Johann Georg Neureuter (* 20. Oktober 1709 in Mainz; † 19. Januar 1757 ebendaJahns, S. 13.) war ein deutscher Hochschullehrer und Jurist.
Herkunft und Familie Sein Vater, Johann Kaspar Neureuter († 1763), war aus Tirol nach Mainz zugewandert, wo er 1709 das Bürgerrecht erhielt. Von Beruf war er Maurer. Die Familie der Mutter, Maria Margaretha, geborene Holz, (1685–1765) war aus Fulda nach Mainz zugewandert.Jahns, S. 13. Der Sohn, Johann Georg Neureuter, blieb ledig.Jahns, S. 14.
Ausbildung Johann Georg Neureuter besuchte die Schule in MainzJahns, S. 15. und war der Erste aus seiner Familie, der studierte.Jahns, S. 14. Spätestens ab 1728 studierte er bis 1729 Philosophie an der Universität Mainz, 1732 bis 1737 – ebenfalls dort – Rechtswissenschaften. Noch bevor er das Studium mit einem lic. iur. utr. (Lizenziat in beiden RechtenD. h. des weltlichen und der kirchlichen Rechts.) abgeschlossen hatteJohann Georg Neureuter im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek., war er Praktikant am Reichskammergericht.Jahns, S. 15.
Wirken Ab 1737 bis 1751 war Johann Georg Neureuter als Advokat in Prozessen vor dem Reichskammergericht dem Reichshofrat und landesherrlichen Obergerichten tätig. Ab 1740 war er Professor für Staatsrecht an der Universität Mainz, ab 1742 Syndikus der Universität, 1748, 1752 und 1755 Dekan der juristischen Fakultät. Er war der Erste, der dort Vorlesungen in allgemeinem Staatsrecht und Naturrecht hielt.Jahns, S. 15. Darüber hinaus bot er Vorlesungen zu den Institutiones, den Digesten, dem Lehensrecht und der Reichsgeschichte an.Jahns, S. 16.
1753 präsentierte Kurmainz Johann Georg Neureuter dem Reichskammergericht als Kandidat für die Assessorenstelle (Richterstelle), deren Inhaber Johann Franz Aegidius Beaurieux im selben Jahr gestorben war. Johann Georg Neureuter bestand die entsprechenden Examen, gegen seine Ernennung erhoben sich Widerstände aus dem Kreis der Richter am Gericht, die in der kleinbürgerlichen Herkunft Neureuters aus der Handwerkerschaft gründeten und massiven Standesdünkel des Reichskammergerichts offenbarten. Ein ähnlicher Fall hatte sich nur wenige Monate zuvor mit der Präsentation von Franz Georg Leykam durch den Wiener Hof für die kurböhmische Assessorenstelle ereignet.Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 1: Darstellung (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2011. ISBN 978-3-412-06403-7, S. 635–643. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Mainzer Kurfürst, Erzbischof Johann Friedrich Karl von Ostein, den Eklat bewusst provozierte, um dem Reichskammergericht aufzuzeigen, dass im Zweifelsfall er am längeren Hebel saß. In beiden Fällen musste das Reichskammergericht dem politischen Druck nachgeben, ohne allerdings seine Meinung zu ändern.Jahns, S. 17. Aber das Berufungsverfahren für Johann Georg Neureuter zog sich hin. Erst 1756 schrieb Neureuter die erforderliche Proberelation. Bis zu deren Beurteilung folgte eine weitere Wartezeit, während der Johann Georg Neureuter Anfang 1757 starb. Zu seiner Ernennung zum Assessor kam es so nicht mehr.Jahns, S. 18; unzutreffend anders: Johann Neureuther in: Verzeichnis der Professorinnen (Weblinks); abgerufen am 12. März 2026.
Standeserhöhungen Seine bürgerlich-handwerkliche Herkunft war Johann Georg Neureuter im sozialen Kontext des Reichskammergerichts offensichtlich hinderlich und er suchte sie aufzuwerten, indem er seinen Vater zum „architectus“ aufwertete.Jahns, S. 14.
1740 erhielt Neureuter den Titel eines „Comes palatinus“Jahns, S. 13., noch vor 1747 den kurmainzischen Titel eines Hofgerichtsrats, 1749 den eines wirklichen Hof- und Regierungsrats.Jahns, S. 15.
Werke Dissertatio inauguralis juridica de privilegio S. R. I. electorum de non appelando. Mainz 1736. (Dissertation) zur Erlangung des juristischen Lizenziats De jure capituli Moguntini circa directorium in comitiis sede Moguntia vacante. Häffner, Mainz 1745. Dissertatio Inauguralis Juridica De Jure Capituli Moguntini. Haeffner, Mainz 1745. Specimen juris naturae de justis aequilibrii finibus. Haeffner, Mainz 1746. De Eo, quod justum est circa exemptionem rerum principum a vectigalibus. Haeffner, Mainz 1748.
Literatur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X, S. 13–19.
Weblinks Johann Neureuther. In: Verzeichnis der Professorinnen und Professoren der Universität Mainz 1477–1973.
Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Rechtsanwalt (Deutschland) Kategorie:Staatsrechtler (18. Jahrhundert) Kategorie:Hochschullehrer (Universität Mainz, 1477–1823) Kategorie:Geboren 1709 Kategorie:Gestorben 1757 Kategorie:Mann