Christian Franz WeidenfeldAls Assessor stilisierte er sich Christian Franz von Weidenfeld, obwohl es keinen Nachweis dafür gibt, dass er je geadelt wurde (Jahns, S. 145). (* 22. Januar 1757 in Lübisrath; † 8. Juli 1818 in Wetzlar) war von 1764 bis zu dessen Auflösung 1806 Assessor (Richter) am Reichskammergericht.Jahns, S. 144.
Herkunft und Familie Er war der Sohn von Anna Christina Weidenfeld, geborene Bungs, und Johann Anton Weidenfeld, die einen gepachteten Hof in Lübisrath bewirtschafteten. Der Vater war zudem Schöffe eines Gerichts im kurkölnischen Amt Hülchrath.Jahns, S. 144f.
Christian Franz Weidenfeld war nicht verheiratet und hatte keine Kinder.Jahns, S. 145.
Ausbildung Christian Franz Weidenfeld begann seine höhere Ausbildung 1774 auf dem Gymnasium Tricoronatum in Köln mit dem Studium der Philosophie.Jahns, S. 145f. Von 1776 bis 1781 studierte er dort auch Rechtswissenschaft, was er 1781/82 an der Akademie Bonn und 1782 bis 1785 an der Universität Göttingen – dort auch bei Johann Stephan Pütter – fortsetzte. Er galt als einer der begabtesten Studenten der Bonner Akademie. Begleitend leistete er mehrere Praktika ab, darunter auch 1785 am Reichskammergericht. Bereits 1782 legte er der Universität Bonn eine kirchenrechtliche Dissertation vor, die immerhin 154 Seiten umfasste.Vgl. Abschnitt „Werke“: Dissertatio juris ecclesiastici; Jahns, S. 146.
Wirken Nach dem Studium begann Christian Franz Weidenfeld eine Karriere in der kurkölnischen Zentralverwaltung in Bonn, wo er 1786 als HofratsreferendarEin Hofratsreferendar war ein Anwärter auf eine Hofratsstelle (Jahns, S. 146). begann, 1787 zum Hofkammeradvokat und Hofkammerrat ernannt und ab 1791 Hof- und Regierungsrat wurde.Jahns, S. 146.
1786 wurde Christian Franz Weidenfeld als Professor für Staatsrecht und Rechtsgeschichte an der Bonner Akademie in Betracht gezogen, 1791 bewarb er sich dort auf eine freigewordene Professorenstelle für deutsches Staatsrecht. Kurfürst-Erzbischof Maximilian Franz hielt ihn jedoch in seiner Zentralverwaltung für unentbehrlich und stimmte einem Wechsel nicht zu. Auch erhielt Christian Franz Weidenfeld einen Ruf auf den Lehrstuhl für Kirchenrecht der Universität Mainz, den er aber ablehnte.Jahns, S. 147.
Im Dezember 1792 starb der Inhaber der von Kurköln zu besetzenden Assessorenstelle am Reichskammergericht, Arnold Heinrich Cramer von Clausbruch. Kurfürst Maximilian Franz präsentierte dem Gericht im Februar 1793 Christian Franz Weidenfeld als seinen Kandidaten für die Nachfolge. Das Berufungsverfahren erwies sich als schwierig, Christian Franz Weidenfeld fehlte die gerichtliche Praxis. Auch verlangte das Gericht eine weitere Dissertation, eine Auflage, die er erfüllte, und mit der er zum „Dr. jur.“ promoviert wurde. Das Verfahren endete mit seiner Annahme durch das Gericht. Ein weiteres Hindernis folgte, weil die inzwischen auf dem Linken Rheinufer herrschende französische Besatzung ihn zunächst an der Ausreise nach Wetzlar hinderte. So konnte er erst am 16. November 1796 den Amtseid als Assessor leisten.Jahns, S. 147f.
Nach der Auflösung des Reichskammergerichts 1806 gelang es Christian Franz Weidenfeld nicht mehr, in ein neues Dienstverhältnis übernommen zu werden und er lebte so bis zu seinem Tod 1818 als Pensionär in Wetzlar.
Christian Franz Weidenfeld gehört zu den wenigen Assessoren des Reichskammergerichts aus – wenn auch gehobenem – bäuerlichen Milieu, die den sozialen Aufstieg in eine landesfürstliche Zentralbehörde und von dort in das Reichskammergericht schafften. Dort legte er sich den Titel „von“ zu, obwohl es keinen Nachweis dafür gibt, dass er je nobilitiert wurde.Jahns, S. 145.
Literatur Werke Dissertatio juris ecclesiastici de eo, quod circa decimas novales in Germania ac praecipue in diocesi, et territorio Coloniensi justum est. Abshoven, Bonn 1782. [Dissertationsschrift], dazu: Philipp Hedderich: Assentationes in Dissertatione juris ecclesiastici de eo, quod circa decimas novales in Germania, ac praecipue in Dioecesi et Territorio Coloniensi justum est. Vercelli 1783. Gruendliche Entwicklung der Dispens- und Nuntiatur-Streitigkeiten zur Rechtfertigung des Verfahrens der vier deutschen Erzbischoefe wider die Anmaßungen des roemischen Hofes samt einer Pruefung des fuerstbischoeflichspeyrischen Antwortschreibens and Se. Kuerfuerstl. Gnaden zu Mainz in Betreff der Emser Punkte. Bonn 1788. Erörterung der kölnischen Nuntiaturstreitigkeit nebst Vorlegung der einschlägigen Urkunden zu mehrerer Bestärkung des kurkölnischen Promemoria samt einer Prüfung der unpartheiischen Gedanken über die dermaligen Nuntiaturstreitigkeiten in Deutschland. 1788.
Sekundärliteratur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X
Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Richter (Reichskammergericht) Kategorie:Person (Kurköln) Kategorie:Person (Bonn) Kategorie:Person (Wetzlar) Kategorie:Geboren 1757 Kategorie:Gestorben 1818 Kategorie:Mann