Die Volksbefragung über die Neugliederung Südwestdeutschlands (amtlich: Volksbefragung über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern) vom 24. September 1950 war ein konsultatives Referendum, das in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern abgehalten wurde.

Den Anlass für die unverbindliche Volksbefragung bildete der politische Streit um den Südweststaat. Dabei ging es um die Frage, ob die durch die Besatzungsmächte USA und Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg in ihren Besatzungszonen geschaffenen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem gemeinsamen Bundesland (der Südweststaat) vereint oder stattdessen die alten Länder Baden und Württemberg wiedererrichtet werden sollten. Da die beteiligten Länderregierungen auch nach mehrjährigen Verhandlungen nicht zu einem Einvernehmen gelangten, einigte man sich auf eine „informatorische Volksbefragung“, um mehr Klarheit für die weiteren Verhandlungen zu erlangen.

In der Volksbefragung sprach sich eine Mehrheit in drei der vier Stimmgebiete für den Südweststaat aus, wobei jedoch eine knappe Mehrheit in den beiden badischen Stimmbezirken die Wiederherstellung der alten Länder wünschte. Mit diesem Ergebnis konnten sowohl die Befürworter des Südweststaats als auch die Befürworter der Wiederherstellung der alten Länder argumentieren, dass es eine ausreichende Mehrheit in der Bevölkerung für ihre jeweilige Position gebe. Entsprechend ließ sich aus der Volksbefragung keine eindeutige Empfehlung für das weitere Vorgehen ableiten.

Die Debatte um die Neugliederung fand letztlich erst mit einer im Dezember 1951 vom Deutschen Bundestag angesetzten verbindlichen Volksabstimmung ihren Abschluss. Dort sprach sich die geforderte Mehrheit für die Gründung des Südweststaats aus, der dann im Mai 1952 als Baden-Württemberg gegründet wurde.

Hintergrund

Die Frage der Neugliederung Südwestdeutschlands war in der Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland eine der bedeutsamen Herausforderungen bei der territorialen Gestaltung des neuen Staats. Im Kern ging es um die Alternativen der möglichen Gründung eines Südweststaats beziehungsweise der Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg (einschließlich der Hohenzollernschen Lande). Infolge der Besatzungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die von den Nationalsozialisten zu reinen Verwaltungseinheiten reduzierten Länder Republik Baden und Volksstaat Württemberg nicht wieder als staatliche Gebilde hergestellt. Vielmehr wurden auf ihrem Gebiet, unter Einschluss der ehemals zum Freistaat Preußen gehörenden Hohenzollernschen Lande, drei neue Länder geschaffen: Baden (Süd-Baden), Württemberg-Baden (Nord-Württemberg und Nord-Baden) sowie Württemberg-Hohenzollern (Süd-Württemberg und Hohenzollernsche Lande).Carola Bury: Der Volksentscheid in Baden, S. 1–4.

Dieser Zustand wurde allgemein und über alle politischen Lager hinweg als nicht wünschenswert betrachtet. In allen drei Ländern beziehungsweise vier Gebieten gab es bereits ab 1945 verschiedene Versuche, den Zusammenhalt der Nord- und Süd-Gebiete sicherzustellen, zunächst jedoch ausschließlich mit dem Ziel der Wiederherstellung der alten Länder. Ab Sommer 1948 begannen die drei Länderregierungen über die Frage einer Neugliederung des deutschen Südwestens in ernsthafte Verhandlungen miteinander zu treten, nun jedoch zusätzlich mit der Möglichkeit eines Zusammenschlusses aller drei Länder zu einem Südweststaat. Die Regierungen von Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern bevorzugten dabei die Südweststaatslösung, die Regierung in Baden strebte hingegen die arrondierte Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg an. Die Gegensätze schienen unüberbrückbar, sodass zunächst keine Einigung erzielt werden konnte.

Als Folge der Auseinandersetzung war in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, kurz vor Ende der Beratungen im Mai 1949, der Artikel 118 aufgenommen worden. Dieser forderte die südwestdeutschen Länder auf, eine gemeinsame Lösung für die Neugliederungsfrage zu finden. Sollte dies nicht gelingen, gestand der Artikel dem Deutschen Bundestag das Recht zu, über ein Bundesgesetz und ein Plebiszit eine Entscheidung herbeizuführen.

