignungen sowie Forderungen zum Mehranbau erlassen. Ohne grössere Debatten war der kriegswirtschaftliche Apparat Ende 1938 betriebsbereit.
Ab dem 28. August 1939 führte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Bezugssperren für Brennstoffe, wie Kohle, Heizöl, Petrol und Sprit, und für Lebensmittel, wie Zucker, Teigwaren, Hülsenfrüchte, Fette, Öle, Getreide und Getreideprodukte, ein. Auf diese Weise wurden Hamsterkäufe verhindert und der Organisation der Rationierung die benötigte Anlaufzeit gestattet. Eine Ausnahme waren Bürger, die aufgrund ihrer finanziellen Lage kaum Vorräte anlegen konnten. Diese waren berechtigt, bei der Gemeinde sogenannte «blaue Karten» zu beantragen, um eine Kaufberechtigung für gesperrte Lebensmittel zu erhalten. Darauf folgte zwei Tage später die Verfügung für Bestandesaufnahmen für alle Arten von Kohle bei dessen Handel und Verkauf. Ebenfalls am 30. August 1939 fanden die Sitzungen der Bundesversammlung statt, in denen nicht nur der General der Schweizer Armee gewählt, sondern auch der Vollmachtenbeschluss gefällt wurde. Dieser erteilte dem Bundesrat ausserordentliche Befugnisse. Somit regierte der Bundesrat ausserhalb der verfassungsgemässen Kompetenzen (Vollmachtenregime). So konnte er rasch und effektiv auf Kriegsereignisse reagieren. Zur Seite stand noch eine parlamentarische Vollmachtenkommission, die zu Beschlüssen miteinbezogen werden konnte oder zumindest informiert wurde.
Nach dem Kriegsbeginn am 4. September 1939 begann die kriegswirtschaftliche Organisation ihre Arbeit und umfasste bis zu acht Ämter: Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartements, Transportamt, Kriegsindustrie- und Kriegsarbeitsamt, Kriegstransportamt, Kriegsfürsorgeamt, Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements und Eidgenössische Preiskontrollstelle. Das Militärdepartement befasste sich mit dem militärischen und dem zivilen Bedarf an Heu, Emd, Getreidestreue und Rietstreue. Das Forstamt übernahm die Aufgaben von Rodungen, Preiskontrollen für Holz, Handel mit Rundholz sowie Kontingentierung. Das Polizeidepartement überwachte Heizungsanlagen, deren Revision und Kontrolle. Das Kriegsernährungsamt (KEA) stellte die Nahrungsversorgung sicher. Bei den Rohstoffen stand die staatliche Lenkung der Produktion im Zentrum. Diese erfolgte durch kriegswirtschaftliche Syndikate der Privatwirtschaft, die unter Aufsicht des Kriegsindustrie- und Kriegsarbeitsamts standen. Um eine gerechte Verteilung der Lebensmittel für alle Bürger zu gewährleisten, wurden Kontingentierungen bis zu Rationierungen für ausgewählte Produkte verhängt. Berücksichtigt wurden die Verfügbarkeit und der notwendige Bedarf an Lebensmitteln. Man wollte nicht wie anfangs beim Ersten Weltkrieg die Verteilung der freien Marktwirtschaft überlassen, so dass auch ärmere soziale Schichten nicht vernachlässigt wurden. Im Verlauf der Monate August bis Oktober wurde die Rationierung schrittweise aufgebaut. So wurden erstmals Zucker, Hülsenfrüchte, Getreideprodukte, Fette, Öle, aber auch Kohle, Brennholz ausgenommen, rationiert.
Ab dem 31. Oktober 1939 mussten Geschäfte über den Verkauf von rationierten Lebensmitteln Buch führen, und am 1. November trat die allgemeine Rationierung für Grundnahrungsmittel in Kraft. Kontrollen wurden bei Gross- und Einzelhändlern durchgeführt. Personen, die gegen Rationierungsvorschriften verstiessen, wurden bestraft. Die Gemeinden waren verantwortlich, dass die Rationierungskarten an jeden verteilt wurden. Anfangs wurden sie per Post versandt, doch dies musste mit der Zeit eingestellt werden, da sich die Kosten der Einschreiben anhäuften. Die Coupons für die jeweiligen Produkte wurden auf vorgedruckten Kontrollbogen durch die Geschäfte aufgeklebt und den Gemeinden abgegeben. Im Gegenzug erhielten die Geschäfte Lieferantencoupons zum Bezug neuer Waren mit unbeschränkter Gültigkeit. Das Abzählen und Kontrollieren der Coupons führte zu langen Wartezeiten beim Einkauf. Gasthäuser erhielten für die Verpflegung Lebensmittelkarten bzw. Mahlzeitenkarten. Damit das Fälschen von Rationierungskarten erschwert wurde, druckte man auf kontrolliert hergestelltem Rationierungspapier. Rationierungskarten wurden in monatlichen Ausführungen mit unterschiedlichen Farben des Papiers hergestellt. Sie verfielen im Verlauf des darauffolgenden Monats. Auf diesen Karten befanden sich die Coupons im Format von 21 auf 12,5 Millimetern. Diese Coupons verliehen nicht den Besitz, sondern erlaubten lediglich den Kauf der dazugehörigen Produkte. Karten wurden auch für andere Güter verwendet, unter anderem für Textilprodukte, Seifen und Waschmittel. Je nach Region existierten auch Zusatzkarten. So wurden monatlich auf Bundesebene bis zu 700 Millionen Coupons verarbeitet. Die Coupons waren im Gegenkreislauf zu den Waren unterwegs, d. h. sie gingen von den Detailhändlern bis zu den Produzenten oder Importeuren zurück, um die Übereinstimmung zwischen den gelieferten Produkten und den verkauften Produkten zu kontrollieren.
