Im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) werden in Deutschland zentral die Daten der seit 23. Mai 2021 notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweise (FQN) und die Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrer von Lastkraftwagen und Bussen erfasst und gespeichert. Registerführende Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das BQR dient Auskunfts- und Kontrollzwecken auf nationaler und europäischer Ebene zum Zwecke der Verkehrssicherheit.
Das BQR soll sicherstellen, dass die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen vor der Ausstellung eines FQN absolviert worden sind. Das von der EU vorgeschriebene Register (Richtlinie (EU) 2018/645) nahm am 23. Mai 2021 den Betrieb auf.Einrichtung eines Berufskraftfahrerqualifikationsregisters im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Bundesministerium für Verkehr, 22. Juli 2025, abgerufen am 7. März 2026.
Zweck, Zielsetzung und Rechtsgrundlagen Das BQR ist ein Register zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, ob der Fahrer im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist und welche Behörde diesen ausgestellt hat, ob die notwendigen Voraussetzungen zur Erteilung eines Fahrerqualifizierungsnachweises vorliegen sowie ob nachträglich Tatsachen bekannt wurden, auf deren Grundlage Einträge in das BQR verändert oder Fahrerqualifizierungsnachweise zurückgenommen wurden.Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR). In: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Verwaltungsdaten-Informationsplattform, abgerufen am 7. März 2026.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für das BQR sind §§ 12 ff. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und §§ 1 ff. Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.
Inhalt des BQR Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister speichert seit dem 23. Mai 2021:Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR): Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters auf der Website des KBA, abgerufen am 7. März 2026. In Deutschland ausgestellte Fahrerqualifizierungsnachweise (FQN) Teilnahmebescheinigungen zu Grundqualifikationen beschleunigten Grundqualifikationen Weiterbildungen anderen speziell abgeschlossene Maßnahmen
Die Datenmeldung zu FQN erfolgt durch die Bundesdruckerei nach Versand des Dokuments. Die Datenmeldung zu Teilnahmebescheinigungen erfolgt nach bestandener Prüfung bzw. des Unterrichts durch eine Industrie- und Handelskammer oder durch eine anerkannte Ausbildungsstätte (Fahrschule, anderer privater Ausbildungsbetrieb). Im BQR werden die für den FQN bzw. für die Teilnahmebescheinigungen relevanten Daten, nicht jedoch die Anschrift des Betroffenen gespeichert.Amt und Aufgabe – kompakt. Kraftfahrt-Bundesamt, 26. Oktober 2023, abgerufen am 7. März 2026.
Auskunft aus dem BQR Auskünfte aus dem BQR werden gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) an die für folgende Aufgaben zuständigen inländischen Stellen erteilt: Verwaltungsmaßnahmen auf Grund des Gesetzes (Fahrerlaubnisbehörden), Aus- und Weiterbildung (Ausbildungsstätten), Prüfungen (IHK), Überwachung der Ausbildungsstätten (Überwachungsbehörden), Verkehrs-, Grenz- oder Straßenkontrollen (Polizei, BALM, Zoll), Strafverfolgung (Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft) auch ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbehörden) nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. An zuständige Behörden innerhalb der EU und des EWR werden Auskünfte entsprechend BKrFQG gegeben.
Gemäß BKrFQG erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt dem Fahrer auf schriftlichen oder elektronischen Antrag über den ihn betreffenden Inhalt des BQR unentgeltlich Auskunft.
Weblinks Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) in der Verwaltungsdaten-Informationsplattform des Statistischen Bundesamts
Einzelnachweise
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