Das Volksbegehren gegen Atomanlagen NRW war ein Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen, das die Sozialisierung und Stilllegung der -Atomanlagen des Landes zum Ziel hatte.
Hintergründe Wenige Wochen nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl 1986 entstand in Nordrhein-Westfalen ein Volksbegehren zur Vergesellschaftung und Stilllegung von Atomanlagen. Initiiert von Grünen und Anti-Atom-Bewegung, war es ein Novum: Erstmals sollte der Sozialisierungsartikel 15 des Grundgesetz genutzt werden, um eine Industrie abzuwickeln.
Konzept des Volksbegehrens Die Initiative ging aus der bundesweiten Kampagne „Aktion Volksentscheid“ hervor, die ursprünglich für direkte Demokratie eintrat. Nach Tschernobyl entstand daraus das Volksbegehren gegen Atomanlagen. Juristisch vorbereitet von Otto Schily und Rainer Geulen, zielte das Begehren auf die Stilllegung von drei Anlagen in NRW. Dies waren das AKW Würgassen, den Hochtemperaturreaktor Hamm-Uentrop sowie die Urananreicherungsanlage Gronau.
Die Idee der Vergesellschaftung hatte ihre Wurzeln in der Arbeiterbewegung. Dort war das Konzept der Sozialisierung in den 1920er Jahren entwickelt worden, zuletzt aufgegriffen wurde es in der Stahlindustrie, wo ab 1982 eine Bewegung von Vertrauensleuten der IG Metall gegen Werkschließungen protestierte eine Vergesellschaftung der westdeutschen Stahlproduktion forderte. Die IGM übernahm die Forderung 1983 auf dem Münchener Gewerkschaftstag.
Obwohl das am 12. Juni 1986 dem Düsseldorfer Innenministerium angezeigte Volksbegehren rasch viele Unterstützer gewann und bereits im Sommer 1986 rund 100.000 Unterschriften gesammelt worden waren, blieb es hinter seinen Möglichkeiten. Entscheidende Teile der radikalen Anti-AKW-Bewegung beteiligten sich nicht, da sie das institutionelle Verfahren ablehnten oder sich übergangen fühlten. Gleichzeitig fehlte die Unterstützung der Gewerkschaften und großer Teile der SPD, die Atomkraft weiterhin als Grundlage von Beschäftigung und Wohlstand sahen. Diese Spaltung zwischen Umwelt- und Arbeiterbewegung schwächte die Kampagne.
Politische Widerstände und Scheitern Trotz formalen Erfolgs in der ersten Phase wurde das Volksbegehren von der Landesregierung als verfassungswidrig abgelehnt, da es mit Bundesrecht kollidiere. Auch die hohen Hürden für ein erfolgreiches Referendum machten ein Weiterkommen unwahrscheinlich. 1987 bestätigte der Verfassungsgerichtshof das Aus.
Bedeutung und Nachwirkungen Trotz seines Scheiterns hatte das Volksbegehren politische Wirkung. Es setzte die SPD unter Druck und trug zu ihrem Atomausstiegsbeschluss beim Nürnberger Parteitag von 1986 bei.
Einzelnachweise
Kategorie:Politik 1986 Kategorie:Politik (Nordrhein-Westfalen) Kategorie:Anti-Atomkraft-Bewegung in Deutschland