Die Volksabstimmung über die Verfassung für Württemberg-Baden vom 24. November 1946 war ein Referendum zu der von der verfassunggebenden Landesversammlung neu ausgearbeiteten Landesverfassung. Die Abstimmung fand zeitgleich mit der ersten Wahl zum Landtag von Württemberg-Baden statt.

Beim Plebiszit über den Verfassungsentwurf sprach sich eine deutliche Mehrheit von 86,6 % der gültig Abstimmenden für die Annahme aus, womit die Verfassung am 28. November 1946 in Kraft trat. Es entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Hintergrund

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland von den Siegermächten besetzt und zunächst dem Alliierten Kontrollrat unterstellt. Das westlich der Oder-Neiße-Linie verbliebene Staatsgebiet wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt, wobei das Gebiet des späteren Württemberg-Baden in die US-Amerikanische Besatzungszone kam. Es umfasste sowohl den nördlichen Teil des früheren Volksstaat Württemberg als auch den nördlichen Teil der früheren Republik Baden. Die jeweils südlichen Teile der beiden alten Länder lagen in der französischen Besatzungszone und waren dort Teil der Länder Württemberg-Hohenzollern beziehungsweise Baden. Die Teilung verlief zwischen Tübingen (französische Zone) und Stuttgart (US-amerikanische Zone). Durch diese Aufteilung der Besatzungszone verblieb die Autobahn Karlsruhe-Stuttgart-Ulm (heute A8) unter US-amerikanischer Kontrolle, zugleich stellte die französische Besatzungszone in Deutschland eine Landbrücke zur französischen Besatzungszone in Österreich (Vorarlberg und Tirol) dar.

Die Provisorische Regierung Frankreichs verfolgte bis Jahresanfang 1946 das politische Ziel, Deutschland weitgehend zu dezentralisieren. Während in den anderen Gebieten im französischen Einflussbereich zunächst nur Verwaltungseinheiten auf Regierungsbezirksebene geschaffen wurden, richtete man zwar bereits am 16. Oktober 1945 ein sogenanntes „Staatssekretariat“ unter dem Vorsitz von Carlo Schmid ein.Stefan Zauner: Württemberg-Hohenzollern, S. 59. Weitere Schritte zur Schaffung eines Landes wurden jedoch zunächst nicht unternommen.

Die USA bestanden jedoch auf ihrem Ziel der Gründung eines deutschen Bundesstaates, für den zunächst funktionsfähige Länder aufgebaut werden sollten. Auch waren sie zu keiner Gebietsabgabe an Frankreich bereit. Angesichts des sich zuspitzenden Ost-West-Konflikts änderte Frankreich schließlich seine Haltung und schloss sich dem Vorgehen der USA und des Vereinigten Königreichs an. Ab Januar 1946 wurde die Gründung demokratischer Parteien wieder zugelassen.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 4–5.

Der Weg zur Volksabstimmung Anfang des Jahres 1946 wies der stellvertretende Militärgouverneur der US-amerikanischen Besatzungszone Lucius D. Clay die Ministerpräsidenten der Länder Bayern, Hessen und Württemberg-Baden an, dass binnen Jahresfrist in den Ländern demokratische Verfassungen verabschiedet werden sollten, auf deren Grundlage demokratisch legitimierte Länderregierungen entstehen konnten.

Die Vorbereitungen für die Verfassung und den Aufbau demokratischer Strukturen wurden in Ermangelung einer anderen gewählten Vertretung zunächst von vorläufige Volksvertretung für Württemberg-Baden unternommen, die von den US-Besatzungsbehörden eingesetzt worden war. Am 30. Juni 1946 erfolgte dann die Wahl zur verfassungsgebenden Landesversammlung. In beiden Gremien wirkte die Landesregierung unterstützend mit. Eine besondere Rolle kam dabei Staatsrat Carlo Schmid zu. Als anerkannter Staatsrechtler verfasste er maßgeblich den Entwurf der künftigen Landesverfassung. Zugeich war er Minister in der Landesregierung von Württemberg-Hohenzollern.

