Hermann Franz von Sonborn, mit vollem Namen Hermann Franz Edler von Sonborn (* 23. März 1672 in Düsseldorf; † 5. März 1749 in Wetzlar), war von 1713 bis zu seinem Tod Assessor (Richter) am Reichskammergericht.Jahns, S. 211.
Herkunft und Familie Sein Vater, Johann Heinrich Sonborn (um 1634–vor 1703), war ebenfalls Jurist, arbeitete zunächst als Advokat und war später pfälzischer Hofrat. Die Mutter, Anna Maria (1648–vor 1703), war eine geborene Sandt.Jahns, S. 211. Eine Cousine von Hermann Franz von Sonborn, Anna Katharina, geborene Trapmann, war mit Leonhard Breuer verheiratet, der ebenfalls Assessor am Reichskammergericht wurde.Jahns, S. 214. In der weiteren Verwandtschaft gab es mehrere, die ebenfalls zum Reichskammergerichtspersonal gehörten.Jahns, S. 215f.
Hermann Franz Sonborn heiratete zweimal: 1. 1711 Christina Maria Heeser. Ihr Vater war Rat und Kanzleidirektor im Fürstentum Nassau-Siegen, ihr Bruder, Wilhelm Heeser (um 1668–1735), war Advokat und Prokurator am Reichskammergericht.Jahns, S. 212. 2. 1720 Maria Salome von Scherer auf Hohenkreuzberg († 1739). Ihr Vater, Hermann Adolf Scherer auf Hohenkreuzberg, war einige Zeit Advokat am Reichskammergericht und in den 1670er Jahren Kanzleidirektor des Hochstifts Speyer.Jahns, S. 212. Zu den Kindern aus beiden Ehen scheint wenig bekannt.Jahns, S. 213.
Ausbildung Hermann Franz Sonborn besuchte zunächst das Gymnasio Tricoronato in Köln, anschließend ab 1689 die Universitäten Köln, Duisburg, Ingolstadt und Rom. An letzterer wurde er 1696 zum „Lic. Iur.“ promoviert. Anschließend besuchte er noch die Universität Siena.Jahns, S. 217.
Wirken 1697 trat er in kurpfälzische Dienste, zunächst als Rat und Referendar. 1700 wurde er Hofrat, 1711 Geheimer Rat. Letzteres stand im Zusammenhang mit seiner Präsentation beim Reichskammergericht als Assessor.Jahns, S. 217.
1711 trat Johann Tobias Ignatius Nytz Graf von Wartenburg, der seit 1702 das von Kurbayern zu vergebende Assessorat innehatte, von dem Amt des Assessors am Reichskammergericht zurück. Aufgrund des Bündnisses mit Frankreich gegen den Kaiser im Spanischen Erbfolgekrieg war über den bayerischen Kurfürsten Maximilian II. Emanuel die Reichsacht verhängt und er verlor die Kurwürde, die auf die Kurpfalz übertragen wurde. So präsentierte nun der pfälzische Kurfürst, Johann Wilhelm, dem Reichskammergericht den Kandidaten für die Nachfolge von Nytz von Wartenburg: Hermann Franz Sonborn. Das Berufungsverfahren dauerte knapp zwei Jahre und am 3. April 1713 leistete Hermann Franz Sonborn den Amtseid als Assessor des Reichskammergerichts.Jahns, S. 218.
Mit dem Frieden von Rastatt wurden 1714 hinsichtlich der deutschen Kurfürsten die Verhältnisse aus der Zeit vor dem Spanischen Erbfolgekrieg wieder hergestellt, Kurfürst Maximilian II. Emanuel wieder als Kurfürst in Bayern eingesetzt. Für Hermann Franz Sonborn bedeutete das, dass er nun statt kurpfälzischer Assessor zu sein, kurbayrischer Assessor wurde.Jahns, S. 219.
1730 erhob Kaiser Karl VI. Hermann Franz Sonborn mit dem Prädikat „Edler von Sonborn, des Heiligen Römischen Reichs Ritter“ in den Reichsritterstand.Jahns, S. 212.
Literatur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X
Einzelnachweise
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