Schmidsdorf war ein mittelalterliches Dorf nordöstlich von Borgisdorf im Raum Jüterbog in Brandenburg. Es wurde früh wüst und die zugehörige Feldmark ging vollständig in der Feldmark von Borgisdorf auf.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 466.
Geografische Lage Das Dorf lag nordöstlich von Borgisdorf. Die Wüstung lag in der Nähe des Mittelpfuhls; die Mark wurde 1902/27–28 in den Messtischblättern als Wüste Mark Schmittsdorf bezeichnet. Um 1800 grenzte die Wüstungsflur im Osten an Werbig und das Rittergut Gräfendorf, im Süden an Gräfendorf und Höfgen, im Westen an Borgisdorf und im Norden an Hohengörsdorf.
Geschichte und Etymologie Etymologie Die frühesten Nennungen datieren auf das späte 14. Jahrhundert. 1383 wird sowohl in villa Smedistorp als auch in deserta Semedestorp genannt, was bereits damals den Wüstungszustand anzeigt. 1384 ist in campis deserte ville Smedestorp belegt, 1414 in der wusten Mark Smedstorff. Weitere Erwähnungen folgen 1447 (uff der Marcke Smedesdorff bie Borgstorff), 1669 (der Schmidsdorffischen wüsten Feldmarcke) und 1804 als Schmidtsdorf. Der Name leitet sich von einem Mann mit dem deutschen Personennamen „Smed = Schmied oder nach einem Schmied“Reinhard E. Fischer: Die Ortsnamen der Länder Brandenburg und Berlin, Band 13 der Brandenburgischen Historischen Studien im Auftrag der Brandenburgischen Historischen Kommission, be.bra wissenschaft verlag, Berlin-Brandenburg 2005, S. 152, ISBN 3-937233-17-2. ab.
Besitzgeschichte Schmidsdorf gehörte vor 1368 bis 1817 der Vogtei bzw. dem Amt Jüterbog, danach bis 1872 dem Amt Zinna. Grundherrlich war die Wüstung stark zersplittert. Ein nicht näher definierter Grundanteil lag direkt beim Landesherrn und fiel, soweit er zuvor verlehnt war, später an das Amt zurück. Einen wichtigen Einfluss übten bis 1386 die Herren von der Dahme aus, die als Afterlehnsinhaber mindestens die Anteile 3 und 5 unter sich hatten. Der dritte Anteil befand sich über einen langen Zeitraum ab vor 1368 bis 1482 in den Händen der Jüterboger Bürgerfamilie Künecke, ging 1482 an Heintz, ebenfalls Bürger zu Jüterbog, über und kam zwischen 1514 und 1534 an das Geschlecht von Öhna. Von 1534 bis nach 1546 lag der Anteil bei der Familie Brand. Diese Hufe hatte 1368 die Abgabe von sechs Scheffeln Roggen und sechs Scheffeln Hafer zu liefern. Danach ging sie an den Landesherrn bzw. das Amt über. Der vierte Anteil wurde bis vor 1368 zunächst von Laurenci und anschließend von Wale gehalten und umfasste zwei Hufen, die je sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer abgaben. Auch dieser fiel später an den Landesherrn zurück. Ein weiterer, fünfter Anteil wurde vor 1386 bis nach 1472 von den Gebrüdern Rakow gehalten, die zwei Hufen innehatten, vermutlich mit je drei Scheffeln Roggen. Dieser Anteil war in den Borgisdorfer Anteil 16 integriert. Auch dieser gelangte später in den direkten landesherrlichen Besitz. Der sechste Hufenkomplex lag vor 1368 bis 1447 bei dem Jüterboger Bürger Römer, wurde anschließend bis 1484 von der Familie von Staupitz gehalten und schließlich 1484 bis 1487 vom Magdeburger Domherrn von Schlieben. Die Abgaben beliefen sich zunächst auf zwei Hufen zu je drei Scheffeln Roggen und drei Scheffeln Hafer, später auf eine Hufe mit gleicher Abgabenhöhe. Auch dieser Besitzteil fiel danach an die landesherrliche Verwaltung. Ein besonders großer Anteil gelangte vor 1383 an den Jüterboger Bürger Mönch, der 7 ½ Hufen mit einer Abgabe von jeweils sechs Scheffeln Roggen und sechs Scheffeln Hafer besaß und dessen Besitz später ebenfalls dem Amt zufiel. Ein möglicher weiterer Anteil entsprach vermutlich dem Borgisdorfer Anteil 17, was aus der Abgabenhöhe erschlossen wird. Zwischen 1384 und der Zeit vor 1530 besaß der Elendenaltar der Nikolaikirche zu Jüterbog zwei Hufen, die möglicherweise den ursprünglichen Pfarrhufen von Schmidsdorf entsprachen. Nach deren Aufgabe gingen sie an den Landesherrn. Bis 1393 lässt sich zudem ein Besitz des Jüterboger Bürgers Düwel nachweisen, der später an den Bürger Luckenwalde überging und wiederum zwei Hufen umfasste, bevor auch dieser Anteil an das