Im Jahre 1940 war es ab dem Juli verboten, Brot direkt frisch zu verkaufen. Zwei fleischlose Tage pro Woche wurden im Mai 1941 eingeführt, und im Juli 1941 wurde Milch kontingentiert. Schlussendlich wurde die Milch ab Dezember zusammen mit den Eiern ebenfalls rationiert. Ab 1942 waren alle wichtigen Lebensmittel im Rationierungssystem erfasst, ausgenommen Geflügel, Fisch und Kartoffeln. Im Verlauf desselben Jahres wurde auch die Fleischversorgung schwieriger, weshalb es ab dem Monat März zwangsläufig rationiert und im Juli für zwei Wochen nicht verkauft wurde. So gibt es Berichte, dass das Emmental für einige Städter zu einem Ausflugsziel am Wochenende wurde, wo man sich mit zusätzlichen Mengen an Fleisch, Butter, Eiern oder Ähnlichem eindeckte. Zur selben Zeit wurden die Rationsmengen in Stufen angepasst. Man unterschied zwischen Schwerarbeitern, die grössere Portionen erhielten, Normalverbrauchern, Schwangeren, Jugendlichen und Kindern. Kälber und Milchkühe fing man ab September 1942 für die Milchproduktion von der Fleischproduktion zu verschonen. Milch wurde in Zürich aufgrund des Fehlens in vielen Haushalten in den Schulen verteilt, um einen Kalziummangel, welcher sich beispielsweise negativ auf die Gesundheit der Zähne auswirkt, bei Schülern zu vermeiden. Nach dem 5. Oktober 1942 schränkte man auch den Strom ein, indem Strassenbeleuchtungen um 50 % reduziert, Schaufenster und Reklamebeleuchtungen nur bis 19 Uhr gestattet und Warmwasser limitiert wurden. Als Folge durfte z. B. der Badeboiler nur von Freitagabend bis Sonntagabend eingeschaltet sein. Im gleichen Monat begann die Rationierung von Brot und im darauffolgenden Monat von der Milch. Wegen Engpässen musste Brot ab Mai 1943 mit Kartoffeln gestreckt werden.
Daraufhin gab es im Jahr 1943 nur wenige Monate, in denen die für Erwachsene benötigten 2160 Kalorien pro Tag aufrechterhalten werden konnten. Zwar begannen ab dem Frühling von 1945 gestaffelte Aufhebungen von Rationierungsmassnahmen und Reservelagern, jedoch wurde der Tiefpunkt in der Nachkriegszeit erreicht, da es unmittelbar nach Kriegsende oft noch nicht möglich war, die Lieferketten wiederherzustellen. Erst im Herbst desselben Jahres begann sich die Lage erheblich zu verbessern, obwohl das tägliche Kalorienziel noch in mehreren Monaten der Jahre 1946 bis 1947 nicht erreicht wurde. Hingegen wurden Gebrauchsgüter, z. B. Gummireifen, Seife und Waschmittel, im Verlauf des Jahres 1947 weitestgehend vom Rationierungssystem ausgeschlossen. Zudem wurde das Mahlzeitencouponsystem beendet. Im Dezember 1947 waren Milch, Brot, Mehl, Teigwaren, Reis, Zucker, Fette, Öle und Brennstoffe noch rationiert. Lebensmittel wurden nach dem Juni 1948 vollständig von der Rationierung und im August 1948 von der Kontingentierung entlassen.
Die Strukturen zur Rationierung wurden nach Kriegsende beibehalten, um in kommenden Notlagen in angepasster Form wieder angewandt zu werden, z. B. in der Suez- und in der Ölkrise.
Versorgung Im Zusammenspiel mit der der Anbauschlacht («Plan Wahlen»), dem Aufbau der Hochseeflotte und Handelsverträgen erhielt die Rationierung die Grundversorgung an Lebensmitteln einigermassen aufrecht. Vorübergehend ausreichende Verfügbarkeiten von gewissen Produkten führten kurzfristig zu Lockerungen oder sogar Aufhebungen der Rationierung. Der Selbstversorgungsgrad der Schweiz stieg im Krieg von 52 % auf 59 %, und durch die Reduktion von den täglichen 3200 auf 2200 Kalorien wurden bis zu 80 % der benötigten Kalorien im Inland produziert. Auch wenn der «Plan Wahlen» den Getreide- und Kartoffelertrag von 1939 bis 1944 verdoppelte, konnten die fehlenden Getreideimporte dennoch nicht vollständig kompensiert werden. +Zugeteilte Nahrungsmittelmenge (Auswahl) pro Person (Normalverbraucher) und MonatFebruar 1942Mai 1943Februar 1944Juni 1945März 1948Brot –7 kg5950 g6 kg6750 gMehl500 g400 g200 g250 g250 gReis500 g250 g – –250 gTeigwaren350 g400 g500 g –750 gZucker600 g500 g500 g500 g1 kgKäse400 g500 g300 g400 g300 gMilch –16 l12 l11 l9,5 lButter100 g100 g250 g200 g300 gÖl4 dl5 dl1,5 dl1 dl2 dloder Fett400 g500 g150 g100 g200 g
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