Der Weg zur Volksbefragung Neue Verhandlungen der drei Länder Bereits im Juni 1949 wurden die Verhandlungen zwischen den Regierungen in Stuttgart, Freiburg und Tübingen wieder aufgenommen. Allerdings sah sich die (süd-)badische Regierung nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Aufnahme von Artikel 118 nicht mehr an frühere Absprachen mit den beiden anderen Länderregierungen gebunden. Insbesondere bestand sie darauf, dass beim Plebiszit über die Alternative „Südweststaat“ oder „alte Länder“ abgestimmt werden solle. Und überhaupt, so Staatspräsident Leo Wohleb, sei doch auch in den Hohenzollernschen Landen zu fragen, ob und wo sie sich anzuschließen wünschten. Damit gerieten die Verhandlungen zwischen den drei Länderregierungen nach wenigen Wochen erneut in eine Sackgasse.Gerd Friedrich Nüske: Die Rolle Württemberg-Hohenzollerns bei der Bildung des Südweststaats, S. 383.

In dieser Situation ergriffen die vier CDU-Landesverbände in Nord- und Süd-Baden sowie Nord- und Süd-Württemberg die Initiative und legten am 22. Oktober 1949 einen gemeinsamen Vorschlag vor: Es solle bereits im ersten Stimmgang über beide Möglichkeiten abgestimmt werden, aber in Form einer Eventualfrage. Also anstatt: „Südweststaat“ oder „alte Länder“ sollte stattdessen über „Südweststaat“ und, falls nicht, „alte Länder“ abgestimmt werden. Für das Zustandekommen eines Südweststaats sollte eine Mehrheit sowohl in Baden als auch in Württemberg notwendig sein. Zur allgemeinen Überraschung erklärte sich die Freiburger Regierung mit dem Vorgehen einverstanden.Paul-Ludwig Weinacht: Der Weg in den Südweststaat, S. 316–317.

Nun war es wiederum die Stuttgarter Regierung von Württemberg-Baden unter Reinhold Maier (DVP), die sich nicht auf den Vorschlag einlassen wollte. Am 7. Dezember 1949 ließ Maier verlautbaren, dass er zwar mit der Abstimmungsfrage, jedoch nicht mit dem Abstimmungsmodus einverstanden sei. Anstatt zwei Abstimmungsgebiete (Baden und Württemberg) solle es vier Abstimmungsgebiete geben (Nord- und Süd-Baden sowie Nord- und Süd-Württemberg), wobei für die Annahme des Südweststaats eine Mehrheit in drei der vier Stimmgebiete ausreichend sein solle.Gerd Friedrich Nüske: Die Rolle Württemberg-Hohenzollerns bei der Bildung des Südweststaats, S. 384–385. Weiterhin solle Süd-Baden die Möglichkeit erhalten, sich dem Beitritt zum Südweststaat (dann jedoch ohne Nord-Baden) zu verweigern, eine Aufspaltung Württemberg-Badens sei jedoch unannehmbar.Gerhard Friedrich Nüske: Die Rolle Württemberg-Hohenzollerns bei der Bildung des Südweststaates, S. 367. Gebhard Müller, der Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern, nahm eine Zwischenposition ein: Auch er erklärte sich mit der Abstimmungsfrage einverstanden und unterstützte zudem die Stuttgarter Forderung nach vier Abstimmungszonen, zeigte jedoch großes Verständnis dafür, dass sich die Regierung Süd-Badens mit einer dauerhaften Abtrennung Nord-Badens nicht einverstanden erklären konnte. Im Dezember 1949 waren die Verhandlungen damit wieder einmal festgefahren.Paul-Ludwig Weinacht: Der Weg in den Südweststaat, S. 317.

Intervention der südwestdeutschen Presse In dieser Situation griff in einem ungewöhnlichen Schritt die südwestdeutsche Presse in die Debatte ein: Am 16. Februar 1950 veröffentlichten 80 Zeitungsverlage eine abgestimmte Erklärung unter dem Titel „Das Volk soll sprechen!“, indem sie in ihren eigenen Zeitungen Anzeigen schalteten. Die Verlage kritisierten die Ergebnislosigkeit der bisherigen Verhandlungen und forderten, die Frage des Südweststaats nun endlich dem Stimmvolk zur Entscheidung vorzulegen. So lautete die Erklärung:

Der Aufruf erzeugte einen enormen politischen Druck, sodass die drei Regierungen der Forderung folgten. Man einigte sich auf eine rein „informatorische Volksbefragung“, wodurch sich beispielsweise die Frage nach dem Verbleib Nord-Badens nicht unmittelbar stellte.