Amt fiel. Ein weiterer, nicht gesondert überlieferter Anteil wurde vermutlich mit dem Borgisdorfer Anteil 19 gleichgesetzt. Vor 1466 bis 1482 hielt die Jüterboger Familie Felgentreu einen großen Komplex von 8 ½ Hufen, die 1482 bis 1494 an den Kanzleischreiber Freudemann gelangten. Die Hufen gaben drei Scheffel Roggen und drei Scheffel Hafer pro Hufe ab. Auch dieser Anteil fiel danach an das Amt. Ein kleinerer Anteil von einer Hufe wurde vor 1466 bis 1514 von der Familie Hoppe aus Jüterbog gehalten, anschließend bis 1535 vom Kammerdiener von Hietzhaim und schließlich 1535 von der Familie von Falkenhagen, bevor auch dieser Anteil an den Landesherrn kam. Ein Teil, dessen Besitzer unbekannt sind, entspricht möglicherweise dem Borgisdorfer Anteil 23. Die längste und kontinuierlichste Besitzlinie lässt sich jedoch für den Anteil 15 rekonstruieren: Zwischen 1478 und 1655 lag er bei der Familie Heinrichsdorf, die zunächst in Treuenbrietzen, später in Jüterbog ansässig war und zuletzt als Perlen und Seidensticker in Berlin belegt ist. Von 1655 bis 1691 gehörte dieser Anteil dem Rittmeister Junack und seinen Erben, zwischen 1691 und 1742 der Familie Wallersheim und ab 1742 bis mindestens 1813 der Familie Flemming. Vor 1800 war dieser Anteil zum Teil bereits im Besitz von Michaelis, ab 1800 in Gemeinschaft mit den Geschwistern Michaelis und Einhorn. Dieser Anteil umfasste zwei Hufen mit einer Abgabe von sechs Scheffeln Roggen und sechs Scheffeln Hafer.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 467.
14. bis 16. Jahrhundert Bereits 1383 wurde Schmidsdorf als Dorf (villa) bezeichnet, jedoch ausdrücklich schon als Wüstung. Die 1384 dem Elendenaltar in St. Nikolai verliehenen zwei Hufen könnten den usurpierten Pfarrhufen von Schmidsdorf entsprochen haben. 1492/1496 ist die Wüstung mit 21 Hufen und einer Kirchhufe bezeugt.
17. Jahrhundert Für 1648 ist überliefert, dass in Borgisdorf sieben Dreihufner jeweils zwei, drei weitere Dreihufner jeweils eine und zwei Zweihufner jeweils eine wüste Hufe zu Schmidsdorf innehatten, zusammen 19 Hufen. Diese Situation wiederholte sich 1661 nahezu unverändert, erneut mit insgesamt 19 Hufen in der Nutzung der Borgisdorfer Bauern. Im Jahr 1669 verkaufte von Seelen einen Fleck auf der Schmidsdorfer Wüstung, der völlig verwildert und mit Sträuchern sowie Bäumen bewachsen war. 1699 wurde die Wüstungsmark mit 20 Hufen zu jeweils acht bis zehn Scheffeln Aussaat beschrieben. Der Pfarrer bezog die 30. Garbe als Zehnten von der wüsten Feldmark.
18. Jahrhundert Im Jahr 1706 war die Wüstung vollständig in die Borgisdorfer Hufen integriert; lediglich ein Fleck, der Schmidsdorfsche Zipfel genannt wurde, lag als kleiner Rest zu drei Wispeln Aussaat unter Gräfendorf. 1735 wurde erwähnt, dass jemand entschlossen sei, die Wüstung ähnlich wie Malterhausen neu anzubauen. Zu diesem Zeitpunkt umfasste sie weiterhin 21 Hufen und diente den Einwohnern von Borgisdorf als Hutungsfläche. Seit etwa zwanzig Jahren wurde von jeder Hufe eine Pacht von sechs Scheffeln Roggen und sechs Scheffeln Hafer erhoben. Im Jahr 1747 wurde erneut die Zahl von 21 Hufen bestätigt, allerdings „exklusive der Pfarrhufe“. Auch 1760 blieb die Größe unverändert bei 21 Hufen.
19. Jahrhundert Um 1800 bestand die Wüstung aus 21 Hufen mit einer Gesamtaussaat von 726 Scheffeln Roggen. In Borgisdorf verfügte der Schulze über zwei wüste Schmidsdorfer Hufen. Zehn Dreihufner hatten jeweils entweder zwei oder eine wüste Hufe, und vier Zweihufner bewirtschafteten jeweils eine wüste Hufe. Insgesamt entrichteten sie jährlich 90 Scheffel Roggen und 90 Scheffel Hafer, teils an das Amt, teils an private Berechtigte. Im Jahr 1817 war die Schmidsdorfer Wüstung vollständig in den Hufen von Borgisdorf enthalten. 1858 wurde sie noch als Wüstung innerhalb der Feldmark Borgisdorf geführt. Anschließend ging sie endgültig in der Borgisdorfer Flur auf und wurde nicht wieder besiedelt.
Literatur Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 466 und 467.
Einzelnachweise
Kategorie:Wüstung im Landkreis Teltow-Fläming Kategorie:Ersterwähnung 1383 Kategorie:Niederer Fläming (Gemeinde)