Franz Georg von Leykam (* 6. September 1724 in MainzWohl aufgrund von Wurzbach wird oft Köln als Geburtsort genannt, so etwa Leykam, Franz Georg im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek oder Leykam, Franz Georg von in der Gemeinsamen Normdatei (GND). Der Geburtsort Mainz ist aber durch die gründliche, quellenbasierte Untersuchung von Jahns belegt.; † 23. September 1793 in Regensburg) war Assessor (Richter) am Reichskammergericht, dann Reichsreferendar deutscher Expedition im Reichshofrat und schließlich kaiserlicher Kommissar auf dem Reichstag in Regensburg.Jahns, S. 180.
Herkunft und Familie Der Vater, Sebastian Leykam (um 1790–1768), war Kutscher, zeitweise im Dienst des kurfürstlichen Hofes in Mainz, die Mutter, Maria Barbara, war eine geborene Gerhard.Jahns, S. 172. Ihr Vater war Schreiner.Jahns, S. 176.
1750 heirateten Franz Georg von Leykam und Maria Theresia Felizitas von Warenius (1732–1815), die aus einer Paderborner Beamtenfamilie stammte. Ihr Vater, Peter Ignaz von Warnesius (1700–1766), war ebenfalls Jurist, Kanzler des Hochstifts Paderborn und später Mitglied des Reichshofrats.Jahns, S. 174, 178. Aus der Ehe gingen 14 Kinder hervor, von denen fünf früh verstarben. Unter den Überlebenden waren unter anderemJahns, S. 174f.: Franz Sebastian Dominicus von Leykam (1754–1821), in diplomatischen Diensten zunächst für Kurköln, später für das Großherzogtum Hessen.Vgl. auch: Leykam, Franz* Sebastian Dominicus Freiherr von. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (Lagis) – Hessische Biografie; abgerufen am 6. April 2026. Friedrich Werner Maria Franz von Leykam (1759–1802) war Jurist und Kleriker. Er wurde Domherr in Augsburg, Kanoniker des Stifts St. Gereon in Köln und des Stifts St. Peter in Wimpfen. Maria Anna von Leykam (1763–1815) heiratete den Freiherrn Peter Ignaz von Perclat (1764–1823), seit 1813 Feldmarschalleutnant in österreichischen Diensten. Johann Paul von Leykam (1767–1845) war Jurist und Kleriker. Er war Domherr in Freising, Lüttich und Thorn. Nach Aufhebung der Stifte lebte er in Wien. 1839 wurde ihm wegen Veruntreuung der Adel aberkannt. Christoph Ambros von Leykam (1771–1830) wurde Diplomat in österreichischen Diensten und war Komponist. Er heiratete die Opernsängerin Lucia Antonia Caputo di Petrella. Deren Tochter, Maria Antonia, wurde die zweite Frau von Klemens Wenzel Lothar von Metternich.
Ausbildung In der Familie von Franz Georg Leykam gab es bereits Juristen: Einer seiner Onkel war Notar in Mainz, ein anderer Onkel Advokat und Prokurator am Hofgericht in Mainz und mehrere seiner Tanten heirateten Juristen.Jahns, S. 177. Franz Georg Leykam studierte ab 1736 an der Universität Mainz Philosophie, was er 1740 mit dem Bachelor abschloss. Anschließend studierte er zunächst in Mainz, dann in Würzburg, Rechtswissenschaft. Dem folgten Praktika, zunächst am Reichskammergericht, ab 1748 am Reichstag in Regensburg, dann in der Kurmainzer Direktorialkanzlei und schließlich am Reichshofrat in Wien. Eine Promotion zum „Lic. iur.“ erfolgte erst im Zuge des Berufungsverfahrens an das Reichskammergericht.Jahns, S. 179.
Wirken Bereits 1747 sagte sein Landesherr, Kurfürst-Erzbischof Johann Friedrich, ihm eine außerordentliche Professur an der Universität Mainz zu, die er aber nicht annahm. Vielmehr verfolgte er die Serie seiner Praktika weiter. Der berufliche Einstieg von Franz Georg Leykam erfolgte als kurkölnischer und fürstbischöflich Paderborner Hofrat 1749. Seine Ehe mit Maria Theresia Felizitas von Warenius war da schon angebahnt, deren Vater, der Paderborner Kanzler Peter Ignaz von Warnesius, hatte die Anstellung organisiert, da er zur gleichen Zeit in den Reichshofrat nach Wien wechselte und so mit seinem Schwiegersohn einen Vertrauten in der paderbornischen Verwaltung platzierte. Zwischen 1753 und 1757 wurde Franz Georg von Leykam Geheimer Rat.Jahns, S. 179.
