Das Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben („Integrationsamt“) nach Abs. 1 Nr. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eine Behörde in Deutschland, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 des SGB IX) erfüllt.Integrationsamt In den sieben Bundesländern Baden-WürttembergInklusionsamt Baden-Württemberg, BayernInklusionsamt Bayern, BerlinInklusionsamt Berlin, Mecklenburg-VorpommernInklusionsamt Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (LVR-Inklusionsamt Köln und LWL-Inklusionsamt Münster) sowie SaarlandInklusionsamt Saarland und Thüringen führen sie die Bezeichnung Inklusionsamt. Gängige verbreitete Abkürzung ist InA, auch IA. Auch alle übrigen Integrationsämter sollen demnächst jeweils in Inklusionsamt umbenannt werden bei der nächsten Rechtsänderung des SGB IX. Diese Aufgaben wurden bis 2001 von den Hauptfürsorgestellen der Länder wahrgenommen.

Aufgaben (Schwerpunkte) Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte sowie Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen durchzusetzen und die Einhaltung zu beobachten: Nach Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Kündigungen von schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Arbeitnehmern unwirksam (nichtig), wenn sie ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen. Die Schwerbehinderung oder Gleichstellung muss bei Zugang der Kündigung jedoch bereits anerkannt sein, oder der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis oder auf Gleichstellung muss mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt worden sein.BAG, Urteil vom 1. März 2007, 2 AZR 217/06, BAGE 121, 335 = BAGE 218, 335 = MDR 2007, 1143 = DB 2007, 1702 = NZA 2008, 302 = JR 2008, 44 = https://lexetius.com/2007,1604 Organisation und Durchführung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für Menschen mit sogenannten schweren Behinderungen Schulungs- und BildungsmaßnahmenSeminare der Integrationsämter für betriebliche Integrationsteams in Betriebsräten und Personalräten sowie für Schwerbehindertenvertretungen und Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers Die Durchführung verschiedener Fachdienste, z. B. Technischer Beratungsdienst oder Integrationsfachdienst Einrichtung von Einheitlichen AnsprechstellenAnsprechstellen für Arbeitgeber für Arbeitgeber ab 2022 (§ 185a SGB IX).

Leistungen Die Leistungen des Integrationsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar. Sie werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

Das Integrationsamt selbst ist dabei kein eigener Rehabilitationsträger nach SGB IX, arbeitet jedoch mit diesen sowie mit Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden eng zusammen.

Organisation Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern auf kommunaler oder staatlicher Ebene organisiert. Die Länder sind dabei ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht auf örtliche sogenannte Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf oder auch Versorgungsämter zu übertragen: In Baden-Württemberg ist das Integrationsamt dem dortigen Kommunalverband für Jugend und Soziales angegliedert;kvjs.de: Behinderung und Beruf in Bayern werden die Aufgaben des Integrationsamtes durch das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales wahrgenommen;ZBFS-Inklusionsamt in Berlin werden die Aufgaben des Integrationsamtes durch das Inklusionsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wahrgenommen; in Hessen beim Landeswohlfahrtsverband Hessen angesiedelt; in Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zuständig, in Sachsen-Anhalt sind die entsprechenden Aufgaben dem dortigen Landesverwaltungsamt übertragen.

Auf Bundesebene haben sich die Integrationsämter mit den Hauptfürsorgestellen zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen, die heute aus 17 Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen, sowie den 17 Versorgungsverwaltungen aus den Bundesländern und der Bundeswehrverwaltung in Düsseldorf als „Hauptfürsorgestelle“ der Soldatinnen und SoldatenBIH-Mitglieder besteht. Vorsitz und Geschäftsführung der BIH liegen jeweils für mehrere Jahre bei einem ihrer Mitglieder – derzeit beim LVR-Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland in Köln.

Siehe auch Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

Literatur BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (Hrsg.): ABC Fachlexikon. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. 6. überarbeitete Ausgabe, Köln 2018.

Weblinks Integrationsämter in Deutschland: Aufgaben, Informationen, Kontakt

Einzelnachweise

Kategorie:Behörde (Deutschland) Kategorie:Behindertenorganisation (Deutschland) Kategorie:Behindertenrecht (Deutschland)