Volksbefragung Gesetzliche Grundlagen Die Umsetzung der Volksbefragung erfolgte, wie im Presseaufruf gefordert, durch eine identische Gesetzgebung in den drei Ländern. Streng genommen handelte es sich dadurch um drei zeitgleiche Plebiszite, die mit gleichlautender Abstimmungsfrage am gleichen Tag auf Grundlage dreier identischer Landesgesetze in vier Abstimmungsgebieten durchgeführt wurden. Das Ergebnis der Abstimmung war nicht bindend, sondern diente laut Gesetz (§ 1) .beispielhaft Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt: Gesetz Nr. 1087 zur Volksbefragung über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, S. 157.

Das Land Baden („Süd-Baden“) sowie das Land Württemberg-Hohenzollern („Süd-Württemberg“) stellte jeweils ein eigenes Abstimmungsgebiet dar (§ 5), während Württemberg-Baden in zwei Abstimmungsgebiete aufgeteilt war: den Landesbezirk Baden („Nord-Baden“) und den Landesbezirk Württemberg („Nord-Württemberg“). Eine Stimmteilnahme war, auch in Württemberg-Baden, jeweils nur im eigenen Stimmbezirk möglich. Stimmberechtigt waren laut § 4 alle Personen ab 21 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft oder anerkanntem Flüchtlingsausweis, die zum Zeitpunkt der Abstimmung seit mindestens einem Jahr im Gebiet lebten und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen waren. Für den Ausschluss vom Stimmrecht und die konkrete Organisation der Abstimmung galten die jeweiligen Landeswahlgesetze (§§ 6–8), sodass jeweils leicht unterschiedliche Verfahren und Kriterien angelegt wurden.

Die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel lautete gemäß § 3:

Die Stimmabgabe erfolgte durch Ankreuzen der gewünschten Möglichkeit. Gültig waren auch Stimmzettel, in denen nur eine der beiden Antworten eindeutig abgelehnt wurde (beispielsweise durch ein „Nein“ oder Durchstreichen). Ein doppeltes „Ja“ oder „Nein“ oder andere unklare Markierungen führten zur Ungültigkeit. Eine Stimmabgabe für die Fortdauer des Status quo war nicht möglich.

Ergebnis mini|Abstimmungsergebnis der Volksbefragung Die Volksbefragung über die Neugliederung Südwestdeutschlands wurde am Sonntag, den 24. September 1950, abgehalten. Innerhalb der Stimmbezirke entschied die einfache Mehrheit der Stimmen. Da es sich um eine Volksbefragung handelte, hatte das Ergebnis keine unmittelbare Auswirkung.

Von den knapp 4,1 Millionen Stimmberechtigten nahmen 2.177.181 (= 52,8 %) an der Abstimmung teil. Für eine Frage der territorialen Gliederung ist das eine vergleichsweise geringe Beteiligung. Die Stimmbeteiligung fiel in den vier Stimmbezirken stark unterschiedlich aus. Während in den beiden badischen Stimmbezirken über 60 % der Stimmberechtigten teilnahmen (65,2 % in Süd-Baden und 61 % in Nord-Baden), waren es in Württemberg nur knapp 45 % (43,2 % in Süd-Württemberg und 48,7 % in Nord-Württemberg). Die Zahl der ungültigen Stimmen war mit 2,2 % im gesamten Stimmgebiet leicht erhöht.

Im Ergebnis sprach sich in Württemberg eine sehr große Mehrheit von über 90 % (92,5 % in Süd- und 93,5 % in Nord-Württemberg) für die Bildung eines Südweststaats aus. Auch in Nord-Baden überwog klar die Zustimmung zum Südweststaat (57,4 %). Allein in Süd-Baden sprach sich mit 59,6 % die Mehrheit für die Wiederherstellung der alten Länder aus.

Wenn man das Ergebnis nach zwei Stimmbezirken (Baden und Württemberg) auswertet, ändert sich das Ergebnis jedoch. Während in Gesamt-Württemberg eine sehr große Mehrheit von 93,2 % für den Südweststaat stimmte, ergab sich für Gesamt-Baden eine sehr knappe Mehrheit von 50,7 % für die Wiederherstellung der alten Länder. Der Blick auf das gesamte Abstimmungsgebiet zeigt wiederum eine klare Mehrheit für den Südweststaat von 70,25 % der abgegebenen Stimmen.