Ende 1751 verstarb mit Johann Stephan von Speckmann (* 1676) der Inhaber der kurböhmischen Assessorenstelle am Reichskammergericht. Im Folgejahr präsentierte Kaiserin Maria Theresia dem Reichskammergericht Franz Georg von Leykam als Nachfolger. Auch das beruhte auf der Vorarbeit seines Schwiegervaters, Peter Ignaz von Warnesius, der seit 1749 als kaiserlicher Reichshofrat in Wien arbeitete.Jahns, S. 184. Dieser Vorschlag stieß beim Reichskammergericht auf Widerstand. Gegen Franz Georg von Leykam wurde Verschiedenes eingewandt, dass er mit 28 Jahren zu jung sei und dass er zu wenig Erfahrung im Richteramt habe. Kern der Bedenken aber war der Standesdünkel der Richter, die es in einer ständischen Gesellschaft einfach für unmöglich hielten, dass der Sohn eines Kutschers ihr Kollege würde. Sie baten die Kaiserin, doch bitte einen anderen Kandidaten zu benennen. Nur wenige Richter des Reichskammergerichts distanzierten sich von diesem diskriminierenden Schreiben, das als „ein unrühmliches Dokument krassesten Standesdünkels und pervertierten Elitedenkens“Jahns, S. 186. klassifiziert wurde. Die Antwort aus Wien, die Staatskanzler Wenzel Anton Graf Kaunitz-Rietberg verantwortete, war eine schallende Ohrfeige für das Gericht: Es gebe keinerlei rechtliche Handhabe dafür, dass das Gericht einen Bürgerlichen von der Zulassung zum Assessorat ausschließe. Das Gericht knickte ein und eröffnete das Berufungsverfahren für Franz Georg von Leykam.Jahns, S. 187. Das zögerte sich bis 1758 hin, als Franz Georg von Leykam endlich seinen Amtseid leisten konnte.Jahns, S. 184.
Franz Georg von Leykam galt als exzellenter Kenner der Verfassung des Deutschen Reichs und als fleißiger Arbeiter. 1765/66 suchte der Mainzer Kurfürst-Erzbischof Emmerich Joseph in seiner Funktion als Reichserzkanzler einen geeigneten Kandidaten, um das Reichsreferendariat deutscher Expedition im Reichshofrat wieder zu besetzen. Seine Wahl fiel auf Franz Georg von Leykam, der so 1766 nach Wien wechselte. Hier arbeitete er unter Reichsvizekanzler Rudolph Joseph von Colloredo und übernahm bei dessen zunehmendem Alter einen immer größeren Anteil der Geschäfte. Er wusste in dem oft gespannten Verhältnis zwischen Mainz und den Habsburgern gut zurechtzukommen. Als Friedrich Karl Joseph von Erthal 1774 zum Erzbischof von Mainz gewählt wurde und Franz Georg von Leykam gerne als Kanzler der eigenen Verwaltung eingestellt hätte, intervenierte Kaiserin Maria Theresia und Franz Georg von Leykam blieb in Wien.Jahns, S. 181.
1788 wurde Franz Georg von Leykam allerdings auf den protokollarisch hochrangigen, aber politisch nachgeordneten Posten eines Kogesandten des Kaisers am Reichstag in Regensburg abgeschoben. Dahinter stand, dass sich nach dem Tod von Rudolph Joseph von Colloredo 1788 Wenzel Anton Graf Kaunitz-Rietberg durchsetzen konnte, dem der mächtig gewordene Franz Georg von Leykam ein Dorn im Auge war.Jahns, S. 182 u. Anm. 10. In Regensburg begleitete Franz Georg von Leykam in den kritischen Jahren nach der Französischen Revolution den Beginn der Endphase des Deutschen Reichs und vertrat hier die kaiserlichen Positionen.Jahns, S. 182.
Standeserhöhungen Franz Georg Leykam wurde von Kaiser Franz I. 1750 nobilitiert, durch Kaiser Joseph II. 1788 in den Reichsfreiherrenstand erhoben und 1791 in den Ritterkanton Donau aufgenommen.Jahns, S. 173.
Unter allen Assessoren am Reichskammergericht war die Karriere von Franz Georg von Leykam die erfolgreichste und weitreichendste – vom Sohn eines Kutschers zum Reichstagsgesandten des Kaisers, einschließlich Erhebung in den Adelsstand.Jahns, S. 173.
Literatur Werke De simultanae Investitura. Heitz, Argentorati (Straßburg) 1778. [Jur. Diss. vom 5. September 1778].
Sekundärliteratur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X
Anmerkungen
Einzelnachweise
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