Das besondere elektronische Notarpostfach, kurz beN, dient Notaren in Deutschland der elektronischen Kommunikation sowie dem Austausch von elektronischen Dokumenten mit Gerichten und weiteren Teilnehmern des elektronischen Rechtsverkehrs (§§ 130a Absatz 4 Nr. 2 ZPO i. V. m. Teil 2 NotVPV). Es ermöglicht Gerichten, Notaren Dokumente gegen ein elektronisches Empfangsbekenntnis zuzustellen. Es stellt einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne von § 130a Abs. 4 Nr. 2 Alt. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) dar. Das Postfach wird gemäß § 78n Abs. 1 und 4 BNotO von der Bundesnotarkammer für Notare und Notariatsverwalter angelegt.Bundesnotarkammer: beN.ELRV: beN.

Siehe auch Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte Besonderes elektronisches Anwaltspostfach Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach Elektronischer Rechtsverkehr (Deutschland)

Einzelnachweise

Kategorie:Notar Kategorie:E-Government (Deutschland) Kategorie:Postwesen (Deutschland)