Am 24. Oktober 1946 beschloss dieverfassungsgebende Landesversammlung den Verfassungsentwurf.

Volksabstimmung Die Volksabstimmung fand zusammen mit der ersten Landtagswahl am 24. November 1946 statt. Es war das erste Plebiszit über eine Landesverfassung in Deutschland. Die entsprechenden Abstimmungen in den Ländern Hessen und Bayern folgten eine Woche später am 1. Dezember 1946.

Die Abstimmungsfrage lautete:

Von den knapp 1,9 Millionen Stimmberechtigten nahmen 1.344.602 (71,7 %) an der Abstimmung über die Verfassung teil, das waren etwas weniger als bei der gleichzeitig abgehaltenen Landtagswahl (dort: 76 %). Der Verfassungsentwurf wurde von einer sehr deutlichen Mehrheit der gültig Abstimmenden (86,8 %) unterstützt, wobei die Unterstützung im Landesbezirk Württemberg (88,9 %) etwas höher ausfiel, als im Landesbezirk Baden (83,3 %). Allerdings wurde, wie auch bei den meisten nachfolgenden Plebisziten über Länderverfassungen, eine sehr hohe Zahl an ungültigen Stimmen (21,4 %) abgegeben, die in beiden Landesteilen etwa gleich hoch ausfiel (20,5 % in Württemberg zu 22,7 % in Baden). Tatsächlich handelte es sich dabei um die höchste jemals bei einem landesweiten Plebiszit in Deutschland ungültig gemachte Zahl an Stimmen. Dies ist umso bemerkenswerter, als bei der gleichzeitigen Wahl „nur“ 5,6 % der Stimmen ungültig waren.

Amtliches Endergebnis der Volksabstimmung über die Landesverfassung vom 18. Mai 1947 in Württemberg-HohenzollernStatistische Landesämter in Stuttgart und Karlsruhe: Die Wahlen des Jahres 1946 in Württemberg-Baden, S. 101. Stimmkreis Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) ungültigeStimmen (c) gültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) Landesbezirk Württemberg 1.146.143 814.763 71,09 % 167.107 20,51 % 652.656 80,10 % 580.248 88,91 % 72.408 11,09 % Landesbezirk Baden 728.931 529.839 72,69 % 120.210 22,69 % 409.629 77,31 % 341.380 83,34 % 68.249 16,66 % 1.875.074 1.344.602 71,71 % 287.317 21,37 % 1.062.285 79,00 % 921.628 86,76 % 140.657 13,24 %

Folgen

Die Verfassung für Württemberg-Baden trat wenige Tage nach der Abstimmung am 28. November 1946 in Kraft. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs, ihrer vorbildlichen Ausgestaltung und auch durch personelle Überschneidungen hatte sie zunächst unmittelbaren Einfluss auf die Verfassungsdebatte in Württemberg-Hohenzollern. Aber auch für die Verfassungsdebatten in anderen Ländern wurde sie als Beispiel herangezogen.

In den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entwickelte sich bereits im Zuge der Gründung eine Debatte über die Frage der künftigen Neugliederung des südwestdeutschen Raums. Dabei sprach sich die Regierung Badens für die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg aus, während die Regierung von Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern die Gründung eines vereinten Südweststaats anstrebten.

Die Klärung dieser Frage konnte erst nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1952 abgeschlossen werden. Auf dem Weg dahin wurde zunächst eine Volksbefragung (1950) und dann eine verbindliche Volksabstimmung (1951) abgehalten. Im Jahr 1952 führte dies schließlich zur Überleitung des Landes Württemberg-Baden in das neu gegründete Bundesland Baden-Württemberg.

Siehe auch Direkte Demokratie in Deutschland Liste der Plebiszite in Deutschland

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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